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BGH, 03.04.2008 - 3 StR 48/08 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 3 StGB; § 177 StGB
Doppelverwertungsverbot (sexuelle Nötigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Strafausspruchs wegen Nichtberücksichtigung des verwirklichten Tatbestands der versuchten besonders schweren sexuellen Nötigung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 3 § 177
Doppelverwertungsverbot bei Sexualstraftaten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 03.04.2008 - 3 StR 48/08 (1)
- BGH, 08.05.2008 - 3 StR 48/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.10.1986 - 2 StR 516/86
Rechtsfehler bei der Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot von Umständen, die …
Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 3 StR 48/08
Die Erwägungen, der Angeklagte habe in allen Fällen gehandelt, "nur damit er sein sexuelles Verlangen in die Tat umsetzen konnte" und er habe seine Opfer "letztlich nur zu einem Sexualobjekt degradiert" verstoßen gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB; sie decken sich mit den Überlegungen, die den Gesetzgeber veranlasst haben, solche Taten überhaupt unter Strafandrohung zu stellen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 1).
- BGH, 21.06.2022 - 5 StR 110/22
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Vermischung von Aspekten der …
Denn sie beziehen sich auf Tatumstände, die zum Tatbild einer Sexualstraftat gehören und haben den Gesetzgeber bereits dazu veranlasst, entsprechende Handlungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung unter Strafe zu stellen; sie können für sich daher den Unrechtsgehalt einer Tat nicht erhöhen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 48/08; Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 2 StR 461/20; vom 17. Oktober 2018 - 2 StR 367/18; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409; vom 21. Mai 2003 - 2 StR 143/03;… vom 22. Oktober 1986 - 2 StR 516/86, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 1). - BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff des …
Der Senat weist ferner darauf hin, dass die im Rahmen der Bemessung der Gesamtstrafe erfolgte strafschärfende Berücksichtigung des hohen gemeinschädlichen Potentials, "durch welches die Volksgesundheit in erheblichem Maße gefährdet wurde', vor dem Hintergrund des Doppelverwertungsverbots gemäß § 46 Abs. 3 StGB ebenfalls rechtlich bedenklich ist, da sich diese Erwägungen mit den Überlegungen decken, die den Gesetzgeber veranlasst haben, solche Taten überhaupt unter die Strafandrohung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 ? 3 StR 48/08, Rn. 6).