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   BGH, 03.11.2021 - XII ZB 215/21   

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https://dejure.org/2021,53584
BGH, 03.11.2021 - XII ZB 215/21 (https://dejure.org/2021,53584)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2021 - XII ZB 215/21 (https://dejure.org/2021,53584)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2021 - XII ZB 215/21 (https://dejure.org/2021,53584)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 34 Abs. 3 FamFG, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 26 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 34 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 34 Abs. 1 Nr. 2 FamFG, § 278 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 3 FamFG, § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG, § 278 Abs. 6, 7 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Dienen der Anhörung in Betreuungssachen der Gewährung rechtlichen Gehörs und der Sachverhaltsaufklärung; Bestellung eines Betreuers für einen Betroffenen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 34 Abs. 3 ; FamFG § 278
    A) Bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung darf das Betreuungsgericht grundsätzlich nur dann nach § 34 Abs. 3 FamFG verfahren, wenn alle zwanglosen Möglichkeiten, den Betroffenen anzuhören und sich von ihm einen ...

  • rechtsportal.de

    FamFG § 34 Abs. 3 ; FamFG § 278
    Dienen der Anhörung in Betreuungssachen der Gewährung rechtlichen Gehörs und der Sachverhaltsaufklärung; Bestellung eines Betreuers für einen Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zwangsweise Anhörung des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 328
  • FamRZ 2022, 379
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 519/13

    Betreuerbestellungsverfahren: Statthaftes Rechtsmittel gegen die ablehnende

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - XII ZB 215/21
    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft, obwohl vorliegend die Einrichtung einer Betreuung abgelehnt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 8 mwN).

    Wird diese ohne die erforderlichen Ermittlungen, zu denen regelmäßig auch eine persönliche Anhörung gehören wird, abgelehnt, so wird dem Betroffenen der ihm durch das Betreuungsrecht gewährleistete Erwachsenenschutz ohne ausreichende Grundlage entzogen (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 15 mwN).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat jedoch unter anderem nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 24.02.2021 - XII ZB 503/20

    Betreuungssache betreffend die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts: Absehen

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - XII ZB 215/21
    Bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung darf das Betreuungsgericht grundsätzlich nur dann nach § 34 Abs. 3 FamFG verfahren, wenn alle zwanglosen Möglichkeiten, den Betroffenen anzuhören und sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, vergeblich ausgeschöpft sind und die gemäß § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG zu Gebote stehende Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Februar 2021 - XII ZB 503/20, FamRZ 2021, 795).

    Da die Anhörung in Betreuungssachen nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern auch der Sachverhaltsaufklärung dient, darf das Betreuungsgericht in einem solchen Fall grundsätzlich nur dann nach § 34 Abs. 3 FamFG verfahren, wenn und soweit die gemäß § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG zu Gebote stehende Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig ist und zudem alle zwanglosen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, den Betroffenen anzuhören und sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (Senatsbeschluss vom 24. Februar 2021 - XII ZB 503/20 - FamRZ 2021, 795 Rn. 12).

  • BGH, 12.10.2016 - XII ZB 246/16

    Betreuungssache: Unverhältnismäßigkeit der Vorführung des Betroffenen zur

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - XII ZB 215/21
    Bei der Frage, ob die Vorführung des Betroffenen und deren zwangsweise Vollziehung ausnahmsweise unverhältnismäßig sind, ist insbesondere die Bedeutung des Verfahrensgegenstands in den Blick zu nehmen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 246/16, FamRZ 2017, 142).

    Zu denken wäre hierbei insbesondere an eine sachverständig festgestellte Gefahr, dass es durch die Vorführung zu erheblichen Nachteilen für die Gesundheit käme (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 246/16 - FamRZ 2017, 142 Rn. 12).

  • BGH, 13.02.2019 - XII ZB 485/18

    Betreuungssache: Erledigung des Hauptsacheverfahrens durch Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - XII ZB 215/21
    Die Nichtdurchsetzung einer notwendigen Anhörung mit den Mitteln des § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG bedeutet einen Verstoß gegen § 26 FamFG (Senatsbeschluss vom 13. Februar 2019 - XII ZB 485/18 - FamRZ 2019, 736 Rn. 21).
  • BGH, 06.07.2022 - XII ZB 551/21

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der erneuten persönlichen Anhörung des

    Bei der Frage, ob die gemäß § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG zu Gebote stehende Vorführung des Betroffenen und deren zwangsweise Vollziehung ausnahmsweise unverhältnismäßig sind, ist insbesondere die Bedeutung des Verfahrensgegenstands in den Blick zu nehmen (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 3. November 2021 - XII ZB 215/21, FamRZ 2022, 379).

    Da die Anhörung in Betreuungssachen aber nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern auch der Sachverhaltsaufklärung dient, darf das Betreuungsgericht in einem solchen Fall grundsätzlich nur dann nach § 34 Abs. 3 FamFG verfahren, wenn und soweit die gemäß § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG zu Gebote stehende Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig ist und zudem alle zwanglosen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, den Betroffenen anzuhören und sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (Senatsbeschluss vom 3. November 2021 - XII ZB 215/21 - FamRZ 2022, 379 Rn. 13).

    Zu denken wäre hierbei insbesondere an eine sachverständig festgestellte Gefahr, dass es durch die Vorführung zu erheblichen Nachteilen für die Gesundheit käme (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2021 - XII ZB 215/21 - FamRZ 2022, 379 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22

    Anhörung des Betroffenen und Einholung eines Sachverständigengutachten bei

    Wird die Einrichtung einer Betreuung ohne die erforderlichen Ermittlungen abgelehnt, so wird dem Betroffenen der ihm durch das Betreuungsrecht gewährleistete Erwachsenenschutz ohne ausreichende Grundlage vorenthalten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. November 2021 - XII ZB 215/21 - FamRZ 2022, 379 Rn. 8 mwN und vom 13. Februar 2019 - XII ZB 485/18 - FamRZ 2019, 736 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 02.08.2023 - XII ZB 75/23

    Betreuung - ohne persönliche Anhörung der unwilligen Betroffenen

    Bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung darf das Betreuungsgericht grundsätzlich nur dann nach § 34 Abs. 3 FamFG verfahren, wenn alle zwanglosen Möglichkeiten, den Betroffenen anzuhören und sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, vergeblich ausgeschöpft sind und die gemäß § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG zu Gebote stehende Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. November 2021 - XII ZB 215/21 - FamRZ 2022, 379).

    aa) Da die Anhörung in Betreuungssachen nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern auch der Sachverhaltsaufklärung dient, darf das Betreuungsgericht, wenn der Betroffene zu einem festgesetzten Anhörungstermin nicht erscheint, grundsätzlich nur dann nach § 34 Abs. 3 FamFG verfahren, wenn und soweit die gemäß § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG zu Gebote stehende Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig ist und zudem alle zwanglosen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, den Betroffenen anzuhören und sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (Senatsbeschluss vom 3. November 2021 - XII ZB 215/21 - FamRZ 2022, 379 Rn. 13 mwN).

  • LG Berlin, 04.08.2023 - 87 T 468/20

    Betreuungsverlängerung: Wenn der Betroffene die Kommunikation mit dem Richter

    Dabei ergibt sich die Unverhältnismäßigkeit nicht allein aus dem Umstand, dass von der Anhörung allenfalls ein geringer Erkenntnisgewinn zu erwarten ist, sondern insbesondere in Anbetracht des Verfahrensgegenstandes (vgl. BGH, Beschl. v. 06.07.2022 - XII ZB 551/21, 2. LS; BGH, Beschl. v. 03.11.2021 - XII ZB 215/21, Rn. 14; BGH, Beschl. v. 12.10.2016 - XII ZB 246/16, Rn. 12; BGH, Beschl. v. 29.06.2016 - XII ZB 603/15, Rn. 10).
  • LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20

    Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der Betreuung einschließlich

    Dabei ergibt sich die Unverhältnismäßigkeit nicht allein aus dem Umstand, dass von der Anhörung allenfalls ein geringer Erkenntnisgewinn zu erwarten ist, sondern insbesondere in Anbetracht des Verfahrensgegenstandes (vgl. BGH, Beschl. v. 06.07.2022 - XII ZB 551/21, 2. LS; BGH, Beschl. v. 03.11.2021 - XII ZB 215/21, Rn. 14; BGH, Beschl. v. 12.10.2016 - XII ZB 246/16, Rn. 12; BGH, Beschl. v. 29.06.2016 - XII ZB 603/15, Rn. 10).
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