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   BGH, 04.05.1999 - X ZR 55/97   

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BGH, 04.05.1999 - X ZR 55/97 (https://dejure.org/1999,8707)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1999 - X ZR 55/97 (https://dejure.org/1999,8707)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - X ZR 55/97 (https://dejure.org/1999,8707)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - X ZR 55/97
    Somit ist der durch das Streitpatent gelöste Bedarf erst relativ kurz vor dessen Prioritätszeitpunkt aufgetreten und das Zeitmoment kann damit nicht die Annahme erfinderischer Tätigkeit stützen (vgl. Sen.Urt. v. 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, GRUR 1996, 857, 861 f. - Rauchgasklappe, insoweit nicht in BGHZ 133, 57 ff. abgedruckt; EPA T 24/81, ABl. EPA 1983, 133, 142 = GRUR Int. 1983, 650, 653 - Metallveredelung; Schulte, PatG 5. Aufl. § 4 PatG Rdn. 22; Busse, PatG 5. Aufl. 1999 § 4 PatG Rdn. 172).
  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - X ZR 55/97
    Schließlich ergeben sich aus der Verwendung einer entsprechenden Vorrichtung als Dilatator oder als Stützimplantat, wie der gerichtliche Sachverständige in der mündlichen Verhandlung überzeugend dargelegt hat, keine Auswirkungen auf deren gegenständliche Ausbildung oder Beschaffenheit (vgl. hierzu Sen.Urt. v. 2. Dezember 1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine; Sen.Urt. v. 7. November 1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen); Funktionsangaben sind bei einem Sachpatent grundsätzlich nur dem besseren Verständnis der Erfindung dienende Erläuterungen, die allenfalls die Bedeutung einer mittelbaren Umschreibung der räumlich-körperlichen Ausgestaltung haben können (Senat aaO - Schießbolzen; vgl. auch schweiz. Bundesgericht BGE 122 III 81 = GRUR Int. 1997, 932 - Beschichtungsanlage).
  • BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79

    Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - X ZR 55/97
    Schließlich ergeben sich aus der Verwendung einer entsprechenden Vorrichtung als Dilatator oder als Stützimplantat, wie der gerichtliche Sachverständige in der mündlichen Verhandlung überzeugend dargelegt hat, keine Auswirkungen auf deren gegenständliche Ausbildung oder Beschaffenheit (vgl. hierzu Sen.Urt. v. 2. Dezember 1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine; Sen.Urt. v. 7. November 1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen); Funktionsangaben sind bei einem Sachpatent grundsätzlich nur dem besseren Verständnis der Erfindung dienende Erläuterungen, die allenfalls die Bedeutung einer mittelbaren Umschreibung der räumlich-körperlichen Ausgestaltung haben können (Senat aaO - Schießbolzen; vgl. auch schweiz. Bundesgericht BGE 122 III 81 = GRUR Int. 1997, 932 - Beschichtungsanlage).
  • BGH, 07.02.1995 - X ZR 58/93

    Zulässigkeit der Änderung eines europäischen Patents gem. § 64 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - X ZR 55/97
    Die zum Stand der Technik gehörende Stoffe oder Stoffgemische betreffende Sonderregelung in § 3 Abs. 3 PatG ist als Ausnahme von dem Grundsatz, daß eine neue Verwendung nicht die Neuheit eines Erzeugnisses oder einer Vorrichtung begründet, nicht analogiefähig (Sen.Urt. v. 7. Februar 1995 - X ZR 58/93, BlPMZ 1995, 322 - Isothiazolon; Benkard aaO Rdn. 89; Busse aaO Rdn. 195; vgl. zum EPÜ EPA T 227/91, ABl. EPA 1994, 491, 498 f. = GRUR Int. 1994, 848, 850 - zweite chirurgische Verwendung; vgl. auch schweiz. Bundesamt für geistiges Eigentum GRUR Int. 1979, 168) und deshalb hier nicht heranzuziehen.
  • BPatG, 12.01.1998 - 15 W (pat) 16/96
    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - X ZR 55/97
    Es bedarf keiner abschließenden Beurteilung, ob und wieweit durch diese Formulierung einer gelegentlich feststellbaren Praxis entsprechend (vgl. BPatGE 38, 122, 123; unveröffentlichte Entscheidungen des EPA T 711/90; T 522/91; T 759/91 sowie des Bundespatentgerichts v. 21. Juli 1997 - 31 W (pat) 49/95 - und v. 12. Januar 1998 - 15 W (pat) 16/96) das Vorhandensein weiterer Elemente ausgeschlossen wird, da auch ein Gegenstand, der auf eine Einbettung des rohrförmigen Körpers und/oder dessen äußere oder innere Umkleidung verzichtet, für den Fachmann am Prioritätstag durch die britische Patentschrift nahegelegt war.
  • BPatG, 21.07.1997 - 31 W (pat) 49/95
    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - X ZR 55/97
    Es bedarf keiner abschließenden Beurteilung, ob und wieweit durch diese Formulierung einer gelegentlich feststellbaren Praxis entsprechend (vgl. BPatGE 38, 122, 123; unveröffentlichte Entscheidungen des EPA T 711/90; T 522/91; T 759/91 sowie des Bundespatentgerichts v. 21. Juli 1997 - 31 W (pat) 49/95 - und v. 12. Januar 1998 - 15 W (pat) 16/96) das Vorhandensein weiterer Elemente ausgeschlossen wird, da auch ein Gegenstand, der auf eine Einbettung des rohrförmigen Körpers und/oder dessen äußere oder innere Umkleidung verzichtet, für den Fachmann am Prioritätstag durch die britische Patentschrift nahegelegt war.
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