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   BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21   

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https://dejure.org/2022,11403
BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21 (https://dejure.org/2022,11403)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2022 - 6 StR 542/21 (https://dejure.org/2022,11403)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 6 StR 542/21 (https://dejure.org/2022,11403)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 53 StGB, § 176 StGB vom 21.01.2015, §§ 176 ff StGB vom 21.01.2015, § 176a Abs 2 Nr 1 StGB vom 21.01.2015
    Strafzumessung bei sexuellem Kindesmissbrauch: Berücksichtigung eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer; Begründung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • IWW

    § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 176a Abs. 4 StGB, §§ 176 ff. StGB, § 54 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Wertung der Taten als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Annahme eines minder schweren Falls i.R.d. Strafzumessung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertung der Taten als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Annahme eines minder schweren Falls i.R.d. Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 204
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21
    Vor dem Hintergrund der eingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle tatgerichtlicher Strafzumessungsentscheidungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106) halten sowohl die Strafrahmenwahl als auch die konkrete Strafzumessung und die Gesamtstrafenbildung des Landgerichts rechtlicher Nachprüfung stand.
  • BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17

    Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21
    In einfach gelagerten Fällen - wie hier - genügt es jedoch, auf die bei der Bildung der Einzelstrafen erörterten Gesichtspunkte Bezug zu nehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17, NJW 2018, 1831 (dort nicht abgedruckt); vom 4. Juni 2019 - 3 StR 199/19).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21
    Vor dem Hintergrund der eingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle tatgerichtlicher Strafzumessungsentscheidungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106) halten sowohl die Strafrahmenwahl als auch die konkrete Strafzumessung und die Gesamtstrafenbildung des Landgerichts rechtlicher Nachprüfung stand.
  • BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16

    Mittäterschaft (erforderliche Gesamtbetrachtung: eingeschränkte

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21
    Was insoweit als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls allein vom Tatgericht zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. März 2017 - 4 StR 196/16, NStZ-RR 2017, 200; vom 16. Juni 2021 - 6 StR 127/21).
  • BGH, 16.06.2021 - 6 StR 127/21

    Urteilsgründe (Strafzumessung: bestimmende Umstände darzulegen, erschöpfende

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21
    Was insoweit als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls allein vom Tatgericht zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. März 2017 - 4 StR 196/16, NStZ-RR 2017, 200; vom 16. Juni 2021 - 6 StR 127/21).
  • BGH, 07.06.2017 - 4 StR 186/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Altersdifferenz beim

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21
    Soweit die Revision ein Eingehen auf den signifikanten Altersunterschied zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin vermisst, ist darauf hinzuweisen, dass das Bestehen eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer im Schutzzweck der §§ 176 ff. StGB angelegt ist und daher jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden keinen bestimmenden Strafschärfungsgrund darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 4 StR 186/17; vom 24. November 2021 - 2 StR 207/21).
  • BGH, 24.11.2021 - 2 StR 207/21

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall: Altersgefälle;

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21
    Soweit die Revision ein Eingehen auf den signifikanten Altersunterschied zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin vermisst, ist darauf hinzuweisen, dass das Bestehen eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer im Schutzzweck der §§ 176 ff. StGB angelegt ist und daher jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden keinen bestimmenden Strafschärfungsgrund darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 4 StR 186/17; vom 24. November 2021 - 2 StR 207/21).
  • BGH, 04.06.2019 - 3 StR 199/19

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; Darlegung der bestimmenden

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21
    In einfach gelagerten Fällen - wie hier - genügt es jedoch, auf die bei der Bildung der Einzelstrafen erörterten Gesichtspunkte Bezug zu nehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17, NJW 2018, 1831 (dort nicht abgedruckt); vom 4. Juni 2019 - 3 StR 199/19).
  • BGH, 17.04.2024 - 6 StR 114/24
    Der Strafausspruch im Fall II.3.2.c der Urteilsgründe hält auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2022 - 6 StR 542/21, NStZ-RR 2022, 204) rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 17.01.2024 - 5 StR 339/23

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Die Strafzumessung weist - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Mai 2022 - 6 StR 542/21, NStZ-RR 2022, 204 mwN) - durchgreifende Rechtsfehler zu Gunsten des Angeklagten auf.
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 144/23

    Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Gesamtabwägung, unzulässige Mathematisierung,

    Diese in anderen, einfach gelagerten Fällen nicht zu beanstandende Vorgehensweise (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2022 - 6 StR 542/21 Rn. 10; Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 Rn. 22 f.) genügt hier mit Blick auf die Annäherung an die Höchststrafe nicht den dargelegten Begründungsanforderungen.
  • LG Ingolstadt, 28.10.2022 - J Ns 12 Js 11726/18

    Lügen des Angeklagten; Kompensation wegen rechtsstaatswidriger

    Weiter war das Alter der Geschädigten von fünf Jahren im Tatzeitpunkt innerhalb der Schutzaltersgrenze bis 14 Jahren zulasten des Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2015 - 2 StR 405/14 Rn. 19; BGH, Beschluss vom 23.11.2021 - 2 StR 373/21 Rn. 5; BGH, Urteil vom 04.05.2022 - 6 StR 542/21, Rn. 7; Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 176 Rn. 36a).
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