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   BGH, 04.10.2018 - 4 StR 51/17   

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https://dejure.org/2018,35089
BGH, 04.10.2018 - 4 StR 51/17 (https://dejure.org/2018,35089)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2018 - 4 StR 51/17 (https://dejure.org/2018,35089)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - 4 StR 51/17 (https://dejure.org/2018,35089)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 187 Abs. 2 GVG; Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlamentes vom 20. Oktober 2010
    Keine Übersetzung des Einstellungsbeschlusses in die hebräische Sprache; Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlamentes vom 20. Oktober 2010 (Anwendbarkeit auf verdächtige oder angeklagte Personen; Unanwendbarkeit für den Nebenkläger)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 206a Abs. 1 StPO, § 397 Abs. 3 StPO, § 187 Abs. 2 GVG, § 187 Abs. 2 Satz 1 GVG, Richtlinie 2010/64/EU

  • Wolters Kluwer

    Übersetzung schriftlicher Unterlagen auf Antrag eines Nebenklägers bei Erforderlichkeit zur Ausübung seiner strafprozessualen Rechte (hier: Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 397 Abs. 3 ; GVG § 187 Abs. 2 S. 1
    Übersetzung schriftlicher Unterlagen auf Antrag eines Nebenklägers bei Erforderlichkeit zur Ausübung seiner strafprozessualen Rechte (hier: Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 320/17

    Übersetzung von Urteilen des Bundesgerichtshofs (kein Anspruch auf Übersetzung;

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 4 StR 51/17
    Selbst der Angeklagte hat daher bei rechtskräftigen Erkenntnissen keinen Anspruch auf eine Übersetzung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17).
  • BGH, 07.12.2020 - 3 StR 519/18

    Übersetzung des Senatsbeschlusses nach dem rechtkräftigen Abschluss des

    Dass nach dem rechtkräftigen Abschluss des Verfahrens grundsätzlich kein Anspruch auf Übersetzung besteht, ist in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich klargestellt (s. BT-Drucks. 17/12578, S. 11) und steht mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 (ABl. EU L 280 vom 26. Oktober 2010, S. 1) in Einklang (s. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 17 ff.; ferner BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2018 - 4 StR 51/17, bei Cierniak/Niehaus, NStZ-RR 2020, 332, 333).
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