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   BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03   

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BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03 (https://dejure.org/2003,9868)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2003 - IX ZB 69/03 (https://dejure.org/2003,9868)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - IX ZB 69/03 (https://dejure.org/2003,9868)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung für Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter; Anspruch auf Verzinsung wegen verspäteter Festsetzung; Erfordernis widerstreitender Interessen; Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung; Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse ...

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § ... 103 ff; ; InsO § 4; ; InsO § 63 Satz 2; ; InsO § 22 Abs. 2; ; BRAGO § 19 Abs. 2 Satz 3; ; ZSEG § 16; ; InsVV § 3 Abs. 1; ; InsVV § 3; ; InsVV § 2; ; InsVV § 4 Abs. 2; ; InsVV § 10; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV
    Verzinsung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03
    Insofern gibt es keinen Unterschied zu dem Vergütungsanspruch des endgültigen Insolvenzverwalters (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, NJW 2003, 210).

    Es hat - freilich unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse, insbesondere der regelmäßig geringeren Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung - nach ähnlichen Grundsätzen zu verfahren wie bei der endgültigen Insolvenzverwaltung (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 aaO).

  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03
    Der vorläufige Insolvenzverwalter nimmt nicht die Interessen eines Mandanten, sondern eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe wahr (BGHZ 116, 233, 238).

    Der Vergütungsanspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters, der schon mit der Tätigkeit und nicht erst mit der Festsetzung durch das Gericht entsteht (vgl. BGHZ 116, 233, 242), ist auf eine unverzügliche Erfüllung gerichtet.

  • OLG Zweibrücken, 09.04.2002 - 3 W 236/01

    Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ; Bestimmung der

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03
    Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Kostenerstattung können im Insolvenzverfahren jedoch nur angewendet werden, soweit sich Verfahrensbeteiligte mit entgegengesetzten Interessen gegenüberstehen (OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477 unter Bezugnahme auf OLG Köln ZIP 2001, 1209, 1210 f; ebenso Ganter, in: MünchKomm-InsO § 4 Rn. 27; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 4 Rn. 16; Kirchhof, in: HK-InsO 3. Aufl. § 4 Rn. 7; Goetsch, in: Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 4 Rn. 11 ff; gegen die Anwendbarkeit von § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO aus anderen Gründen auch von Holdt ZInsO 2002, 1122, 1123).

    Dies ist auch für die Vergütung des Vormunds anerkannt (BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477; Palandt/Diederichsen, § 1835 BGB Rn. 1).

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03
    Die gesetzlichen Vergütungsregeln für Insolvenzverwalter sind daher an diesem Maßstab zu messen (vgl. BVerfGE 54, 251, 271; 68, 193, 216; 88, 145, 160).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03
    Die gesetzlichen Vergütungsregeln für Insolvenzverwalter sind daher an diesem Maßstab zu messen (vgl. BVerfGE 54, 251, 271; 68, 193, 216; 88, 145, 160).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03
    Die gesetzlichen Vergütungsregeln für Insolvenzverwalter sind daher an diesem Maßstab zu messen (vgl. BVerfGE 54, 251, 271; 68, 193, 216; 88, 145, 160).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03
    b) Der Grundsatz der leistungsangemessenen Vergütung (vgl. dazu zuletzt BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, WM 2003, 1869, 1870; v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, WM 2003, 1871) wird jedoch nicht nennenswert eingeschränkt, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter auf seinen Vergütungsanspruch bis zur Festsetzung durch das Insolvenzgericht keine Zinsen oder eine den Zinsen vergleichbare "Kompensation" erhält.
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Anordnung eines

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03
    b) Der Grundsatz der leistungsangemessenen Vergütung (vgl. dazu zuletzt BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, WM 2003, 1869, 1870; v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, WM 2003, 1871) wird jedoch nicht nennenswert eingeschränkt, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter auf seinen Vergütungsanspruch bis zur Festsetzung durch das Insolvenzgericht keine Zinsen oder eine den Zinsen vergleichbare "Kompensation" erhält.
  • OLG Köln, 02.05.2001 - 2 W 56/01

    Beschwerdebefugnis eines am Insolvenzverfahren nicht beteiligten Dritten

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03
    Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Kostenerstattung können im Insolvenzverfahren jedoch nur angewendet werden, soweit sich Verfahrensbeteiligte mit entgegengesetzten Interessen gegenüberstehen (OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477 unter Bezugnahme auf OLG Köln ZIP 2001, 1209, 1210 f; ebenso Ganter, in: MünchKomm-InsO § 4 Rn. 27; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 4 Rn. 16; Kirchhof, in: HK-InsO 3. Aufl. § 4 Rn. 7; Goetsch, in: Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 4 Rn. 11 ff; gegen die Anwendbarkeit von § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO aus anderen Gründen auch von Holdt ZInsO 2002, 1122, 1123).
  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01

    Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03
    Dies ist auch für die Vergütung des Vormunds anerkannt (BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477; Palandt/Diederichsen, § 1835 BGB Rn. 1).
  • LG Hildesheim, 27.04.2001 - 5 T 175/01

    Verzinsung von Ansprüchen eines Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz;

  • LG Stuttgart, 10.03.1999 - 10 T 326/98
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 23/14

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

    Der (vorläufige) Verwalter hat Anspruch auf unverzügliche Erfüllung seines Vergütungsanspruchs (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1991 - IX ZR 275/90, BGHZ 116, 233, 242; vom 17. November 2005 - IX ZR 179/04, BGHZ 165, 96, 101), weshalb die beantragte Festsetzung mit der gebotenen Beschleunigung vorzunehmen ist (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - IX ZB 69/03, ZInsO 2004, 268, 269).
  • AG Bonn, 13.01.2006 - 98 IN 196/99

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Abweichen vom Regelsatz der

    Unabhängig davon ist eine Verzinsung der (vorläufigen) Vergütung des Insolvenzverwalters unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 04.12.2003 - IX ZB 69/03/ ZInsO 2004, 268 ff grundsätzlich nicht vorgesehen.
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