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   BGH, 05.08.2003 - 1 StR 205/03   

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https://dejure.org/2003,12161
BGH, 05.08.2003 - 1 StR 205/03 (https://dejure.org/2003,12161)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2003 - 1 StR 205/03 (https://dejure.org/2003,12161)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2003 - 1 StR 205/03 (https://dejure.org/2003,12161)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirken eines später hinzutretenden Täters bei der Vollendung einer erschwerten Tat; Zurechnung bereits verwirklichter tatbestandlicher Erschwerungen

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 243

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2
    Sukzessive Mittäterschaft und Zurechnung bereits verwirklichter Qualifikationen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 630/93

    Erschwerungsgründe - Strafzumessungsregel - Tatbeteiligter - Mittäter -

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 1 StR 205/03
    "Der (zu beurteilende) Sachverhalt unterscheidet sich damit von Fallgestaltungen, in denen der später hinzutretende Mittäter an der Vollendung einer erschwerten Tat - zum Beispiel eines Diebstahls in einem besonders schweren Fall nach § 243 StGB - mitwirkt; ihm sind tatbestandliche, das sachliche Unrecht kennzeichnende Erschwerungen, die vor seinem Hinzukommen bereits verwirklicht wurden, zuzurechnen, wenn er sie kennt (vgl. BGH StV 1994, 240 mit Rechtsprechungsnachweisen).".
  • BGH, 12.02.1997 - 2 StR 28/97

    Annahme eines zu großen Schuldumfangs durch den Tatrichter - Strafrechtliche

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 1 StR 205/03
    Ergänzend bemerkt der Senat: Die rechtliche Beurteilung der Tat als schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB durch das Landgericht entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, was sich auch aus der vom Beschwerdeführer selbst zitierten Entscheidung BGH NStZ 1997, 272 = BGH, Beschl. v. 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97 - ergibt.
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