Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2002 - 2 StR 545/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3106
BGH, 06.02.2002 - 2 StR 545/01 (https://dejure.org/2002,3106)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 StR 545/01 (https://dejure.org/2002,3106)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 StR 545/01 (https://dejure.org/2002,3106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sachrüge - Verfahrensrüge - Strafaussetzung zur Bewährung - Grundsatz der strikten Alternativität - Reformatio in peius

  • Judicialis

    StGB-DDR § 62; ; StGB-DDR § 121 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 22; ; StGB § 177; ; StGB § 56; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 56 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 2
    Berücksichtigung von zulässigem Verteidigungsverhalten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 201
  • NJ 2002, 378
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

    aa) Der neue Tatrichter wird gemäß § 2 Abs. 3 StGB in konkreter Betrachtungsweise (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 201; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 3 Rdn. 10 ff. m.w.Nachw.) prüfen müssen, ob die neue Gesetzeslage milder ist.
  • BGH, 10.10.2008 - 4 StR 141/08

    Versuchte Vergewaltigung; Rücktritt (Abgrenzung unbeendeter Versuch und beendeter

    Zwar hat das Landgericht nicht verkannt, dass auf die vom Angeklagten vor dem Beitritt der ehemaligen DDR im Beitrittsgebiet begangene Vergewaltigung gemäß Art. 315 Abs. 1 EGStGB, § 2 Abs. 3 StGB das Gesetz anzuwenden ist, das sich unter Zugrundelegung einer konkreten Betrachtungsweise der besonderen Umstände des Einzelfalles als das mildeste Gesetz erweist (vgl. BGHSt 37, 320, 322; BGH NStZ-RR 2002, 201).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht