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   BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07   

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https://dejure.org/2008,4134
BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07 (https://dejure.org/2008,4134)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2008 - 5 StR 597/07 (https://dejure.org/2008,4134)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (https://dejure.org/2008,4134)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 247a Satz 1, Satz 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 336 Satz 2 StPO; § 251 Abs. 2 Nr. 3 StPO; § 261 StPO
    Audiovisuelle Zeugenvernehmung (gebotene Anordnung durch die Strafkammer; Beruhen; Ergänzung der Verfahrensrüge durch die Urteilsgründe); Beweiswürdigung bei Aussagen eines Mittäters

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Audiovisuelle Zeugenvernehmung ohne vorherige Anordnung durch die zuständige Strafkammer eines Landgerichts als Verfahrensrüge in einem Revisionsverfahren

  • Judicialis

    StPO § 247a; ; StPO § 247a Satz 1; ; StPO § 247a Satz 2; ; StPO § 251 Abs. 2 Nr. 3; ; StPO § 336 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247a
    Audiovisuelle Vernehmung, fehlender Gerichtsbeschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 421
  • StV 2008, 231
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.08.1999 - 2 StR 312/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Doppelverwertungsverbot; Verfahrenseinstellung;

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
    Die Vorschriften der § 247a Satz 2 und § 336 Satz 2 StPO stehen der Zulässigkeit der Verfahrensrüge nicht entgegen, wenn - wie hier - geltend gemacht wird, dass kein Beschluss zur audiovisuellen Zeugenvernehmung gefasst worden ist (vgl. BGHSt 45, 188, 197; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4).

    Es ist für den Senat nicht erkennbar, ob die Voraussetzungen des § 247a StPO vorgelegen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4; Diemer in KK-StPO 5. Aufl. § 247a Rdn. 24).

  • BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06

    Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
    a) Die Rüge ist zulässig erhoben (vgl. BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 5 und 7).
  • BGH, 15.09.1999 - 1 StR 286/99

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur audiovisuellen Vernehmung von Zeugen, die sich

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
    Die Vorschriften der § 247a Satz 2 und § 336 Satz 2 StPO stehen der Zulässigkeit der Verfahrensrüge nicht entgegen, wenn - wie hier - geltend gemacht wird, dass kein Beschluss zur audiovisuellen Zeugenvernehmung gefasst worden ist (vgl. BGHSt 45, 188, 197; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
    Soweit die Große Strafkammer bisher eine den Angeklagten eher entlastende Aussage des Tatopfers mit unsicheren Angaben des Mitangeklagten zu Lasten des Angeklagten relativiert hat (UA S. 17), dürfte sie sich in ihrer Beweisführung von der gebotenen sicheren Tatsachengrundlage entfernt haben (vgl. BGH StV 2002, 235).
  • BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch die Aussage eines anderen

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
    Es wird bei der Prüfung der Glaubhaftigkeit der belastenden Angaben durch den Mittäter - auch im Falle übereinstimmender Tatschilderung durch das Tatopfer - der Gesichtspunkt zu bedenken sein, dass der Mittäter insoweit lediglich selbsterlebtes Tatgeschehen bekundet, aus dem sich für die Mitwirkung eines bestimmten Mittäters regelmäßig keine glaubhaftigkeitssteigernden Umstände ergeben (vgl. BGH StraFo 2007, 294 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1999 - 5 StR 300/99

    Öffentlichkeit; Öffentliche Beschlußverkündung

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
    Sie bedürfen deshalb näherer Bewertung (vgl. BGH StV 2000, 243).
  • BGH, 25.07.2002 - 3 StR 203/02

    Anrechnung von in den Niederlanden erlittener Auslieferungshaft auf die erkannte

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
    a) Die Rüge ist zulässig erhoben (vgl. BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 5 und 7).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16

    Grenzen der Zulässigkeit einer Videovernehmung von Zeugen in der Hauptverhandlung

    Dies gilt jedoch nur für die Überprüfung der Entscheidung nach § 247a Abs. 1 Satz 1 StPO als solcher; das Fehlen eines Gerichtsbeschlusses (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, NStZ 2008, 421) oder die Verletzung sonstiger Vorschriften bei Gelegenheit einer audiovisuellen Zeugenvernehmung, wie etwa § 241a StPO, § 247 StPO oder wie hier der Anwesenheitspflicht des Vorsitzenden während der Hauptverhandlung gemäß § 226 Abs. 1 StPO, kann mit der Revision geltend gemacht werden (vgl. LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 247a Rn. 36; KMR/Lesch, § 247a Rn. 36).
  • BGH, 12.12.2017 - 3 StR 388/17

    Anforderungen an die Anordnung der audiovisuellen Vernehmung eines Zeugen durch

    Fehlt ein solcher Beschluss, begründet dies in der Regel die Revision, weil das Revisionsgericht nicht überprüfen kann, ob die Voraussetzungen des § 247a StPO vorgelegen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, NStZ 2008, 421).
  • BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11

    Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeit der einen Mitangeklagten belastenden Einlassung;

    Ein geständiger Angeklagter bekundet selbst erlebtes Tatgeschehen; allein hieraus ergeben sich für die Mitwirkung eines bestimmten Mittäters regelmäßig keine wesentlichen glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte zu dessen Identität und der Art seiner Mitwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2011 - 5 StR 581/10, vom 17. April 2007 - 5 StR 99/07, StV 2007, 402, vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt, vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 und vom 26. April 2006 - 1 StR 90/06, StV 2006, 683).
  • BGH, 16.07.2009 - 5 StR 84/09

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; besondere Anforderungen)

    Der Senat hat mit Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 auf eine Verfahrensrüge des Angeklagten G. dessen Verurteilung aufgehoben (NStZ 2008, 421) und Hinweise zur Bewältigung der durch die Konstellation "Aussage gegen Aussage" geprägten anspruchsvollen Beweislage gegeben (insoweit in NStZ aaO nicht abgedruckt).

    Dies stößt, wie der Senat bereits im Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt) ausgeführt hat, auf Bedenken, weil ein Mittäter selbst Erlebtes leicht schildern kann, ohne dass sich aus den mitgeteilten Handlungen des anderen Mittäters Umstände ergeben müssen, die für die Identität dieses Mittäters Wesentliches belegen (vgl. BGH StV 2006, 683; StraFo 2007, 202; 294).

  • BGH, 16.07.2009 - 5 StR 597/07
    Der Senat hat mit Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 auf eine Verfahrensrüge des Angeklagten G. dessen Verurteilung aufgehoben (NStZ 2008, 421) und Hinweise zur Bewältigung der durch die Konstellation "Aussage gegen Aussage" geprägten anspruchsvollen Beweislage gegeben (insoweit in NStZ aaO nicht abgedruckt).

    Dies stößt, wie der Senat bereits im Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt) ausgeführt hat, auf Bedenken, weil ein Mittäter selbst Erlebtes leicht schildern kann, ohne dass sich aus den mitgeteilten Handlungen des anderen Mittäters Umstände ergeben müssen, die für die Identität dieses Mittäters Wesentliches belegen (vgl. BGH StV 2006, 683; StraFo 2007, 202; 294).

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