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   BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99   

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https://dejure.org/2000,1103
BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99 (https://dejure.org/2000,1103)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2000 - IX ZR 206/99 (https://dejure.org/2000,1103)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - IX ZR 206/99 (https://dejure.org/2000,1103)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 7
    Kurze Verjährungsfrist für Aufwendungsersatzanspruch nach Inanspruchnahme auch aufgrund Avalkredits übernommener Bürgschaft

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1717
  • ZIP 2000, 1576
  • MDR 2000, 1258
  • WM 2000, 1797
  • BB 2000, 1856
  • DB 2000, 2060
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

    Auszug aus BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99
    Ein solcher Avalkreditvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 675 BGB (BGHZ 95, 375, 380 f).

    Daran ändert auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Hauptschuldners nichts (vgl. BGHZ 95, 375, 384 f).

  • BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98

    Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

    Auszug aus BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99
    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat, kann sich der Bürge auch dann auf die Verjährung der verbürgten Forderung berufen, wenn sie während des gegen ihn geführten Rechtsstreits oder sogar erst nach seiner rechtskräftigen Verurteilung eintritt (BGHZ 76, 222, 225 ff; 139, 214, 216 ff; BGH, Urt. v. 5. November 1998 - IX ZR 48/98, ZIP 1999, 19, 20 f).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99
    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat, kann sich der Bürge auch dann auf die Verjährung der verbürgten Forderung berufen, wenn sie während des gegen ihn geführten Rechtsstreits oder sogar erst nach seiner rechtskräftigen Verurteilung eintritt (BGHZ 76, 222, 225 ff; 139, 214, 216 ff; BGH, Urt. v. 5. November 1998 - IX ZR 48/98, ZIP 1999, 19, 20 f).
  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79

    Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99
    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat, kann sich der Bürge auch dann auf die Verjährung der verbürgten Forderung berufen, wenn sie während des gegen ihn geführten Rechtsstreits oder sogar erst nach seiner rechtskräftigen Verurteilung eintritt (BGHZ 76, 222, 225 ff; 139, 214, 216 ff; BGH, Urt. v. 5. November 1998 - IX ZR 48/98, ZIP 1999, 19, 20 f).
  • BGH, 28.04.1975 - II ZR 5/74

    Anforderungen an die Einrede der Verjährung - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99
    Denkbar wäre freilich auch eine Vereinbarung zwischen der Klägerin und der GmbH gewesen, wonach diese den aufgrund der Bürgschaftsverpflichtung aufzuwendenden Geldbetrag als Darlehen zur Verfügung stellte (vgl. BGH, Urt. v. 28. April 1975 - II ZR 5/74, WM 1975, 555 für den Fall einer Wechseleinlösung durch die Bank); der Rückzahlungsanspruch würde dann gemäß § 195 BGB erst in 30 Jahren verjähren.
  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 27/05

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen: steuerunschädliche Besicherung

    Ein Avalkreditvertrag, bei dem sich --wie im Streitfall-- eine Bank für die Verbindlichkeit eines Kunden (hier: des Klägers) gegenüber Dritten verbürgt, ist jedoch kein Darlehen i.S. des § 607 BGB, sondern ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Bank und ihrem Kunden, durch den die Bank es gegen Zahlung einer Avalprovision übernimmt, sich zugunsten ihres Kunden gegenüber dessen Gläubiger zu verbürgen (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. Mai 1984 IX ZR 37/83, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 2088; Oberlandesgericht --OLG-- München, Urteil vom 6. Mai 1987 7 U 1661/87, Wertpapier-Mitteilungen --WM-- 1988, 1554; BGH-Urteil vom 6. Juli 2000 IX ZR 206/99, DB 2000, 2060; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Mai 2004 VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363).
  • FG München, 22.03.2005 - 13 K 1565/03

    Steuerschädliche Verwendung einer zur Absicherung eines Avalkredits eingesetzten

    Auch die Behandlung des Avalkredits durch die höchstrichterliche Zivilrechtsprechung als eine Geschäftsbesorgung i.S. des § 675 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -(Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2000 IX ZR 206/99, Der Betrieb 2000, 2060) ist für den Streitfall nicht ausschlaggebend.
  • OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01

    Bürgschaft: Einrede der kurzen Verjährung bei Untergang der Hauptforderung

    Die neueste diesbezügliche Entscheidung des 9. Zivilsenats vom 06. Juni 2000 (BGH NJW-RR 2000, 1717-1718) enthält folgende Passage:.
  • OLG Köln, 08.04.2011 - 2 U 137/10

    Erfüllungswirkung von Lastschriftbuchungen

    Dazu tritt der Aufwendungsersatzanspruch des Bürgen im Falle der Inanspruchnahme der Bürgschaft, der einer eigenen Verjährung unterliegt und daher ggf. auch dann noch geltend gemacht werden kann, wenn die gesicherte Hauptforderung schon verjährt wäre (BGH NJW-RR 2000, 1717; MüKo-Habersack, BGB, 5. Aufl. 2009, § 774, Rn. 15).
  • OLG München, 28.06.2007 - 19 U 2398/07

    Haftung einer Grundschuld für Prozessbürgschaften

    Denkbar wäre allerdings auch eine Vereinbarung gewesen, wonach die Beklagte den auf Grund der Bürgschaftsverpflichtung aufzuwendenden Geldbetrag als Darlehen zur Verfügung stellte (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1717).
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