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   BGH, 06.11.1986 - I ZR 196/84   

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https://dejure.org/1986,1195
BGH, 06.11.1986 - I ZR 196/84 (https://dejure.org/1986,1195)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1986 - I ZR 196/84 (https://dejure.org/1986,1195)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1986 - I ZR 196/84 (https://dejure.org/1986,1195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen von Unterlassungsansprüchen aus einem Alleinvertriebsvertrag - Voraussetzungen eines Wettbewerbsverbots - Erlöschen eines prioritätsälteren Ausstattungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; EWGV Art. 30; WZG § 24
    "KLINT"; Geltendmachung einer inländischen Warenzeichen-Eintragung gegenüber einem ausländischen Unternehmen; Begriff der Ursprungsgleichheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1083
  • MDR 1987, 557
  • GRUR 1987, 292
  • GRUR Int. 1987, 702
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes ist es allerdings im Allgemeinen rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe oder ein verwechselbar ähnliches Zeichen im Ausland als Marke für gleichartige oder sogar identische Waren benutzt (BGH, Urt. v. 6.11.1986 - I ZR 196/84, GRUR 1987, 292, 294 - KLINT; BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BGH, Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance; Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 148/04 Tz. 18 - CORDARONE).

    aa) Die Anmeldung einer Marke kann als wettbewerbswidrig zu beurteilen sein, wenn der Anmelder weiß, dass ein identisches oder verwechslungsfähig ähnliches Zeichen im Ausland bereits für zumindest gleichartige Waren benutzt wird, das ausländische Unternehmen die Absicht hat, das Zeichen in absehbarer Zeit auch im Inland zu benutzen, und sich dem Anmelder diese Absicht zumindest aufdrängen musste (BGH, Urt. v. 2.4.1969 - I ZR 47/67, GRUR 1969, 607, 609 - Recrin; BGH GRUR 1987, 292, 294 - KLINT; vgl. auch BGH, Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 148/04 Tz. 21 - CORDARONE).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes ist es grundsätzlich rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe Zeichen im benachbarten Ausland als Marke für gleiche oder sogar identische Waren benutzt (vgl. zum Warenzeichenrecht BGH, Urt. v. 2.4.1969 - I ZR 47/67, GRUR 1969, 607, 609 - Recrin; Urt. v. 6.11.1986 - I ZR 196/84, GRUR 1987, 292, 294 - KLINT).
  • OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 130/03

    Rechtsmissbrauch oder unlauterer Behinderungswettbewerb bei inländischer

    Dies kann im Falle eines im Ausland erworbenen Besitzstandes jedoch nur dann gelten, wenn der Markenschutzinhaber bei der Anmeldung gewusst oder damit gerechnet hat, dass das Auslandszeichen in absehbarer Zeit im Inland eingeführt oder benutzt werden sollte (BGH GRUR 1987, 292, 294 - KLINT; GRUR 1967, 298, 301 - Modess).
  • LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 34 O 73/00

    Verfassung eines "Agreement Letter" führt nicht zum Abschluss eines

    Dies setzt jedoch voraus, dass der ausländischen Marke eine überragende und auch im Inland bekannte Verkehrsgeltung zukommt und zudem die ausländische Markeninhaberin eigene Aktivitäten zum eigenen Markteintritt im Inland dargelegt hat (vgl. BGH GRUR FFFFF-"Modess" ; BGH GRUR 1987, 292, 294 "Klint").

    Diese hat zwar behauptet, der Ehemann der Beklagten zu 2) habe im Zeitpunkt der Eintragung der deutschen Marke 1993 Kenntnis von der Nutzung der Marke "Audison" in Italien Kenntnis gehabt, doch würde auch diese bloße Kenntnis ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht für die Annahme eines sittenwidrigen Verhaltens ausreichen (vgl. auch insoweit BGH GRUR 1987, 292, 294).

  • BPatG, 22.05.2009 - 26 W (pat) 32/08

    Hamidiye - Bösgläubige Markenanmeldung

    Eine solche Beurteilung kann angezeigt sein, wenn der Anmelder weiß, dass ein identisches oder verwechslungsfähig ähnliches Zeichen im Ausland bereits für zumindest gleichartige Waren benutzt wird, das ausländische Unternehmen die Absicht hat, das Zeichen in absehbarer Zeit auch im Inland zu benutzen, und sich dem Anmelder diese Absicht zumindest aufdrängen musste (vgl. BGH GRUR 2008, 621, 623/624 -AKADEMIKS; GRUR 1987, 292, 294 -KLINT).
  • LG Hamburg, 26.05.2009 - 312 O 726/08

    Wettbewerbsverstoß: Behinderung durch Markenanmeldung; Löschungsreife der

    Die Anmeldung einer Marke kann auch dann als wettbewerbswidrig zu beurteilen sein, wenn der Anmelder weiß, dass ein identisches oder verwechslungsfähig ähnliches Zeichen im Ausland bereits für zumindest gleichartige Waren benutzt wird, das ausländische Unternehmen die Absicht hat, das Zeichen in absehbarer Zeit auch im Inland zu benutzen, und sich dem Anmelder diese Absicht zumindest aufdrängen musste (BGH, GRUR 1969, 607 [609] - Recrin; GRUR 1987, 292 [294] - KLINT ; BGH, GRUR 2008, 621, 623 f. - AKADEMIKS ; vgl. auch GRUR 2008, 160 Rdnr. 21 - CORDARONE).
  • BPatG, 17.03.2022 - 30 W (pat) 6/19
    Die Anmeldung einer Marke kann dabei als wettbewerbswidrig zu beurteilen sein, wenn der Anmelder weiß, dass ein identisches oder verwechslungsfähig ähnliches Zeichen im Ausland bereits für zumindest gleichartige Waren benutzt wird, das ausländische Unternehmen die Absicht hat, das Zeichen in absehbarer Zeit auch im Inland zu benutzen, und sich dem Anmelder diese Absicht zumindest aufdrängen musste (BGH, GRUR 1969, 607, 609 - Recrin; BGH GRUR 1987, 292, 294 - KLINT; vgl. auch BGH, GRUR 2008, 160, Rn. 21 - CORDARONE).
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