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   BGH, 06.11.2008 - 4 StR 375/08   

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BGH, 06.11.2008 - 4 StR 375/08 (https://dejure.org/2008,9000)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2008 - 4 StR 375/08 (https://dejure.org/2008,9000)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2008 - 4 StR 375/08 (https://dejure.org/2008,9000)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 78 (Ls.)
  • NStZ-RR 2009, 98
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 167/08

    Beweiswürdigung (selbstbelastende Einlassung eines dementen Angeklagten;

    Auszug aus BGH, 06.11.2008 - 4 StR 375/08
    Dass Daumen und Zeigefinger vom Nebenkläger "wie eingeschlafen" gefühlt werden und er diese Finger nur noch eingeschränkt benutzen kann, belegt nicht deren weitgehende Unbrauchbarkeit (vgl. zur "Taubheit zweier Finger" auch BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 167/08).
  • BGH, 15.03.2007 - 4 StR 522/06

    Schwere Körperverletzung (wichtiges Körperglied im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus BGH, 06.11.2008 - 4 StR 375/08
    Für die Beurteilung, ob ein wichtiges Glied im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht mehr gebraucht werden kann, ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung zu ermitteln, ob als Folge der vorsätzlichen Körperverletzung so viele Funktionen ausgefallen sind, dass das Körperglied weitgehend unbrauchbar geworden ist und von daher die wesentlichen faktischen Wirkungen denjenigen eines physischen Verlustes entsprechen (BGHSt 51, 252, 257 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16

    Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    a) Für die Beurteilung, ob ein wichtiges Glied im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht mehr gebraucht werden kann, ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung zu ermitteln, ob die vorsätzliche Körperverletzung den Ausfall so vieler Funktionen verursacht hat, dass das Körperglied weitgehend unbrauchbar geworden ist und von daher die wesentlichen faktischen Wirkungen denjenigen eines physischen Verlusts entsprechen; ein völliger Funktionsverlust des betroffenen Körperglieds ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2007 - 4 StR 522/06, BGHSt 51, 252, 257; vom 6. November 2008 - 4 StR 375/08 Rn. 9; Beschluss vom 15. Januar 2014 - 4 StR 509/13, NStZ 2014, 213, jeweils mwN).
  • BGH, 15.01.2014 - 4 StR 509/13

    Schwere Körperverletzung (dauernde Unbrauchbarkeit eines wichtigen Gliedes:

    Für die Beurteilung, ob ein wichtiges Glied im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht mehr gebraucht werden kann, ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung zu ermitteln, ob als Folge der vorsätzlichen Körperverletzung so viele Funktionen ausgefallen sind, dass das Körperglied weitgehend unbrauchbar geworden ist und von daher die wesentlichen faktischen Wirkungen denjenigen eines physischen Verlustes entsprechen (BGH, Urteile vom 15. März 2007 - 4 StR 522/06, BGHSt 51, 252, 257 mwN und vom 6. November 2008 - 4 StR 375/08 Rn. 9).
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