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   BGH, 07.12.1971 - 5 StR 594/71   

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https://dejure.org/1971,6462
BGH, 07.12.1971 - 5 StR 594/71 (https://dejure.org/1971,6462)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1971 - 5 StR 594/71 (https://dejure.org/1971,6462)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1971 - 5 StR 594/71 (https://dejure.org/1971,6462)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betruges in Tateinheit mit fortgesetzter Urkundenfälschung - Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 5 StR 594/71
    Ihr Schaden bestand darin, daß sie die Schecksummen dem Angeklagten in einer Weise gutschrieben, die es ihm ermöglichte, über die gutgeschriebenen Beträge zu verfügen (BGHSt 6, 115, 117 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54]; BGH 5 StR 363/68 vom 3.9.1968), und dafür keine gleichwertige Gegenleistung erhielten.
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 5 StR 594/71
    Bei dieser Sachlage ist es ausgeschlossen, daß die Strafkammer zu einer anderen, für den Angeklagten günstigeren Entscheidung im Schuld- oder Strafausspruch gelangt wäre, wenn sie die Vorschrift des § 258 Abs. 3 StPO (nochmals) beachtet hätte (BGHSt 22, 278, 281) [BGH 15.11.1968 - 4 StR 190/68].
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 5 StR 594/71
    Indessen ist auch eine solche Entscheidung eine "frühere Verurteilung" im Sinne des § 76 StGB (BGHSt 15, 66).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 5 StR 594/71
    Soweit der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang auch eine Verletzung der Aufklärungspflicht erblickt, ist die Rüge nicht ordnungsmäßig erhoben, weil er die Beweismittel nicht angegeben hat, welche die Strafkammer nach seiner Ansicht noch hätte benutzen müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 28.01.1955 - 1 StR 640/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 5 StR 594/71
    Die Beschlüsse der Strafkammer, durch die das Verfahren in mehreren Anklagepunkten nach § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt worden ist, unterliegen nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts (RGSt 66, 326; BGH 1 StR 640/54 vom 28.1.1955).
  • BGH, 03.09.1968 - 5 StR 363/68

    Zurechnungsfähigkeit eines Angeklagten - Ablehnung eines Beweisantrages -

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 5 StR 594/71
    Ihr Schaden bestand darin, daß sie die Schecksummen dem Angeklagten in einer Weise gutschrieben, die es ihm ermöglichte, über die gutgeschriebenen Beträge zu verfügen (BGHSt 6, 115, 117 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54]; BGH 5 StR 363/68 vom 3.9.1968), und dafür keine gleichwertige Gegenleistung erhielten.
  • BGH, 13.08.1969 - 4 StR 245/69

    Verurteilung wegen Diebstahls - Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 5 StR 594/71
    Wer in einer Gaststätte Getränke oder sonstige Nahrungs- oder Genußmittel bestellt oder einen Taxifahrer mit einer Fahrt beauftragt, erklärt damit stillschweigend, daß er gewillt und in der Lage sei, diese Leistungen sofort zu bezahlen, wenn auch nicht unbedingt nur mit barem Geld, so doch mit einem dem Bargeld gleichwertigen Zahlungsmittel, d.h. hier mit einem ordnungsgemäß hergestellten, dem Inhaber zustehenden, bei Vorlegung gedeckten und von der Bank einzulösenden Scheck (BGH 4 StR 245/69 vom 13.8.1969).
  • RG, 07.11.1922 - IV 302/22

    Muß ein während der Urteilsverkündung gestellter Vertagungs- oder Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 5 StR 594/71
    Solange die Urteilsverkündung nicht beendet, das Urteil also noch nicht endgültig erlassen ist, kann das Gericht jederzeit wieder in die Verhandlung eintreten und weitere Ausführungen der Verfahrensbeteiligten entgegennehmen (RGSt 57, 142; 59, 420).
  • RG, 04.07.1932 - III 616/32

    1. Kann das Verfahren nach § 154 Abs. 2 StPO. auch dann noch vorläufig

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 5 StR 594/71
    Die Beschlüsse der Strafkammer, durch die das Verfahren in mehreren Anklagepunkten nach § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt worden ist, unterliegen nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts (RGSt 66, 326; BGH 1 StR 640/54 vom 28.1.1955).
  • RG, 16.11.1925 - II 419/25

    1. Ist die Stellung eines Beweisantrags nach Beratung und Beschließung des

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 5 StR 594/71
    Solange die Urteilsverkündung nicht beendet, das Urteil also noch nicht endgültig erlassen ist, kann das Gericht jederzeit wieder in die Verhandlung eintreten und weitere Ausführungen der Verfahrensbeteiligten entgegennehmen (RGSt 57, 142; 59, 420).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Soweit die Beschwerdeführer beanstanden, die Beschlußkammer sei nicht richtig besetzt gewesen, fehlt es an der Angabe von Tatsachen, aus denen zu entnehmen wäre, daß der Richter Müller-Daams nicht verhindert war; dieser in § 344 Abs. 2 atz 2 StPO niedergelegte Grundsatz (vgl. dazu BGHSt 3, 213, 214) gilt auch für die nach Beschwerdegrundsätzen zu beurteilende Rüge nach § 338 Nr. 3 StPO(BGH, Urteile vom 12. Juni 1956 - 5 StR 136/56, vom 17. November 1964 - 1 StR 435/64, vom 7. Dezember 1971 - 5 StR 594/71, vom 18. Januar 1972 - 5 StR 631/71 und vom 28. März 1972 - 1 StR 34/72).
  • BGH, 28.03.1972 - 1 StR 34/72

    Formerfordernisse für die Erhebung von Verfahrensrügen - Anwendung verbotener

    Dies gilt auch für die Rüge, § 338 Nr. 3 StPO sei verletzt, obgleich die Frage, ob ein Ablehnungsgesuch mit Recht zurückgewiesen worden ist, nach den für die Beschwerde geltenden Grundsätzen entschieden werden muß (BGH, Urteile vom 12. Juni 1956 - 5 StR 136/56 -, 17. November 1964 - 1 StR 435/64 -, 7. Dezember 1971 - 5 StR 594/71 - und 18. Januar 1972 - 5 StR 631/71 - nicht abschließend entschieden in BGHSt 21, 334, 340) [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66].
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