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   BGH, 08.01.1971 - VI ZR 127/69   

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https://dejure.org/1971,5486
BGH, 08.01.1971 - VI ZR 127/69 (https://dejure.org/1971,5486)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1971 - VI ZR 127/69 (https://dejure.org/1971,5486)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1971 - VI ZR 127/69 (https://dejure.org/1971,5486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 350
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1962 - VI ZR 88/61

    Haftung des Halters bei unbefugter Gebrauchüberlassung durch den Entleiher des

    Auszug aus BGH, 08.01.1971 - VI ZR 127/69
    Allerdings sei der Kläger, als an sich mitversicherter Fahrer, nicht Dritter im Sinne dieser Vorschrift, doch gelte sie entsprechend, weil er seinen Versicherungsschutz verloren habe (BGHZ 24, 378, 385 [BGH 13.06.1957 - II ZR 35/57] ; 37, 306, 310).

    Dabei hat allerdings im jetzigen Zusammenhang außer Betracht zu bleiben, daß diese beiden möglicherweise wegen Verletzung des Leih-, möglicherweise auch des zugrundeliegenden Arbeitsvertrags der Halterin ohnehin auf volle Freistellung haften (vgl. BGHZ 37, 306, 316).

  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 74/69

    unbeleuchtete Lkw-Anhänger - §§ 254, 840 BGB, keine Gesamtabwägung

    Auszug aus BGH, 08.01.1971 - VI ZR 127/69
    Bei dieser Gestaltung ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die für die Schwarzfahrt mit Alkoholgenuß Verantwortlichen der Halterin gegenüber als haftungseinheitliche Gruppe behandelt werden (vgl. das Senatsurteil vom 29. September 1970 - VI ZR 74/69 - NJW 1971, 33 = VersR 1970, 1110, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 13.06.1957 - II ZR 35/57

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 08.01.1971 - VI ZR 127/69
    Allerdings sei der Kläger, als an sich mitversicherter Fahrer, nicht Dritter im Sinne dieser Vorschrift, doch gelte sie entsprechend, weil er seinen Versicherungsschutz verloren habe (BGHZ 24, 378, 385 [BGH 13.06.1957 - II ZR 35/57] ; 37, 306, 310).
  • LG Düsseldorf, 10.01.2003 - 13 O 306/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die - vorsätzliche - Verursachung

    Dieses Gebot ist Ausdruck der gegenüber der Allgemeinheit bestehenden Rechtspflicht des Fahrers das in seinem Gewahrsam befindliche Fahrzeug vor der Benutzung durch Personen zu bewahren, von denen eine sachgerechte und verantwortungsbewusste Fahrweise nicht erwartet werden kann (vgl. BGH VersR 1971, 350 [351]).
  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 3/78

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn oder Bauleiters gegenüber Dachdeckern

    Die durch eine solche Zurechnungseinheit Verbundenen können auch im Rahmen der Ausgleichung gemäß § 426 BGB nicht mit Einzelquoten sondern gegenüber den übrigen Verpflichteten nur mit einer gesamtschuldnerisch zu vertretenden Quote eingesetzt werden, weil sie für ein und denselben Verursachungsbeitrag verantwortlich sind (so schon RG a.a.O.;Senatsurteil vom 8. Januar 1971 - VI ZR 127/69 - VersR 1971, 350, 352; RGR-Komm. zum BGB 12. Aufl. § 426 Rdn. 16).
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