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   BGH, 08.05.2000 - II ZR 182/98   

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https://dejure.org/2000,2411
BGH, 08.05.2000 - II ZR 182/98 (https://dejure.org/2000,2411)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2000 - II ZR 182/98 (https://dejure.org/2000,2411)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2000 - II ZR 182/98 (https://dejure.org/2000,2411)
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Rechtsschutz für Klage in Panama

Gewerkschaftlicher Rechtsschutz muß gleichermaßen im In- und Ausland gewährt werden;

zur Frage, ob der Rechtsschutz verweigert werden kann, wenn die Klage gegen deutschen ordre public (Art. 6 EGBGB) verstößt oder auf "forum shopping" beruht (jeweils offengelassen)

Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzklage im Ausland - Rechtsschutz für Gewerkschaftsmitglied

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gewerkschaft versagt Mitglied Rechtsschutz für die Erhebung einer Schadensersatzklage im Ausland

  • unalex.eu

    Art. 16 EVÜ
    Allgemeines (Normzweck, Herkunft) - Voraussetzungen

  • Judicialis

    EGBGB Art. 6; ; ZPO § 286 A

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGBGB Art. 6; ZPO § 286
    Anspruch eines Mitglieds auf Rechtsschutz für Schadensersatzklage im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 6; ZPO § 286
    Versagung des Rechtsschutzes gegenüber einem Gewerbschaftsmitglied

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1372
  • VersR 2002, 1564
  • WM 2000, 1507
  • BB 2000, 872
  • BB 2001, 135
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus BGH, 08.05.2000 - II ZR 182/98
    Dieses Rechtsinstitut soll u.a. zu einer Bestrafung des Täters für sein rohes Verhalten führen, auch um mögliche Racheakte des Opfers zu verhindern (siehe näher BGHZ 118, 312, 334 ff. m.w.N.).
  • BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90

    Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland

    Auszug aus BGH, 08.05.2000 - II ZR 182/98
    Das ist nur dann der Fall, wenn das ausländische Recht den Kernbestand der inländischen Rechtsordnung antasten würde, seine Anwendung also den der deutschen Regelung zugrundeliegenden Gerechtigkeitsvorstellungen so stark widerspricht, daß es nach deutschem Rechtsempfinden untragbar erscheint (vgl. z.B. BGHZ 123, 268, 270 m.w.N. aus der Rspr.).
  • BGH, 09.07.1984 - II ZR 60/84

    Pflichten des Rechtsekretärs einer gewerkschaftlichen Rechtsstelle

    Auszug aus BGH, 08.05.2000 - II ZR 182/98
    Im übrigen wird auf das Senatsurteil vom 9. Juli 1984 - II ZR 60/84, NJW 1985, 44 hingewiesen, wonach eine Gewerkschaft bei Unklarheiten über zu gewährenden Rechtsschutz gegebenenfalls auf eine Klärung des Sachverhalts hinzuwirken hat.
  • OLG Hamburg, 25.01.2008 - 1 U 176/95

    Rechtsschutz einer Gewerkschaft für Klage eines Mitglieds im Ausland;

    Durch Urteil vom 8. Mai 2000 (Geschäfts-Nr. II ZR 182/98) hat der BGH das Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Revisionsverfahrens an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Auch sonst war keine Differenzierung zwischen einer beabsichtigten Rechtsverfolgung im Inland und im Ausland vorgesehen (BGH, Urteil vom 8. Mai 2000 in der vorliegenden Sache, dort S. 7, Bl. 54 R des Sonderbands II ZR 182/98).

    Diese Auffassung hat die Beklagte im Revisionsverfahren selbst vertreten (S. 3 der Revisionserwiderung vom 15. März 1999, Bl. 31 des Sonderbands II ZR 182/98) und in der Heuerangelegenheit praktiziert.

  • LG Frankfurt/Main, 22.12.2021 - 1 S 78/21
    Das ist nur dann der Fall, wenn das ausländische Recht den Kernbestand der inländischen Rechtsordnung antasten würde, seine Anwendung also den der deutschen Regelung zugrundeliegenden Gerechtigkeitsvorstellungen so stark widerspricht, dass es nach deutschem Rechtsempfinden untragbar erscheint (BGH, Urteil vom 08. Mai 2000 - II ZR 182/98 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 20 VA 2/05

    Internationale Rechtshilfe: Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Zustellung

    So werden etwa im amerikanischen Recht "punitive damages" dem Zivilrecht zugeordnet (BGHZ 118, 312, 337; NJW-RR 2000, 1372; Piekenbrock IPrax 2006, 4, 8 mit weiteren Nachweisen); hier kann nichts anderes gelten.
  • OLG Frankfurt, 15.03.2006 - 20 VA 7/05

    Internationale Rechtshilfe: Anfechtbarkeit einer bereits ausgeführten Zustellung;

    So werden im amerikanischen Recht "punitive damages" dem Zivilrecht zugeordnet (BGHZ 118, 312, 337; NJW-RR 2000, 1372; Piekenbrock IPrax 2006, 4, 8 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 W 292/10

    Vollstreckbarkeit einer niederländischen Entscheidung in Deutschland bei

    Danach ist eine - nachvollziehbare - abstrakte Schadensberechnung grundsätzlich nicht ordre public-widrig und darf nicht mit Strafschadenersatz gleichgesetzt werden (BGH NJW-RR 2000, S. 1372 f.; vgl. auch BGHZ 75, 167 ff.).
  • LG Kassel, 31.03.2022 - 1 S 110/20
    Das ist nur dann der Fall, wenn das ausländische Recht den Kernbestand der inländischen Rechtsordnung antasten würde, seine Anwendung also den der deutschen Regelung zugrundeliegenden Gerechtigkeitsvorstellungen so stark widerspricht, dass es nach deutschem Rechtsempfinden untragbar erscheint (BGH, Urteil vom 08.05.2000, II ZR 182/98, juris Rn. 7).
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