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   BGH, 08.05.2019 - 5 StR 108/19   

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https://dejure.org/2019,13917
BGH, 08.05.2019 - 5 StR 108/19 (https://dejure.org/2019,13917)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2019 - 5 StR 108/19 (https://dejure.org/2019,13917)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - 5 StR 108/19 (https://dejure.org/2019,13917)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 52 StGB
    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (verschiedene Betäubungsmittelmengen; gleichzeitige Aufbewahrung; teilidentische Absatzbemühungen; einheitliche Tat; Bewertungseinheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Dealer mit dem reichhaltigen Angebot

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 5 StR 108/19
    Die vom Angeklagten A. geleistete Beihilfe in Bezug auf das Heroin tritt danach hinter die mittäterschaftliche Beteiligung an dem durch den Angeklagten Y. verwirklichten einheitlichen Handelsgeschäft zurück (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08; SSWStGB/Murmann, 4. Aufl., § 27 Rn. 14).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 5 StR 108/19
    Es hat jedoch nicht bedacht, dass der Angeklagte Y. mit seinem am 15. März 2018 am in Berlin dem unbekannt gebliebenen Abnehmer gegenüber unterbreiteten Angebot (vgl. UA S. 6, 7) in Bezug auf beide zum gewinnbringenden Abverkauf vorgesehene Betäubungsmittelmengen gleichartige Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 236/15 - Rdnr. 9, juris) begründende teilidentische Absatzbemühungen entfaltet hatte, die bei wertender Betrachtung als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17 -, BGHSt 63, 1).
  • BGH, 24.07.2018 - 3 StR 236/15

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (mehrere Umsatzgeschäfte

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 5 StR 108/19
    Es hat jedoch nicht bedacht, dass der Angeklagte Y. mit seinem am 15. März 2018 am in Berlin dem unbekannt gebliebenen Abnehmer gegenüber unterbreiteten Angebot (vgl. UA S. 6, 7) in Bezug auf beide zum gewinnbringenden Abverkauf vorgesehene Betäubungsmittelmengen gleichartige Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 236/15 - Rdnr. 9, juris) begründende teilidentische Absatzbemühungen entfaltet hatte, die bei wertender Betrachtung als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17 -, BGHSt 63, 1).
  • BGH, 14.01.2015 - 4 StR 440/14

    Konkurrenzverhältnisse bei Betäubungsmittelstraftaten

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 5 StR 108/19
    a) Wegen der Akzessorietät der Beihilfe kann für die konkurrenzrechtliche Beurteilung der Tatbeiträge dieses Angeklagten nicht außer Betracht bleiben, dass die Handlungen des Angeklagten Y. eine Bewertungseinheit bilden (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. September 2008 - 5 StR 356/08, NStZ-RR 2008, 386; vom 11. Mai 1999 - 4 StR 162/99, NStZ 1999, 451; vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, NStZ-RR 2015, 113, alle mwN).
  • BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Herkunft der im Pkw, in der Wohnung und im

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 5 StR 108/19
    Das Landgericht ist zwar rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass die bloße zeitgleiche Aufbewahrung verschiedener Betäubungsmittelmengen für sich genommen regelmäßig nicht die Kraft hat, mehrere selbstständige umsatzbezogene Rechtsverstöße nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zu Tateinheit zu verklammern (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. März 2018 - 2 StR 408/17 - Rdnr. 10; vgl. auch Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl. 2019, § 29a Rdnr. 156 i.V.m. § 29 Teil 4 Rdnr. 316a m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 162/99

    Beihilfe; Hilfeleisten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 5 StR 108/19
    a) Wegen der Akzessorietät der Beihilfe kann für die konkurrenzrechtliche Beurteilung der Tatbeiträge dieses Angeklagten nicht außer Betracht bleiben, dass die Handlungen des Angeklagten Y. eine Bewertungseinheit bilden (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. September 2008 - 5 StR 356/08, NStZ-RR 2008, 386; vom 11. Mai 1999 - 4 StR 162/99, NStZ 1999, 451; vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, NStZ-RR 2015, 113, alle mwN).
  • BGH, 02.09.2008 - 5 StR 356/08

    Tatbegriff bei mehreren Beihilfehandlungen und - infolge von Bewertungseinheit -

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 5 StR 108/19
    a) Wegen der Akzessorietät der Beihilfe kann für die konkurrenzrechtliche Beurteilung der Tatbeiträge dieses Angeklagten nicht außer Betracht bleiben, dass die Handlungen des Angeklagten Y. eine Bewertungseinheit bilden (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. September 2008 - 5 StR 356/08, NStZ-RR 2008, 386; vom 11. Mai 1999 - 4 StR 162/99, NStZ 1999, 451; vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, NStZ-RR 2015, 113, alle mwN).
  • BGH, 06.12.2012 - 2 StR 294/12

    Gewerbsmäßiger Betrug (Tateinheit bei Schneeballsystemen)

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 5 StR 108/19
    Es kann ausgeschlossen werden, dass das Landgericht allein aufgrund einer abweichenden Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses eine niedrigere Strafe verhängt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12 - Rdnr. 5, juris).'.
  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    Wird beispielsweise sowohl die vielfache Überschreitung des Grenzwertes als auch die Gesamtmenge strafschärfend berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 5 StR 108/19 Rn. 5, zum Wirkstoffgehalt neben der vielfachen Überschreitung der nicht geringen Menge), kommt der Wirkstoffkonzentration, die sich aus den beiden anderen Faktoren ergibt, im Hinblick auf die Gefährlichkeit des gehandelten Rauschgifts keine eigenständige Bedeutung mehr zu.
  • BGH, 03.05.2022 - 6 StR 147/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Zahlung des

    Angesichts der verbleibenden Strafen kann ausgeschlossen werden, dass das Landgericht ohne die wegfallende Strafe auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte, zumal die abweichende rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht beeinflusst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2019 - 5 StR 108/19; vom 3. November 2021 - 3 StR 231/21).
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