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   BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85   

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https://dejure.org/1985,564
BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85 (https://dejure.org/1985,564)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1985 - 2 StR 446/85 (https://dejure.org/1985,564)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1985 - 2 StR 446/85 (https://dejure.org/1985,564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung bei Tatprovokation durch einen polizeilichen Lockspitzel

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Tatprovokation durch einen polizeilichen Lockspitzel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB (1975) §§ 26, 46
    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der Strafzumessung

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1764
  • MDR 1986, 331
  • MDR 1987, 177
  • NStZ 1986, 162
  • StV 1986, 100
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Der Auffassung des Landgerichts, daß die Tatprovokation kein Verfahrenshindernis begründet, stimmt der Senat aus den in seinem Beschluß vom 4. Juni 1985 (Strafverteidiger 1985, 309 ff) dargelegten Gründen zu.

    Der vom polizeilichen Lockspitzel ausgeübte Einfluß war eine ausschlaggebende Ursache für die Tatbegehung (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 309 ff).

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Die Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ist grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den anzuwendenden Strafrahmen zu würdigen (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH, Beschluß vom 16. April 1985 - 1 StR 144/85).
  • BGH, 16.04.1985 - 1 StR 144/85

    Begründung eigenen Gewahrsams bei Beobachtung durch den Eigentümer oder Dritte -

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Die Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ist grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den anzuwendenden Strafrahmen zu würdigen (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH, Beschluß vom 16. April 1985 - 1 StR 144/85).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Eine Berücksichtigung solcher Umstände zugunsten des Angeklagten ist mit § 46 Abs. 2 StGB zu vereinbaren und in der Rechtsprechung zu den Auswirkungen einer überlangen Verfahrensdauer auf die Strafzumessung anerkannt (vgl. BGHSt 24, 239; BGH NStZ 1983, 135; ebenso BVerfGE in Strafverteidiger 1984, 97).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Eine Berücksichtigung solcher Umstände zugunsten des Angeklagten ist mit § 46 Abs. 2 StGB zu vereinbaren und in der Rechtsprechung zu den Auswirkungen einer überlangen Verfahrensdauer auf die Strafzumessung anerkannt (vgl. BGHSt 24, 239; BGH NStZ 1983, 135; ebenso BVerfGE in Strafverteidiger 1984, 97).
  • BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82

    Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter -

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Eine Berücksichtigung solcher Umstände zugunsten des Angeklagten ist mit § 46 Abs. 2 StGB zu vereinbaren und in der Rechtsprechung zu den Auswirkungen einer überlangen Verfahrensdauer auf die Strafzumessung anerkannt (vgl. BGHSt 24, 239; BGH NStZ 1983, 135; ebenso BVerfGE in Strafverteidiger 1984, 97).
  • BGH, 07.12.1984 - 2 StR 664/84

    Strafzumessung bei minder schwerem Fall

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Die Strafkammer hätte deshalb im Rahmen einer Gesamtbetrachtung prüfen müssen, ob für diesen Angeklagten der Strafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG oder der gemäß § 31 BtMG in Verbindung mit § 49 Abs. 2 StGB verminderte Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG anzuwenden war (vgl. BGHSt 33, 92 f).
  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 65/85

    Einführung und Verwertung einer dem Zeugen vorgehaltenen Aussage, die dieser bei

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Werden mit Hilfe eines Lockspitzels provozierte strafbare Handlungen so überwacht, daß eine erhebliche Gefährdung des angegriffenen Rechtsgutes ausgeschlossen ist, so kann das für die Strafzumessung regelmäßig unter dem Gesichtspunkt des geringeren Erfolgsunwertes der Tat Bedeutung erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1985 - 2 StR 65/85).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Dieser Rechtsprechung im Sinne einer Strafzumessungslösung sind der 2., 4. und 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gefolgt (Beschl. vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 = NJW 1986, 1764; Beschl. vom 16. März 1995 4 StR 111/95 NStZ 1995, 506 = StV 1995, 364; Beschl. vom 20. Mai 1999 4 StR 201/99 NStZ 1999, 501 = StV 1999, 631; Beschl. vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 529/94 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 12 = StV 1995, 131 vgl. auch BGHSt 33, 283 und 356, 362).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87

    Möglichkeit der Strafmilderung bei Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bestimmte Formen der Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ein wesentlicher Strafmilderungsgrund sein können (BGHSt 32, 345, 355; BGH MDR 1985, 858; 1986, 331).

    In der Regel mindert es die Schuld des Täters, wenn er erst von einem Dritten zur Begehung der Tat angestiftet werden muß (BGH MDR 1986, 331).

    In jedem Fall sind solche Taten milder zu beurteilen, in die der Angeklagte über das zu seiner Überführung gebotene Maß hinaus hineingezogen wird (vgl. BGH MDR 1986, 331).

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).
  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen

    Nachdem der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht hat, daß außer den anerkannten, fest umrissenen Verfahrensvoraussetzungen weitere, aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Verfahrensvoraussetzungen bestünden (BGHSt 32, 345 [348 ff.]), und sich der 2. Strafsenat dieser Auffassung in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (Beschluß vom 4. Juni1985 - 2 StR 13/85-, StV 1985, 309 ff.), wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten, daß aus dem Rechtsstaatsprinzip Verfahrensvoraussetzungen herzuleiten seien (BGH, Großer Senat, Beschluß vom 7. November 1985 - GSSt 1/85-, StV 1986, 47 [48]; BGH, Beschluß vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 -,JZ 1986, 453 f.).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Dieser Rechtsprechung im Sinne einer Strafzumessungslösung sind der 2., 4. und 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gefolgt (Beschl. vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 = NJW 1986, 1764; Beschl. vom 16. März 1995 - 4 StR 111/95 = NStZ 1995, 506 = StV 1995, 364; Beschl. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 201/99 = NStZ 1999, 501 = StV 1999, 631; Beschl. vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 529/94 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 12 = StV 1995, 131; vgl. auch BGHSt 33, 283 und 356, 362).
  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 99/92

    Geringer Erfolgsunwert bei Tatprovokation durch Lockspitzel

    Vielmehr ist jede Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter im Rahmen der Strafzumessung zu würdigen (BGH NStZ 1986, 162).

    Werden mit Hilfe eines Lockspitzels provozierte strafbare Handlungen so überwacht, daß eine erhebliche Gefährdung des angegriffenen Rechtsgutes ausgeschlossen ist, so kann das für die Strafzumessung unter dem Gesichtspunkt des geringeren Erfolgsunwertes der Tat Bedeutung erlangen (vgl. BGH NStZ 1986, 162; BGH StV 1988, 60; BGHR StGB 46 Abs. 1 V-Mann 7).

  • OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate,

    Darüber hinaus fuhrt nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH selbst die Einflußnahme eines Lockspitzels auf einen zur Tat zunächst noch nicht bereiten Täter im allgemeinen auch dann nicht zu einem Verfahrenshindernis, wenn dabei die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten werden (vgl. BGH in NStZ 1985, 131 , StV 1985, 309 , StV 1985, 398 , StV 1986, 100 und StV 1986, 284 ).

    Die hier nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließende Einwirkung polizeilicher Lockspitzel auf die Angeklagten ist nach der inzwischen hierzu gefestigten Rechtsprechung des BGH grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den angewendeten Strafrahmen zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 32, 345 ; BGH in StV 1985, 323 , StV 1985, 366 , StV 1986, 100 , StV 1988, 296 ).

  • OLG Hamm, 02.05.2000 - 5 Ss 1133/99

    Betrug, Verstoß gegen das BtM-Gesetz, Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe,

    Die Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ist grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den anzuwendenden Strafrahmen zu würdigen, wobei dies allgemein für jede Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels gilt (vgl. BGHSt 32, 345, 355; NStZ 1986, 162; StV 1994, 368; 1995, 247).

    Werden dann mit Hilfe eines solchen Lockspitzeleinsatzes angebahnte strafbare Handlungen so überwacht, dass eine erhebliche Gefährdung des angegriffenen Rechtsgutes ausgeschlossen ist, so ist diesem Umstand regelmäßig bei der Strafzumessung unter dem Gesichtspunkt des geringeren Erfolgsunwertes der Tat Rechnung zu tragen (vgl. BGH NStZ 86, 162).

  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89

    Strafprozeßrecht: Beweiswürdigung bei Einsatz eines V-Mannes

    Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen zulässiger staatlicher Tatprovokation hindert zwar die Verfolgung und Bestrafung des Täters nicht, doch liegt darin regelmäßig ein gewichtiger Strafzumessungsgrund zu seinen Gunsten (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH StV 1982, 221; BGH NStZ 1986, 162; BGH NJW 1986, 75; BGH StV 1987, 435).
  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 1451/85

    Kein Verfolgungshindernis bei polizeilicher Tatprovokation -

    Nachdem der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht hat, daß außer den anerkannten, fest umrissenen Verfahrensvoraussetzungen weitere, aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Verfahrensvoraussetzungen bestünden (BGHSt 32, 345 [348 ff.]), und sich der 2. Strafsenat dieser Auffassung in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (Beschluß vom 4. Juni 1985 - 2 StR 13/85 -, StV 1985, 309 ff.), wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten, daß aus dem Rechtsstaatsprinzip Verfahrensvoraussetzungen herzuleiten seien (BGH, Großer Senat, Beschluß vom 7. November 1985 - GSSt 1/85 -, StV 1986, 47 [48]; BGH, Beschluß vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 -, JZ 1986, 453 f.).
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99

    Lockspitzel; Vertrauensperson; Verleitung; Strafzumessung

  • BGH, 17.03.1994 - 1 StR 1/94

    Strafmilderungsgrund - Lockspitzel - Einsatz - Strafzumessung

  • BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93

    Geringe Menge - Morphinzubereitung - Grenzwert - Morphinhydrochlorid -

  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag -

  • BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung förmlichen

  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 529/94

    Verleitung zur Tat - Lockspitzel - Strafmilderung - Verfahrenshindernis - Absehen

  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 58/88

    Überführung eines Drogendealers durch einen V-Mann des Bundeskriminalamtes -

  • BGH, 05.08.1988 - 2 StR 399/88

    Erwägungen zur Strafrahmenwahl und Strafbemessung hinsichtlich eines polizeilich

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 559/91

    Strafmilderung bei Tatprovokation

  • BGH, 10.08.1988 - 2 StR 392/88

    Aufhebung des Strafausspruchs - Rechtliche Wirkung der Beteiligung von verdeckten

  • BGH, 06.12.1989 - 1 StR 529/89

    Unterlassung eines Strafgerichts der Verlesung von Beweismitteln

  • BGH, 25.02.1986 - 1 StR 599/85

    Möglichkeit der Überprüfung der dem Tatrichter vorbehaltenen Strafzumessung durch

  • BGH, 04.06.1986 - 2 StR 243/86

    Unerlaubtes Handeltreibenn mit Betäubungsmitteln - Sache des Tatrichters, die

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