Rechtsprechung
BGH, 08.11.2017 - 1 StR 168/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StPO
Verwerfung der Revision als unzulässig - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 2 StPO, § 345 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Darlegung und Glaubhaftmachung der Tatsachen eines Verschuldens an der Versäumung der Frist durch die Verurteilten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 45 Abs. 2; StPO § 345 Abs. 1
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Darlegung und Glaubhaftmachung der Tatsachen eines Verschuldens an der Versäumung der Frist durch die Verurteilten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.01.2016 - 1 StR 435/15
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (unverschuldete Fristversäumnis: keine …
Auszug aus BGH, 08.11.2017 - 1 StR 168/17
Zwar wäre der Angeklagten ein Verschulden ihrer Verteidigerin an der Fristversäumnis nicht zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163 mwN). - BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung des Zeitpunkts, zu dem …
Auszug aus BGH, 08.11.2017 - 1 StR 168/17
Die Begründung des Antrags erfordert daher grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und dem Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Säumnis gekommen ist (…KK/Maul, StPO, 7. A., 2013, § 45, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 5. August 2010, 3 StR 269/10, Rn. 3).