Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2015 - 5 StR 467/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41708
BGH, 08.12.2015 - 5 StR 467/15 (https://dejure.org/2015,41708)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2015 - 5 StR 467/15 (https://dejure.org/2015,41708)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 5 StR 467/15 (https://dejure.org/2015,41708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,41708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 356a StPO, § 257c StPO, § 257b StPO, §§ 257b, 243 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines in der Hauptverhandlung durchgeführten verständigungsbezogenen Gesprächs als Unterfall der Erörterung des Verfahrensstandes im Rahmen einer behaupteten Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257b; StPO § 257c
    Einordnung eines in der Hauptverhandlung durchgeführten verständigungsbezogenen Gesprächs als Unterfall der Erörterung des Verfahrensstandes im Rahmen einer behaupteten Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15

    Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 5 StR 467/15
    § 257b StPO erfasst sämtliche kommunikativen Elemente, die der Transparenz und Verfahrensförderung dienen und auch eine einvernehmliche Verfahrenserledigung durch Verständigung vorbereiten können, aber nicht darauf gerichtet sein müssen; für diese gelten die Bestimmungen des § 257c StPO, die eine gesonderte Regelung zur vorbereitenden Erörterung nicht treffen, sondern insoweit im regelungssystematischen Zusammenhang mit den Vorschriften der §§ 257b, 243 Abs. 4 StPO für verständigungsbezogene Vorgespräche in der bzw. außerhalb der Hauptverhandlung stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 257b Rn. 1 f.; KK-StPO/Wenske, 7. Aufl., § 257b Rn. 1 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht