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BGH, 08.12.2015 - 5 StR 467/15 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 257b StPO; § 257c StPO
Verhältnis von verständigungsbezogenen (Vor-)Gesprächen zu sonstigen Erörterungen des Verfahrensstandes - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 356a StPO, § 257c StPO, § 257b StPO, §§ 257b, 243 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Einordnung eines in der Hauptverhandlung durchgeführten verständigungsbezogenen Gesprächs als Unterfall der Erörterung des Verfahrensstandes im Rahmen einer behaupteten Verletzung des rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 257b; StPO § 257c
Einordnung eines in der Hauptverhandlung durchgeführten verständigungsbezogenen Gesprächs als Unterfall der Erörterung des Verfahrensstandes im Rahmen einer behaupteten Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 12.06.2015 - 3 KLs 321 Js 48536/14
- BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15
- BGH, 08.12.2015 - 5 StR 467/15
- BVerfG, 16.02.2016 - 2 BvR 107/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 100
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15
Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von …
Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 5 StR 467/15
§ 257b StPO erfasst sämtliche kommunikativen Elemente, die der Transparenz und Verfahrensförderung dienen und auch eine einvernehmliche Verfahrenserledigung durch Verständigung vorbereiten können, aber nicht darauf gerichtet sein müssen; für diese gelten die Bestimmungen des § 257c StPO, die eine gesonderte Regelung zur vorbereitenden Erörterung nicht treffen, sondern insoweit im regelungssystematischen Zusammenhang mit den Vorschriften der §§ 257b, 243 Abs. 4 StPO für verständigungsbezogene Vorgespräche in der bzw. außerhalb der Hauptverhandlung stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 257b Rn. 1 f.;… KK-StPO/Wenske, 7. Aufl., § 257b Rn. 1 f.).