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   BGH, 08.12.2016 - 5 StR 424/15   

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https://dejure.org/2016,49046
BGH, 08.12.2016 - 5 StR 424/15 (https://dejure.org/2016,49046)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2016 - 5 StR 424/15 (https://dejure.org/2016,49046)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 5 StR 424/15 (https://dejure.org/2016,49046)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 17 OWiG; § 30 OWiG
    Anforderungen an die Darstellung der Bemessungsfaktoren bei Festsetzung der Geldbuße gegen eine juristische Person (Unrechtsgehalt der Bezugstat; wirtschaftliche Situation des Unternehmens; Nettoprinzip; Abzug von Kosten und Aufwendungen; Schätzung; Darstellung der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 4 OWiG, § 30 Abs 3 OWiG
    Bemessung einer Geldbuße gegen eine juristische Person

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 30 OWiG, §§ 30 Abs. 3, 17 Abs. 4 OWiG, § 17 Abs. 4 OWiG

  • Wolters Kluwer

    Banden- und gewerbsmäßiger Subventionsbetrug; Aufhebung der Aussprüche über Geldbußen auf die Revision; Bemessung der Höhe der Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personengesellschaft; Bemessung der Geldbuße nach dem Unrechtsgehalt der Bezugstat und deren ...

  • rewis.io

    Bemessung einer Geldbuße gegen eine juristische Person

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Banden- und gewerbsmäßiger Subventionsbetrug; Aufhebung der Aussprüche über Geldbußen auf die Revision; Bemessung der Höhe der Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personengesellschaft; Bemessung der Geldbuße nach dem Unrechtsgehalt der Bezugstat und deren ...

  • rechtsportal.de

    Banden- und gewerbsmäßiger Subventionsbetrug; Aufhebung der Aussprüche über Geldbußen auf die Revision; Bemessung der Höhe der Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personengesellschaft; Bemessung der Geldbuße nach dem Unrechtsgehalt der Bezugstat und deren ...

  • datenbank.nwb.de

    Bemessung einer Geldbuße gegen eine juristische Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Geldbuße gegen eine juristische Person: Wirtschaftlicher Vorteil?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geldbuße gegen eine juristische Person - und ihre Bemessung

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Höhe des Bußgelds bei juristischer Person

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 43
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.08.2019 - NotSt (Brfg) 1/18

    Verhängung einer Geldbuße bei standeswidrigem Beurkundungsverhalten eines Notars

    Eine solche Auslegung ist beispielsweise ganz überwiegende Meinung zu § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG, wonach die für eine Ordnungswidrigkeit zu verhängende Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen soll (sogenanntes Nettoprinzip; vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 5 StR 424/15, wistra 2017, 242, juris Rn. 4 f. und vom 18. Mai 2017 - 3 StR 103/17, NJW 2017, 2565 Rn. 32; siehe aber auch zu im Rahmen des § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG nicht abzugsfähigen Gemeinkosten BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, juris, Rn. 42 mwN).
  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17

    Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Der - nach herrschender Meinung auf der Grundlage des Nettoprinzips zu bestimmende (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 5 StR 424/15, juris Rn. 4 f.; KK/Rogall aaO, Rn. 141 mwN; offen gelassen im Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, aaO) - wirtschaftliche Vorteil, der der Personenvereinigung aus der Tat zugeflossen ist, stellt jedoch nach § 30 Abs. 3, § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG rechnerisch im Regelfall die untere Grenze der Geldbuße dar.
  • BGH, 27.04.2022 - 5 StR 278/21

    Revision der Nebenbeteiligten gegen die Unternehmensgeldbuße (Ahndungs- und

    Für die Bestimmung des Abschöpfungsteils gebietet der Begriff des "Vorteils" damit eine Saldierung, in deren Rahmen von den durch die Tat erlangten wirtschaftlichen Zuwächsen die Kosten und sonstigen Aufwendungen des Betroffenen abzuziehen sind; es gilt das Nettoprinzip (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 5 StR 424/15, wistra 2017, 242; zur Anwendung des Nettoprinzips vgl. ferner BGH, Urteil vom 18. Mai 2017 - 3 StR 103/17, NJW 2017, 2565; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13 Rn. 42, insoweit in BGHSt 59, 34 nicht abgedruckt).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2023 - 3 ORbs 8/23

    Abzüge nach dem Nettoprinzip des § 17 Abs. 4 S. 1 OWiG

    In diesem Rahmen sind von den durch die Tat erlangten wirtschaftlichen Zuwächsen die Kosten und Aufwendungen des Betroffenen abzuziehen (BGH, Beschl. v. 8.12.2016 - 5 StR 424/15, StV 2018, 43 [Ls. 2]).

    Hypothetische Gewinne, etwa aus der Fortsetzung legalen Verhaltens, bleiben dabei allerdings außer Betracht, ebenso mögliche Erstattungsansprüche Dritter (BGH, Beschl. v. 8.12.2016 - 5 StR 424/15, wistra 2017, 242, 243 f. Tz. 4; Krenberger/Krumm-OWiG, 7. Aufl. 2022, 30 Rn. 42; KK-OWiG/Rogall aaO., § 30 Rn. 141).

  • BGH, 24.10.2017 - 1 StR 226/17

    Begrenzte Revisibilität der Strafzumessung

    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dagegen ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2017 - 1 StR 606/16, wistra 2017, 242 mwN).
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