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   BGH, 09.02.2023 - V ZA 3/23   

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https://dejure.org/2023,2689
BGH, 09.02.2023 - V ZA 3/23 (https://dejure.org/2023,2689)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2023 - V ZA 3/23 (https://dejure.org/2023,2689)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - V ZA 3/23 (https://dejure.org/2023,2689)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 765a ZPO, § 719 Abs. 2, § 544 Abs. 7 Satz 2 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 712 ZPO, § 719 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 719 Abs. 2 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung des Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 7 S. 2; ZPO § 719 Abs. 2
    Zurückweisung des Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nur bei Aussicht auf Erfolg des eingelegten Rechtsmittels

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch die Rechtsmittelinstanz (IVR 2023, 96)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.2012 - V ZR 275/11

    Voraussetzungen einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZA 3/23
    Hat der Schuldner dies versäumt, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise dann in Betracht, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Vollstreckungsschutzantrag zu stellen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2012 - V ZR 275/11, NJW 2012, 1292 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 02.01.2020 - VIII ZR 328/19

    Einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung: Beharrliche Pflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZA 3/23
    Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2, § 544 Abs. 7 Satz 2 ZPO setzt - unter anderem - voraus, dass das eingelegte Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Januar 2020 - VIII ZR 328/19, NZM 2020, 105 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 22.02.2001 - I ZA 1/01

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZA 3/23
    Ob eine einstweilige Einstellung im Prozesskostenhilfeverfahren ohnehin ausscheidet, weil der Antrag ein anhängiges Rechtsmittel voraussetzt (so BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - I ZA 1/01, juris), kann dahinstehen; auch kann offenbleiben, ob die Vertretung durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erforderlich ist (so BGH, Beschluss vom 26. September 2018 - VIII ZR 290/18, NJW-RR 2019, 72 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 26.09.2018 - VIII ZR 290/18

    Anordnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZA 3/23
    Ob eine einstweilige Einstellung im Prozesskostenhilfeverfahren ohnehin ausscheidet, weil der Antrag ein anhängiges Rechtsmittel voraussetzt (so BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - I ZA 1/01, juris), kann dahinstehen; auch kann offenbleiben, ob die Vertretung durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erforderlich ist (so BGH, Beschluss vom 26. September 2018 - VIII ZR 290/18, NJW-RR 2019, 72 Rn. 4 mwN).
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