Rechtsprechung
BGH, 09.09.1954 - 3 StR 827/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1954, 1854 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 14.10.1924 - I 763/24
1. Zum äußeren und inneren Tatbestand des Vergehens des einfachen Bankrotts (§ …
Auszug aus BGH, 09.09.1954 - 3 StR 827/53
Ist dem Angeklagten eine vorsätzliche Verletzung der Pflicht zur Bilanzerrichtung und zur ordnungsmäßigen Buchführung nicht nachzuweisen, so ist er nach § 240 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KO auch dann strafbar, wenn er die genannten Pflichten aus Fahrlässigkeit mißachtet hat (RGSt 58, 304 f). - BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
Auszug aus BGH, 09.09.1954 - 3 StR 827/53
Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen hat, hat der Richter für die Bemessung der Strafe einmal die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung, ferner das Maß der in der Straftat zutage tretenden Schuld zu berücksichtigen (BGHSt 3, 179). - RG, 08.01.1897 - 4725/96
1. Unter welchen Voraussetzungen kann sich der Gemeinschuldner der Anstiftung zum …
Auszug aus BGH, 09.09.1954 - 3 StR 827/53
Im allgemeinen berührt die Nichtverbuchung einzelner weniger Geschäftsvorfälle den Überblick über die gesamte Vermögenslage nicht, wenn es sich, wie hier, um fortlaufende, in bestimmter Höhe regelmäßig anfallende Aufwendungen handelt, die nach Lage der Sache von jedem erfahrenen Kaufmann auf Grund der früheren ordnungsmäßigen Verbuchung ohne weiteres angenommen und ergänzt werden können (vgl RGSt 29, 304 [308]). - RG, 19.01.1901 - 4587/00
Was versteht § 4 H.G.B.'s vom 10. Mai 1897 unter Personen, deren Gewerbebetrieb …
- BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche …
Eine vereinzelte falsche Buchung wird im allgemeinen noch nicht zur Folge haben, daß die Bücher keine Übersicht über den Gesamtvermögensstand des Schuldners gewähren, wie dies § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO voraussetzt (RGSt 29, 304, 307 ff); auch mehrere einzelne für die Gesamtvermögenslage nicht erhebliche Buchungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BGH 3 StR 827/53 vom 9. September 1954). - BGH, 26.02.1958 - 2 StR 43/58
Rechtsmittel
Das entband ihn aber nicht von der Pflicht, eine Abschlußbilanz zu errichten (BGH NJW 1954, 1854 Nr. 16 für den Fall, daß der Betrieb eines vollkaufmännischen Unternehmens sich zum Kleingewerbe wandelt). - BGH, 27.11.1956 - 5 StR 340/56
Rechtsmittel
Eine vereinzelte falsche Buchung wird nämlich im allgemeinen noch nicht zur Folge haben, daß die Bücher keine Übersicht über den Gesamtvermögensstand des Schuldners gewähren, wie dies § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO voraussetzt; auch mehrere einzelne, für die Gesamtvermögenslage nicht erhebliche Buchungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl hierzu u.a.: BGH in1 StR 98/56 vom 6.7.1956; 3 StR 827/53 vom 9.9.1954; RGSt 29, 304 [307 ff]). - BGH, 13.12.1956 - 4 StR 398/56
Rechtsmittel
Denn für die Frage, ob jemand Kleingewerbetreibender oder buchführungspflichtiger Kaufmann ist, kommt es, wie der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in dem Urteil 3 StR 827/53 vom 9.9.1954 zutreffend ausgeführt hat (LM KO § 240 Nr. 7), nicht nur auf die Zahl der Beschäftigten, sondern vor allem auch auf die Art und den Umfang der abgeschlossenen Geschäfte an.