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   BGH, 09.11.2000 - 1 StR 379/00   

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https://dejure.org/2000,4311
BGH, 09.11.2000 - 1 StR 379/00 (https://dejure.org/2000,4311)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2000 - 1 StR 379/00 (https://dejure.org/2000,4311)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2000 - 1 StR 379/00 (https://dejure.org/2000,4311)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 343 StPO; § 302 StPO; § 456a StPO
    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Keine Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts aus enttäuschten Erwartungen (Reststrafenaussetzung); Halbstrafe

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelverzicht - Täuschung - Strafvollzug - Halbstrafenzeitpunkt - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Auslieferung - Ausweisung

  • Judicialis

    StPO § 456 a; ; EGGVG § 23 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1
    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts bei einer "unverbindlichen Absprache"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 220
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.05.2000 - 1 StR 110/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei

    Auszug aus BGH, 09.11.2000 - 1 StR 379/00
    Die dahingehende Erklärung ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. zuletzt Senat, StV 2000, 542, 543 m.w.N.).

    Aus enttäuschten Erwartungen kann die Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts indessen nicht hergeleitet werden (BGH StV 1994, 64; NStZ-RR 1997, 173 f.; StV 2000, 542, 543).

  • BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist auf Grund

    Auszug aus BGH, 09.11.2000 - 1 StR 379/00
    Aus enttäuschten Erwartungen kann die Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts indessen nicht hergeleitet werden (BGH StV 1994, 64; NStZ-RR 1997, 173 f.; StV 2000, 542, 543).
  • BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rücknahme eines Rechtmittels -

    Auszug aus BGH, 09.11.2000 - 1 StR 379/00
    Aus enttäuschten Erwartungen kann die Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts indessen nicht hergeleitet werden (BGH StV 1994, 64; NStZ-RR 1997, 173 f.; StV 2000, 542, 543).
  • BGH, 13.05.2003 - 4 StR 135/03

    Revisionsrücknahme (Formlosigkeit der ausdrücklichen Ermächtigung des

    Ein bloßer Irrtum über die Auswirkungen eines Urteils oder sonstige enttäuschte Erwartungen sind insoweit unbeachtlich (vgl. BGH GA 1969, 281; NStZ 2001, 220; vgl. auch Ruß aaO Rdn. 15 m.w.N.).
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