Rechtsprechung
BGH, 10.05.2017 - IV ZR 309/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
§ 552a Satz 1 ZPO, § 91a ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 552a ZPO, § 315 Abs. 3 BGB, § 164 Abs. 1 VVG, Art. 9 Abs. 3 GG
- Wolters Kluwer
Klage gegen eine von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erteilte Startgutschrift; Leistungsantrag auf Zahlung der Differenz zwischen der nach der realen gesetzlichen Rente und der nach dem Näherungsverfahren errechneten gesetzlichen Rente ermittelten ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klage gegen eine von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erteilte Startgutschrift; Leistungsantrag auf Zahlung der Differenz zwischen der nach der realen gesetzlichen Rente und der nach dem Näherungsverfahren errechneten gesetzlichen Rente ermittelten ...
- rechtsportal.de
Klage gegen eine von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erteilte Startgutschrift; Leistungsantrag auf Zahlung der Differenz zwischen der nach der realen gesetzlichen Rente und der nach dem Näherungsverfahren errechneten gesetzlichen Rente ermittelten ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …
Auszug aus BGH, 10.05.2017 - IV ZR 309/15
Ein Rückgriff auf AGB-rechtliche Vorschriften scheidet im Streitfall bereits deswegen aus, weil - wie der Senat betreffend die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (Senatsurteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06, BGHZ 174, 127 Rn. 32 m. w. N.) bereits entschieden hat - die Regelung der Startgutschriften auch in der Satzung der Beklagten auf einer maßgeblichen Grundentscheidung der Tarifpartner beruht und deshalb der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle entzogen ist.Es bleibt danach dabei, dass die gebotene Neuregelung nicht der Beklagten allein im Satzungsänderungsverfahren, sondern mit Blick auf die Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG den Tarifvertragsparteien vorbehalten ist (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 aaO Rn. 150).
- BGH, 25.01.2017 - IV ZR 229/15
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Übergangsregelung in der …
Auszug aus BGH, 10.05.2017 - IV ZR 309/15
Die von der Revision des Klägers aufgeworfenen Rechtsfragen hat der Senat überwiegend bereits vor Erlass des Berufungsurteils geklärt (vgl. die Nachweise in den Senatsurteilen vom 25. Januar 2017 - IV ZR 229/15, BetrAV 2017, 181 und IV ZR 409/15, juris), im Übrigen - nach Zulassung der Revision im vorliegenden Verfahren - in den Senatsurteilen vom 25. Januar 2017 im Sinne des Berufungsgerichts entschieden und die dortigen, auf vergleichbare rechtliche Erwägungen wie im Streitfall gestützten Revisionen der Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zurückgewiesen. - BGH, 25.01.2017 - IV ZR 409/15
Unverbindlichkeit der Startgutschriftenermittlung für rentenferne Versicherte …
Auszug aus BGH, 10.05.2017 - IV ZR 309/15
Die von der Revision des Klägers aufgeworfenen Rechtsfragen hat der Senat überwiegend bereits vor Erlass des Berufungsurteils geklärt (vgl. die Nachweise in den Senatsurteilen vom 25. Januar 2017 - IV ZR 229/15, BetrAV 2017, 181 und IV ZR 409/15, juris), im Übrigen - nach Zulassung der Revision im vorliegenden Verfahren - in den Senatsurteilen vom 25. Januar 2017 im Sinne des Berufungsgerichts entschieden und die dortigen, auf vergleichbare rechtliche Erwägungen wie im Streitfall gestützten Revisionen der Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zurückgewiesen. - BGH, 19.10.2016 - IV ZR 71/16
Einräumung zur Stellungsnahme zu einer geplanten Zurückweisung einer Revision
Auszug aus BGH, 10.05.2017 - IV ZR 309/15
Die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision steht einer Revisionszurückweisung durch Beschluss nach § 552a ZPO nicht im Wege (Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2016 - IV ZR 71/16, juris Rn. 3 m. w. N.).