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   BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98   

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https://dejure.org/1998,6232
BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98 (https://dejure.org/1998,6232)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1998 - 2 StR 215/98 (https://dejure.org/1998,6232)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 2 StR 215/98 (https://dejure.org/1998,6232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zweifelsfreies Feststehen der Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuchs (StGB) als Voraussetzung für die Anordnung einer Maßnahme nach § 63 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98
    Die Unterbringung eines Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 20 StGB oder des § 21 StGB zweifelsfrei festgestellt sind (BGHSt 34, 22, 26).

    Beruht die erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf dem Genuß berauschender Mittel, kommt eine Maßnahme nach § 63 StGB nur dann in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise im Hinblick auf den Genuß von Alkohol überempfindlich ist (st. Rspr. vgl. BGHSt 34, 22, 27; 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2-7, 9, 12 und 17, Beschlüsse des Senats vom 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97 und vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 603/97; BGH, Urt. vom 17. Februar 1998 - 1 StR 750/97).

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98
    Zur Bejahung der Voraussetzungen des § 21 StGB hätte es deshalb unter Darlegung der dafür geltenden Grundsätze (BGHSt 37, 231, 237; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 5, 10 und 26) und Beachtung eines naheliegenden Nachtrunkes einer genauen Berechnung bedurft.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98
    Soweit das Landgericht die Voraussetzungen einer Unterbringung nach § 64 StGB ablehnt, verkennt es, daß eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578) grundsätzlich auch bei einem therapieunwilligen Angeklagten bestehen kann, sofern zu erwarten ist, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH bei Detter NStZ 1996, 428; 1997, 177; 480; 1998, 185).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98
    Zur Bejahung der Voraussetzungen des § 21 StGB hätte es deshalb unter Darlegung der dafür geltenden Grundsätze (BGHSt 37, 231, 237; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 5, 10 und 26) und Beachtung eines naheliegenden Nachtrunkes einer genauen Berechnung bedurft.
  • BGH, 14.01.1987 - 3 StR 546/86

    Verwerfung eines Ablehnungsantrags der Staatsanwaltschaft - Annahme einer

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98
    Zur Bejahung der Voraussetzungen des § 21 StGB hätte es deshalb unter Darlegung der dafür geltenden Grundsätze (BGHSt 37, 231, 237; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 5, 10 und 26) und Beachtung eines naheliegenden Nachtrunkes einer genauen Berechnung bedurft.
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Abhängigkeit - Sucht - Mangelnde

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98
    Soweit das Landgericht die Voraussetzungen einer Unterbringung nach § 64 StGB ablehnt, verkennt es, daß eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578) grundsätzlich auch bei einem therapieunwilligen Angeklagten bestehen kann, sofern zu erwarten ist, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH bei Detter NStZ 1996, 428; 1997, 177; 480; 1998, 185).
  • BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97

    Darstellen der tätlichen Angriffe des Angeklagten als jeweils rechtlich

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98
    Beruht die erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf dem Genuß berauschender Mittel, kommt eine Maßnahme nach § 63 StGB nur dann in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise im Hinblick auf den Genuß von Alkohol überempfindlich ist (st. Rspr. vgl. BGHSt 34, 22, 27; 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2-7, 9, 12 und 17, Beschlüsse des Senats vom 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97 und vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 603/97; BGH, Urt. vom 17. Februar 1998 - 1 StR 750/97).
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98
    Ausreichend ist, daß die zu dem Alkoholkonsum führende Abhängigkeit auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 17; Gefährlichkeit 19).
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98
    Ausreichend ist, daß die zu dem Alkoholkonsum führende Abhängigkeit auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 17; Gefährlichkeit 19).
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97

    Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98
    Beruht die erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf dem Genuß berauschender Mittel, kommt eine Maßnahme nach § 63 StGB nur dann in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise im Hinblick auf den Genuß von Alkohol überempfindlich ist (st. Rspr. vgl. BGHSt 34, 22, 27; 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2-7, 9, 12 und 17, Beschlüsse des Senats vom 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97 und vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 603/97; BGH, Urt. vom 17. Februar 1998 - 1 StR 750/97).
  • BGH, 17.05.1983 - 5 StR 182/83

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Alkoholmissbrauch - Rechtswidrige

  • BGH, 17.02.1998 - 1 StR 750/97

    Entführung gegen den Willen der Entführten - Unterbringung in einem

  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 249/87

    Zulässigkeit der Berücksichtigung von Resorptionsverlusten

  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92

    Verurteilung wegen Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

  • BGH, 27.02.1998 - 2 StR 46/98

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt und in einem

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