Rechtsprechung
BGH, 10.12.1969 - I ZR 20/68 |
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Kurzfassungen/Presse
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Widerrufsanspruch - Preisbindung zweiter Hand - Preisbinder
Papierfundstellen
- NJW 1970, 557
- MDR 1970, 302
- GRUR 1970, 254
- VersR 1970, 278
- DB 1970, 533
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (14)
- RG, 06.03.1940 - VI 176/39
1. Kann der Widerruf ehrverletzender Behauptungen unabhängig davon, ob den, der …
Auszug aus BGH, 10.12.1969 - I ZR 20/68
a) Ebenso wie bei ehrenkränkenden Behauptungen ist, auch bei kreditschädigenden Behauptungen tatsächlicher Art ein Anspruch auf Widerruf oder Richtigstellung nur gegeben, wenn die Behauptungen eine fortwirkende Quelle der RufSchädigung bilden und der Widerruf not wendig und geeignet ist, diesen störenden Zustand zu beseitigen oder doch zu mildern (RGZ 148, 114, 123; 163, 210, 214; BGHZ Großer Senat für Zivilsachen - 34, 99, 102; BGH GRUR 1958, 448 f - Blankoverord nungen) .In den in der Rechtsprechung bisher zugunsten des Verletzten entschiedenen Fällen schwerwiegender Angriffe, wie dem Vorwurf des Betruges (RGZ 163, 210), des geistigen Diebstahls (BGH GRUR 1960, 500), der Unredlichkeit im Betriebe (BGH LM Nr. 45 zu § 1004 BGB) oder der Unterschlagung (BGH GRUR 1957, 93, 95) schlägt die Interessenabwägung eher zugunsten des Verletzten aus, als bei solchen Beeinträchtigungen des geschäftlichen Rufes, von denen ihrer Natur und ihrem Gewicht nach angenommen werden kann, daß sie von den angesprochenen Kreisen von vornherein nicht als ähnlich gravierend empfunden werden und sich deshalb im allgemeinen auch nicht in ebensolchem Maße dem Gedächtnis einprägen.
Wie schon das Reichsgericht (RGZ 163, 210, 215) hervorgehoben hat, sind nur bei Beachtung dieser Voraussetzung diejenigen Gefahren genügend ausgeschaltet, die mit der Zulassung der Widerrufs klage verbunden sind und die das Reichsgericht in der Prozeßsucht, Rechthaberei und übertriebenen Empfindlichkeit, sowie in der Rückwirkung auf die Freiheit der Meinungsäußerung in Wort und Schrift und in der weit gehenden Aushöhlung des Schutzes des § 193 StGB er blickte.
- BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61
Kindernähmaschinen
Auszug aus BGH, 10.12.1969 - I ZR 20/68
Der frühere I. Zivilsenat und der erkennende Senat haben die Präge in GRUR 1963, 255, 257 - Kindernähmaschinen - und WRP 1968, 50, 51 - Spielautomat - nicht entschieden. - BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62
Spielautomat
Auszug aus BGH, 10.12.1969 - I ZR 20/68
Der frühere I. Zivilsenat und der erkennende Senat haben die Präge in GRUR 1963, 255, 257 - Kindernähmaschinen - und WRP 1968, 50, 51 - Spielautomat - nicht entschieden.
- BGH, 15.06.1967 - Ib ZR 157/64
Vorwurf einer rechtsverletzenden Nachahmung - Ausnutzung einer wettbewerblichen …
Auszug aus BGH, 10.12.1969 - I ZR 20/68
Dabei schließt der Umstand, daß die Behauptung ihrerseits eine Schlußfolgerung aus zugrundezulegenden Einzeltatsachen bildet, den Charakter der Tatsachenbehauptung noch nicht aus (vgl® Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juni 1967 - Ib ZR 157/64 betr. die Verwarnung aus einem Geschmacksmusterrecht)® So k a n n es auch bei dem Vorwurf - 12. - BGH, 12.01.1960 - I ZR 30/58
Plagiatsvorwurf / La chatte
Auszug aus BGH, 10.12.1969 - I ZR 20/68
In den in der Rechtsprechung bisher zugunsten des Verletzten entschiedenen Fällen schwerwiegender Angriffe, wie dem Vorwurf des Betruges (RGZ 163, 210), des geistigen Diebstahls (BGH GRUR 1960, 500), der Unredlichkeit im Betriebe (BGH LM Nr. 45 zu § 1004 BGB) oder der Unterschlagung (BGH GRUR 1957, 93, 95) schlägt die Interessenabwägung eher zugunsten des Verletzten aus, als bei solchen Beeinträchtigungen des geschäftlichen Rufes, von denen ihrer Natur und ihrem Gewicht nach angenommen werden kann, daß sie von den angesprochenen Kreisen von vornherein nicht als ähnlich gravierend empfunden werden und sich deshalb im allgemeinen auch nicht in ebensolchem Maße dem Gedächtnis einprägen. - BGH, 29.10.1968 - VI ZR 180/66
Veröffentlichung eines Artikels im Spiegel - Widerruf von Behauptungen - …
Auszug aus BGH, 10.12.1969 - I ZR 20/68
Es handelt sich deshalb um eine vermögensrechtliche Streitigkeit (vgl. BGH VersR 1962, 1088; 1964, 524; BGHZ 35, 302; BGH GRUR 1969, 147, 149). - BGH, 14.07.1961 - IV ZR 30/61
Unterhaltsanspruch der Ehefrau
Auszug aus BGH, 10.12.1969 - I ZR 20/68
Es handelt sich deshalb um eine vermögensrechtliche Streitigkeit (vgl. BGH VersR 1962, 1088; 1964, 524; BGHZ 35, 302; BGH GRUR 1969, 147, 149). - BGH, 25.04.1958 - I ZR 97/57
Blanko-Verordnung
Auszug aus BGH, 10.12.1969 - I ZR 20/68
a) Ebenso wie bei ehrenkränkenden Behauptungen ist, auch bei kreditschädigenden Behauptungen tatsächlicher Art ein Anspruch auf Widerruf oder Richtigstellung nur gegeben, wenn die Behauptungen eine fortwirkende Quelle der RufSchädigung bilden und der Widerruf not wendig und geeignet ist, diesen störenden Zustand zu beseitigen oder doch zu mildern (RGZ 148, 114, 123; 163, 210, 214; BGHZ Großer Senat für Zivilsachen - 34, 99, 102; BGH GRUR 1958, 448 f - Blankoverord nungen) . - BGH, 12.10.1956 - I ZR 34/56
Jugendfilmverleih
Auszug aus BGH, 10.12.1969 - I ZR 20/68
In den in der Rechtsprechung bisher zugunsten des Verletzten entschiedenen Fällen schwerwiegender Angriffe, wie dem Vorwurf des Betruges (RGZ 163, 210), des geistigen Diebstahls (BGH GRUR 1960, 500), der Unredlichkeit im Betriebe (BGH LM Nr. 45 zu § 1004 BGB) oder der Unterschlagung (BGH GRUR 1957, 93, 95) schlägt die Interessenabwägung eher zugunsten des Verletzten aus, als bei solchen Beeinträchtigungen des geschäftlichen Rufes, von denen ihrer Natur und ihrem Gewicht nach angenommen werden kann, daß sie von den angesprochenen Kreisen von vornherein nicht als ähnlich gravierend empfunden werden und sich deshalb im allgemeinen auch nicht in ebensolchem Maße dem Gedächtnis einprägen. - RG, 05.06.1935 - II 332/34
1. Welche Voraussetzungen sind erforderlich für die Beseitigung der …
Auszug aus BGH, 10.12.1969 - I ZR 20/68
a) Ebenso wie bei ehrenkränkenden Behauptungen ist, auch bei kreditschädigenden Behauptungen tatsächlicher Art ein Anspruch auf Widerruf oder Richtigstellung nur gegeben, wenn die Behauptungen eine fortwirkende Quelle der RufSchädigung bilden und der Widerruf not wendig und geeignet ist, diesen störenden Zustand zu beseitigen oder doch zu mildern (RGZ 148, 114, 123; 163, 210, 214; BGHZ Großer Senat für Zivilsachen - 34, 99, 102; BGH GRUR 1958, 448 f - Blankoverord nungen) . - BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60
Deutsche Miederwoche
- BGH, 10.07.1959 - I ZR 103/57
Rechtsmittel
- BGH, 20.01.1959 - I ZR 116/57
Rechtsmittel
- RG, 17.10.1916 - II 140/16
Behauptung von Tatsachen.
- BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93
Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung
Die bei der Klägerin verbliebene Unsicherheit, ob sie damit alle Adressaten des Rundschreibens erfaßt habe, rechtfertigt ihr Widerrufsbegehren nach Klageantrag zu 3 nicht (vgl. auch BGH, Urt. v. 10.12.1969 - I ZR 20/68, GRUR 1970, 254, 257 - Remington). - BGH, 12.03.1992 - I ZR 58/90
Plagiatsvorwurf II - Anschwärzung; Urteilsbekanntmachung
Zu Recht hat das Berufungsgericht seiner Verurteilung zugrunde gelegt, daß es sich bei dem Vorwurf des Diebstahls geistigen Eigentums um einen schwerwiegenden Angriff auf Ruf und Ehre des Betroffenen handelt, der in der Regel einen Widerrufsanspruch rechtfertigt (…vgl. BGH, Urt. v. 12.1.1960 - I ZR 30/58, GRUR 1960, 500, 503 - Plagiatsvorwurf; BGH, Urt. v. 10.12.1969 - I ZR 20/68, GRUR 1970, 254, 256 - Remington).Ob dies auch für den konkreten Fall zutrifft, bedarf allerdings einer sorgfältigen Abwägung der Interessen beider Parteien (…BGH, Urt. v. 22.12.1961 - I ZR 110/60, GRUR 1962, 315, 319 - WRP 1962, 128 - Deutsche Miederwoche; Urt. v. 10.12.1969 - I ZR 20/68 aaO. S. 256 - Remington; BGHZ 99, 133, 138 = GRUR 1987, 189, 190 - Veröffentlichungsbefugnis beim Ehrenschutz;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., Einl. Rdn. 314 ff.;… Großkomm/Köhler, Vor 13 UWG, B, Rdn. 148 ff., 154 f.;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 5. Aufl., Kap. 26, Rdn. 10 ff.).
Sie darf weder den Widerruf auch von Werturteilen einschließen, da solche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einem Widerruf grundsätzlich nicht zugänglich sind (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 10.12.1969 - I ZR 20/68 aaO. S. 255 - Remington; Urt. v. 22.6.1982 - VI ZR 251/80, NJW 1982, 2246, 2248; Urt. v. 22.10.1987 - I ZR 247/85, GRUR 1988, 402, 403 = WRP 1988, 358 - Mit Verlogenheit zum Geld; BGHZ 99, 133 = GRUR 1987, 189, 190 - Veröffentlichungsbefugnis beim Ehrenschutz; Urt. v. 17.12.1991 - VI ZR 169/91, Umdr.
- BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85
Mit Verlogenheit zum Geld
Der Durchschnittsleser, auf dessen Verständnis es ankommt, erblickt daher in solchen Erklärungen nicht, jedenfalls nicht in erster Linie, subjektive Werturteile oder Meinungsäußerungen, sondern den zusammenfassenden Ausdruck objektiv beweisbarer Einzelfälle, deren tatsächlicher Charakter auch in der gewählten Form der verallgemeinernden Zusammenfassung zum Ausdruck gelangt (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.1969 - I ZR 20/68, GRUR 1970, 254, 255 - Remington).
- OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98
Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG München, 22.09.2010 - 11 Sa 520/09
Widerruf von Abmahnungen und Kündigungen
Der Rechtsverstoß muss eine stetig neu fließende Quelle der Rufschädigung darstellen (vgl. BGH v. 10.12.1969, I ZR 20/68, zit. n. Juris). - LG Köln, 05.09.2007 - 28 O 244/07
Unterlassungsanspruch gegen ehrverletzende Behauptungen wegen angeblich …
Für die Einordnung einer solchen Schlussfolgerungen als Tatsachen- oder Meinungsäußerung bleibt letztlich entscheidend, ob die Äußerung dem Adressaten Tatsachen mitteilt (BGH, GRUR 1970, 254) und ob sich die Darstellung insoweit als definitive Behauptung oder als Ergebnis einer um Erkenntnis ringenden Bemühung darstellt (…vgl. Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 3 Rn. 40 und Kap. 4 Rn. 58; vgl. auch OLG Köln, NJW 1988, 2892 zum Vorwurf der "Geschichtsfälschung"). - OLG Hamburg, 27.03.2002 - 5 U 206/01
Berufungsverfahren; Wettbewerbsrechtliches Verbot des Werbens mit den vom Markt …
Diese Sichtweise ist in der Rechtsprechung des BGH übernommen worden (siehe nur die Nachweise bei: BGH, GRUR 1970, 254, 256 "Remington"; vgl. im übrigen die Nachweise bei: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7.Aufl./1997, Kap.26, Rn.6 + 17). - OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96 Deshalb haftet etwa der Käufer eines Erwerbsunternehmens, wenn Mietrechte an den Geschäftsräumen bei der Veräußerung mitübertragen werden, für deren Bestand und Übertragbarkeit nach § 437 BGB (BGH NJW 1970, 557; WPM 1975, 1166;… vgl. auch Westermann a.a.O., § 437 Rn. 18).
- KG, 11.05.2001 - 5 U 9292/00
Widerruf wettbewerbswidriger Werbung
Auch der Widerrufsanspruch knüpft an entstandene Fehlvorstellungen bei Dritten an, ohne dass insoweit der Umstand einer bloßen "Folge" hinderlich sein soll (vgl. BGH, GRUR 1962, 315, 319 - Deutsche Miederwoche; GRUR 1970, 254, 256 - Remington). - LG Köln, 16.07.2008 - 28 O 72/08
Zulässigkeit von Äußerungen i.R.e. Sendung der ARD über den Verkauf von Krediten …
Für die Einordnung ist entscheidend, ob die Schlussfolgerung dem Adressaten auch Tatsachen mitteilt (BGH GRUR 1970, 254 - Remington;… Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., 4 Kap. Rn. 58 m.w.N.). - BGH, 23.10.1970 - I ZR 82/69
Anschwärzung eines Unternehmers zu Wettbewerbszwecken - Anprangerung des …
- BGH, 03.11.1972 - I ZR 91/71
Anspruch auf Unterlassung der Äußerung zur Ungeeignetheit von Sprühlack als …