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   BGH, 10.12.2002 - 4 StR 479/02   

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https://dejure.org/2002,5413
BGH, 10.12.2002 - 4 StR 479/02 (https://dejure.org/2002,5413)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2002 - 4 StR 479/02 (https://dejure.org/2002,5413)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 4 StR 479/02 (https://dejure.org/2002,5413)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 344 StPO
    Sich aufdrängende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Entbehrlichkeit verminderter Schuldfähigkeit und Entbehrlichkeit der körperlichen Abhängigkeit für den Hang); wirksame Beschränkung der Revision

  • HRR Strafrecht

    § 300 StPO; § 64 StGB; § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Wirksame Rechtsmittelbeschränkung (Teilrevision; Widerruf der Beschränkung); Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (sich aufdrängender Hang; Nachholung trotz beschränkter Revision des Angeklagten; reformatio in peius)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit einer Beschränkung des Rechtsmittels nach Ablauf der Rechtsmittelfrist - Rechtskraft des nicht angefochtenen Teils einer Entscheidung - Begründungserfordernis bezüglich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Erfolgsaussichten einer dauerhaften ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 64; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Erforderlichkeit einer Abhängigkeit, nicht des § 21 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 479/02
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363).

    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 479/02
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363).

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 479/02
    Dass bei dem Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges nicht besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.), ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen.
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 479/02
    Für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt kommt es nicht darauf an, dass zumindest verminderte Schuldfähigkeit des Täters gemäß § 21 StGB feststeht (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Hang 2; BGH NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 479/02
    Damit ist der Umfang der Revision rechtlich bindend festgelegt worden (BGHSt 38, 4, 5; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 344 Rdn. 4 ff.) und ist die Verurteilung des Angeklagten in den Fällen II. 1 bis 7 der Urteilsgründe in Rechtskraft erwachsen.
  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 479/02
    Der Schuldspruch ist hinsichtlich des zweiten Tatkomplexes (Fälle II. 8 bis 36 der Urteilsgründe) zu berichtigen, weil insoweit die Urteilsurkunde ebenso wie die Ausfertigungen infolge eines offensichtlichen Übertragungsversehens zwei Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeben, während - was hier maßgeblich ist (vgl. BGHSt 34, 11, 12) - die verkündete Urteilsformel auf drei Fälle lautete (SA Bd. III Bl. 36; Fälle II. 8, 9 und 10).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 479/02
    Diese Neigung muss noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Hang 5).
  • BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 479/02
    Für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt kommt es nicht darauf an, dass zumindest verminderte Schuldfähigkeit des Täters gemäß § 21 StGB feststeht (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Hang 2; BGH NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94

    Fehlerhafte Begründung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 479/02
    Die Frage, ob, wenn die Unterbringung nach § 64 StGB neben mehreren in demselben Urteil verhängten Strafen in Betracht kommt, die Maßregelanordnung einer der Strafen zuzuordnen ist oder dies dem Vollstreckungsverfahren (§ 44 b StrVollstrO) überlassen bleibt (in BGH, Beschluß vom 25. August 1994 - 4 StR 380/94 - nicht erörtert), bedarf hier deshalb keiner Entscheidung.
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