Rechtsprechung
BGH, 11.10.2006 - 4 StR 340/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 258 Abs. 5 StGB; § 153 StGB; § 157 StGB
Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg); uneidliche Falschaussage; Aussagenotstand (Erörterungsmangel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Falschaussage vor dem Ermittlungsrichter als Zeuge zugunsten eines Freundes bei der richterlichen Vernehmung; Notwendigkeit einer Prüfung des Vorliegens eines Aussagenotstands durch das Strafgericht
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 157; ; StGB § 157 Abs. 1; ; StGB § 258 Abs. 5
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 157
Beweggründe bei Aussagenotstand; schuldhafte Herbeiführung des Aussagenotstands - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 40
- StV 2007, 131
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.03.1993 - 4 StR 100/93
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Aussagenotstands - Strafschärfende …
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - 4 StR 340/06
Ebenso wenig wird § 157 StGB dadurch ausgeschlossen, dass der Angeklagte den Aussagenotstand durch seine falschen Angaben in einer früheren Vernehmung schuldhaft herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 8, 301, 318 f.; BGH StV 1995, 249 m.w.N.). - BGH, 08.11.1988 - 1 StR 548/88
Verschiebung eines Strafrahmens - Voraussetzungen eines Aussagenotstands - …
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - 4 StR 340/06
Dass die Absicht, die Gefahr einer Bestrafung von sich abzuwenden, der einzige oder wesentliche Beweggrund für die falsche Aussage war, setzt § 157 StGB nicht voraus (vgl. BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 1 m.w.N.). - BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung …
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - 4 StR 340/06
Ebenso wenig wird § 157 StGB dadurch ausgeschlossen, dass der Angeklagte den Aussagenotstand durch seine falschen Angaben in einer früheren Vernehmung schuldhaft herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 8, 301, 318 f.; BGH StV 1995, 249 m.w.N.).