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   BGH, 11.12.2002 - XII ZR 312/00   

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https://dejure.org/2002,7045
BGH, 11.12.2002 - XII ZR 312/00 (https://dejure.org/2002,7045)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2002 - XII ZR 312/00 (https://dejure.org/2002,7045)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - XII ZR 312/00 (https://dejure.org/2002,7045)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Investitionskosten für ein gewerbliches Mietobjekt - Übergehung entscheidungserheblichen Sachvortrags - Unterlassene Beweiserhebung - Aufwendungen für die bauliche Herstellung des Gewerbemietobjekts als Mietvorauszahlung - Ausschluss einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - XII ZR 312/00
    Denn für den Inhalt eines Vertrages ist der übereinstimmende Wille der Beteiligten maßgebend, selbst wenn die Erklärungen objektiv eine andere Bedeutung haben sollten, d.h. ein unbefangener Dritter ihnen einen anderen Sinn beilegen würde (BGH, Urteil vom 26. April 1978 - VIII ZR 236/76 - NJW 1978, 1483).
  • BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - XII ZR 312/00
    Zwar unterliegt die Auslegung eines Vertrages als tatrichterliche Würdigung der revisionsgerichtlichen Überprüfung nur darauf, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob sie auf Verfahrensfehlern beruht (st.Rspr. des BGH; vgl. nur Senatsurteil vom 19. Dezember 2001 - XII ZR 281/99 - WM 2002, 825, 826).
  • BGH, 17.05.2000 - XII ZR 344/97

    Annahme einer Pachtvorauszahlung bei Veräußerung und gleichzeitiger Verpachtung

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - XII ZR 312/00
    Beide Vorgänge sind rechtlich und wirtschaftlich als Mietvorauszahlung zu beurteilen (BGHZ 54, 346, 350; Senatsentscheidung vom 17. Mai 2000 - XII ZR 344/97 - NJW 2000, 2987).
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