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   BGH, 11.12.2018 - EnVR 59/17   

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https://dejure.org/2018,47457
BGH, 11.12.2018 - EnVR 59/17 (https://dejure.org/2018,47457)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2018 - EnVR 59/17 (https://dejure.org/2018,47457)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - EnVR 59/17 (https://dejure.org/2018,47457)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Individuelles Netzentgelt IV

    §§ 31 Abs. 7, 32 VwVfG; § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Individuelles Netzentgelt IV

  • IWW

    § 19 Abs. 2 Satz 2 bis 4 StromNEV, § ... 31 Abs. 7 VwVfG, § 31 EnWG, § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV, §19 Abs. 2 Satz 1 bis 4 StromNEV, § 19 Abs. 2 Satz 5 StromNEV, § 29 Abs. 1 EnWG, § 19 Abs. 2 Satz 8 StromNEV, § 19 Abs. 2 Satz 1 bis 4 StromNEV, § 32 VwVfG, § 19 Abs. 2 Satz 11 StromNEV, § 19 Abs. 2 Satz 15 StromNEV, § 90 Satz 2 EnWG, § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Individuelles Netzentgelt IV - Prüfung der schuldhaften Versäumung der Frist zur Anzeige einer Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt durch einen Letztverbraucher; Voraussetzungen für die Änderung einer bereits angezeigten Vereinbarung

  • rewis.io

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Erfordernis der Anzeige einer Änderung der bereits angezeigten Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gegenüber der Regulierungsbehörde; Mitverursachung der Versäumung der Anzeigefrist durch den Letztverbraucher ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der schuldhaften Versäumung der Frist zur Anzeige einer Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt durch einen Letztverbraucher; Voraussetzungen für die Änderung einer bereits angezeigten Vereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2019, 1128
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Kart 21/16

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - EnVR 59/17
    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.2017 - VI-3 Kart 21/16 (V) -.
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2021 - 3 Kart 228/20

    Verpflichtungsbeschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur;

    Das in der Festlegung vom 11.12.2013 (BK4-13-739) vorgesehene Anzeigeverfahren hat ausweislich der Begründung den Zweck, die Umlage gemäß § 19 Abs. 2 S. 15 StromNEV zeitnah ermitteln zu können und nachträgliche gravierende Einnahmeausfälle für die Netzbetreiber zu vermeiden (S. 48 der Festlegung, vgl. auch BGH, Beschluss vom 11.12.2018, EnVR 59/17, Rn. 42, juris).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, das es vor dem Hintergrund der Zwecksetzung der Anzeigepflicht, die Umlage nach § 19 Abs. 2 S. 15 StromNEV zeitnah ermitteln zu können und nachträgliche gravierende Einnahmeausfälle für die Netzbetreiber zu vermeiden, aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden ist, wenn die Bundesnetzagentur in Fällen von einer Fristverlängerung absieht, in denen der Antragsteller schuldhaft eine erhebliche Verzögerung verursacht hat (BGH, Beschluss vom 11.12.2018, EnVR 59/17, Rn. 42, juris).

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - 3 Kart 779/19
    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die Verantwortung für eine rechtzeitige Erstattung der Anzeige eines individuellen Netzentgeltes beim Letztverbraucher liegt (BGH, Beschluss vom 11.12.2018, EnVR 59/17, Rn. 35, bei juris).
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