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   BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01   

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https://dejure.org/2001,4878
BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01 (https://dejure.org/2001,4878)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2001 - IV ZB 11/01 (https://dejure.org/2001,4878)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - IV ZB 11/01 (https://dejure.org/2001,4878)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist - Verschulden - Organisationsverschulden - Versäumung der Berufungs- und der Wiedereinsetzungsfrist - Statthafte Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 547; ; ZPO § 519 b; ; ZPO § 519 b Abs. 2; ; ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 519 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 §§ 233 234 114 516
    Pflichten des erstinstanzlichen Anwalts bei Beauftragung eines zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten; Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Durchsicht der Eingangspost

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verschulden trotz Unterrichtung des Berufungsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.06.1966 - IV ZR 86/65

    Mehrfache Berufung

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01
    Damit wird die das Rechtsmittel gemäß § 519 b ZPO als unzulässig verwerfende Entscheidung des Berufungsgerichts gegenstandslos, ohne daß es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf (BGHZ 45, 380, 384).
  • BGH, 23.09.1998 - XII ZB 99/98

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines Auftrags zur Rechtsmitteleinlegung an

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01
    Auf die in seinem Büro festzustellende mangelnde Ausgangskontrolle (dazu BGH, Beschluß vom 23. September 1998 - XII ZB 99/98 - VersR 1999, 1303 unter a; vom 24. Januar 1996 - XII ZB 4/96 - FamRZ 1996, 1003 unter II) kommt es mithin nicht an.
  • BGH, 07.02.1975 - V ZR 99/73

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unverschuldete

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01
    Die ordnungsgemäße Ausführung des Mandats liegt hingegen außerhalb seines Verantwortungsbereichs (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1975 - V ZR 99/73 - NJW 1975, 1125 unter 2).
  • BGH, 08.11.1999 - II ZB 4/99

    Verschulden des Rechtsanwalts,der einen anderen Rechtsanwalt mit der Einlegung

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01
    Zwar hat ein erstinstanzlicher Prozeßbevollmächtigter, der von seinem Mandanten mit einem Rechtsmittelauftrag betraut ist, in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, daß der Rechtsmittelanwalt den Auftrag rechtzeitig innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist bestätigt (BGH, Beschluß vom 25. Januar 2001 - IX ZB 120/00 - NJW 2001, 1576 unter II 1; vom 8. November 1999 - II ZB 4/99 - NJW 2000, 815 unter II; vom 16. Juli 1997 - XII ZB 64/97 - FamRZ 1998, 97 unter II 2 a und ständig).
  • BGH, 29.02.1996 - III ZB 2/96

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein Fehler des

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01
    Dazu gehört, daß durch entsprechende organisatorische Maßnahmen sichergestellt wird, daß nur eine erfahrene und ausreichend sachkundige Bürokraft die Eingangspost daraufhin überprüft, ob sich darunter ein Sofortauftrag befindet oder sonst etwas unverzüglich veranlaßt werden muß (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Februar 1996 - III ZB 2/96 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 23).
  • BGH, 16.12.1992 - XII ZB 137/92

    Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts: Genehmigung von Schriftsätzen eines

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01
    Die von Rechtsanwalt K. vorgelegte Berufungsbegründung genügt noch den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO, weil er sich in seinem Schriftsatz vom 22. September 2000 das Vorbringen von Rechtsanwalt H. einschließlich der darin enthaltenen Beweisantritte zu eigen gemacht hat (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92 - BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 Bezugnahme 4).
  • BGH, 24.01.1996 - XII ZB 4/96

    Voraussetzungen der Streichung einer Frist im Fristenkalender; Ausgangskontrolle

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01
    Auf die in seinem Büro festzustellende mangelnde Ausgangskontrolle (dazu BGH, Beschluß vom 23. September 1998 - XII ZB 99/98 - VersR 1999, 1303 unter a; vom 24. Januar 1996 - XII ZB 4/96 - FamRZ 1996, 1003 unter II) kommt es mithin nicht an.
  • BGH, 16.07.1997 - XII ZB 64/97

    Sorgfaltspflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nach Erteilung

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01
    Zwar hat ein erstinstanzlicher Prozeßbevollmächtigter, der von seinem Mandanten mit einem Rechtsmittelauftrag betraut ist, in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, daß der Rechtsmittelanwalt den Auftrag rechtzeitig innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist bestätigt (BGH, Beschluß vom 25. Januar 2001 - IX ZB 120/00 - NJW 2001, 1576 unter II 1; vom 8. November 1999 - II ZB 4/99 - NJW 2000, 815 unter II; vom 16. Juli 1997 - XII ZB 64/97 - FamRZ 1998, 97 unter II 2 a und ständig).
  • BGH, 25.01.2001 - IX ZB 120/00

    Sorgfaltspflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01
    Zwar hat ein erstinstanzlicher Prozeßbevollmächtigter, der von seinem Mandanten mit einem Rechtsmittelauftrag betraut ist, in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, daß der Rechtsmittelanwalt den Auftrag rechtzeitig innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist bestätigt (BGH, Beschluß vom 25. Januar 2001 - IX ZB 120/00 - NJW 2001, 1576 unter II 1; vom 8. November 1999 - II ZB 4/99 - NJW 2000, 815 unter II; vom 16. Juli 1997 - XII ZB 64/97 - FamRZ 1998, 97 unter II 2 a und ständig).
  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 107/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte, der einen Rechtsmittelanwalt mit der weiteren Prozessführung betraut, muss in eigener Verantwortung dafür Sorge tragen, dass der zweitinstanzliche Anwalt den Auftrag rechtzeitig innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist erhält und bestätigt (z.B. BGHZ 50, 82, 84; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - IV ZB 11/01 - BGH-Report 2002, 389, 390; BGH, Beschluss vom 25. Januar 2001 - IX ZB 120/00 - NJW 2001, 1576; BGH, Urteil vom 7. Februar 1975 - V ZR 99/73 - NJW 1975, 1125, 1126).

    Insbesondere braucht der erstinstanzliche Rechtsanwalt nicht zu überwachen und sich nicht zu erkundigen, ob die Berufungsschrift tatsächlich rechtzeitig eingereicht ist (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 aaO).

  • BGH, 27.07.2021 - XI ZR 333/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist:

    Er muss durch organisatorische Anordnungen sicherstellen, dass eine erfahrene Bürokraft die Eingangspost daraufhin überprüft, ob sich darunter eine Fristsache befindet, auf die hin unverzüglich etwas veranlasst werden muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Februar 1996 - III ZB 2/96, juris Rn. 4 und vom 12. Dezember 2001 - IV ZB 11/01, juris Rn. 8).
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