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   BGH, 13.01.1954 - II ZR 6/53   

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https://dejure.org/1954,1901
BGH, 13.01.1954 - II ZR 6/53 (https://dejure.org/1954,1901)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1954 - II ZR 6/53 (https://dejure.org/1954,1901)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1954 - II ZR 6/53 (https://dejure.org/1954,1901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewöhnlicher Geschäftsbetrieb einer Gesellschaft - Grenzen der Geschäftsführungsbefugnis - Verantwortlichkeit des geschäftsführenden Gesellschafters für einen der Gesellschaft entstandenen Schaden - Umfang der einem Gesellschafter eingeräumten Geschäftsführungsbefugnis - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BB 1954, 143
  • DB 1954, 153
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1952 - II ZR 67/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.01.1954 - II ZR 6/53
    Dabei sind im einzelnen die Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die in der Rechtsprechung bei der Anwendung des § 282 BGB entwickelt worden sind (vgl dazu BGH NJW 1953, 59).
  • BGH, 11.09.2018 - II ZR 307/16

    Publikumspersonengesellschaft: Auslegung einer im Gesellschaftsvertrag

    a) Das Berufungsgericht hat im Ausgangspunkt zutreffend erkannt, dass die gesetzlichen Vorschriften über die Beteiligung der Kommanditisten an Maßnahmen der Geschäftsführung nach §§ 164, 161 Abs. 1, § 116 HGB, wie sich aus §§ 109, 161 Abs. 2, § 163 HGB ergibt, durch den Gesellschaftsvertrag geändert werden können (BGH, Urteil vom 13. Januar 1954 - II ZR 6/53, BB 1954, 143; Beschluss vom 24. Juli 2012 - II ZR 185/10, ZIP 2013, 366 Rn. 3).
  • BGH, 15.02.2022 - II ZR 235/20

    Kommanditgesellschaft: Erforderlichkeit der Zustimmung der

    Außergewöhnlich im Sinne des § 116 Abs. 1 und 2 HGB sind Geschäfte dann, wenn sie nach ihrem Inhalt und Zweck oder nach ihrer Bedeutung und den mit ihnen verbundenen Gefahren über den gewöhnlichen Rahmen des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft hinausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1954 - II ZR 6/53, BB 1954, 143; Urteil vom 11. Februar 1980 - II ZR 41/79, BGHZ 76, 160, 162 f.).
  • BGH, 11.02.1980 - II ZR 41/79

    Unterlassung von Geschäftsführungsmaßnahmen

    Sie gehen nach ihrem Inhalt und Zweck oder nach ihrer Bedeutung und den mit ihnen verbundenen Gefahren nicht über den gewöhnlichen Rahmen des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft hinaus und besitzen damit keinen Ausnahmecharakter (vgl. SenUrt. v. 13.1. 54 - II ZR 6/53, LM HGB § 116 Nr. 1).
  • OLG Hamm, 19.11.2018 - 8 U 41/18

    Klage eines Immobilienfonds nach nachgeholtem Gesellschafterbeschluss zulässig

    Umgekehrt sind ungewöhnlich solche Geschäfte, die nach Inhalt, Zweck und Umfang oder nach ihrer Bedeutung und den mit ihnen verbundenen Gefahren über den gewöhnlichen Rahmen des bisherigen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft hinausgehen und damit Ausnahmecharakter besitzen (BGH BB 1954, 143; BGHZ 76, 160; Drescher a.a.O. § 116 Rn. 4).
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