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BGH, 13.06.2007 - 1 StR 198/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 1 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
Unzulässige Revision der Nebenkläger (Erklärung über den Umfang der Anfechtung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bezugnahme auf die Schriftsätze anderer Verfahrensbeteiligter oder Aktenbestandteile in der Revisionsbegründung; Fehlen eines ausdrücklichen Revisionsantrages
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 345 Abs. 2
Keine Bezugnahme auf die Revisionsbegründung eines anderen Verfahrensbeteiligten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 104
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Auszug aus BGH, 13.06.2007 - 1 StR 198/07
Zwar bedarf es eines solchen in der Regel nicht, wenn sich der Umfang der Anfechtung aus der Begründung der Revision ersehen lässt (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2). - BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 13.06.2007 - 1 StR 198/07
Eine Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten den Nebenklägern und der durch die Revision der Nebenkläger dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt; denn bei erfolglosem Rechtsmittel sowohl des Angeklagten als auch der Nebenkläger trägt jeder seine notwendigen Auslagen selbst (BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1). - BGH, 13.10.2006 - 2 StR 362/06
Unzulässige Revision der Nebenklage (Rechtsmittelziel der Verhängung einer …
Auszug aus BGH, 13.06.2007 - 1 StR 198/07
Eine Bezugnahme auf die Schriftsätze anderer Verfahrensbeteiligter oder Aktenbestandteile reicht nicht (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 2 StR 362/06).