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   BGH, 13.12.2007 - I ZR 6/05 (1)   

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https://dejure.org/2007,6009
BGH, 13.12.2007 - I ZR 6/05 (1) (https://dejure.org/2007,6009)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2007 - I ZR 6/05 (1) (https://dejure.org/2007,6009)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - I ZR 6/05 (1) (https://dejure.org/2007,6009)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • aufrecht.de

    Kein neuer Streitgegenstand bei Einführung einer weiteren Wort/Bildmarke in den Prozess

  • Wolters Kluwer

    Ansehung einer Marke kraft Verkehrsgeltung als Streitgegenstand; Zuständigkeit einer Spruchgruppe wegen eines rechtlichen Zusammenhangs mit einem älteren Verfahren

  • Judicialis

    ZPO § 321a; ; MarkenG § 4 Nr. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a
    Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs und mangels Verletzung der senatsinternen Mitwirkungsgrundsätze

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 94/04

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs und

    Auszug aus BGH, 13.12.2007 - I ZR 6/05
    Es bestand ein rechtlicher Zusammenhang mit dem älteren Verfahren I ZR 94/04; das vorliegende Verfahren war deshalb in der für die ältere Sache zuständigen Spruchgruppe zu verhandeln und zu entscheiden.

    Die Sache I ZR 94/04 fiel nach Ziffer 2a der für 2004 gültigen senatsinternen Mitwirkungsgrundsätze vom 4. Dezember 2003 in die Spruchgruppe I. Zum Zeitpunkt der Terminierung jenes Verfahrens am 20. Dezember 2006 galten die senatsinternen Mitwirkungsgrundsätze vom 9. November 2006.

    Nach Ziffer 2d der senatsinternen Mitwirkungsgrundsätze vom 16. Dezember 2004 für 2005, vom 15. Dezember 2005 für 2006 und vom 9. November 2006 sowie 11. Januar 2007 war die Spruchgruppe I auch für die Sache I ZR 6/05 zuständig, weil ein rechtlicher Zusammenhang mit dem älteren Verfahren I ZR 94/04 bestand.

    Dazu reichte auch die Vorlage der Revisionsbegründung vom 22. November 2004 aus dem Verfahren I ZR 94/04 im vorliegenden Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 24. November 2004 nicht aus.

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 151/02

    Jeans II

    Auszug aus BGH, 13.12.2007 - I ZR 6/05
    Da der Senat ordnungsgemäß besetzt war, kommt es nicht darauf an, ob mit der Anhörungsrüge nach § 321a ZPO überhaupt eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Spruchkörpers gerügt werden kann (bejahend: Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 321a Rdnr. 36; offengelassen: BGH, Beschl. v. 19.1.2006 - I ZR 151/02, GRUR 2006, 346 Tz. 6 = WRP 2006, 467 - Jeans II).
  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 86/73

    Rechte des Bestellers bei Abnahme eines mangelhaften Werks in Kenntnis des

    Auszug aus BGH, 13.12.2007 - I ZR 6/05
    Bei der Verkündung der Entscheidung am 20. September 2007 brauchten nicht diejenigen Richter mitzuwirken, die an der mündlichen Verhandlung und der Entscheidung beteiligt waren (vgl. BGHZ 61, 369, 370).
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