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   BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61   

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BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61 (https://dejure.org/1961,5137)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1961 - 1 StR 55/61 (https://dejure.org/1961,5137)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1961 - 1 StR 55/61 (https://dejure.org/1961,5137)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung einer Strafkammer

 
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  • BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56

    Besorgnis der Befangenheit bei Mitwirkung erkennender Richter an richterlichen

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61
    Die bloße Eröffnung der Voruntersuchung hat die Rechtsprechung niemals als einen Ausschlußgrund in diesem Sinne gelten lassen (BG Bspr. 3, 155; RGSt 9, 285; 61, 415; BG HRR 1932, 688; vgl. BGHSt 9, 233, 234) [BGH 04.06.1956 - 2 StR 22/56].

    Danach soll der Untersuchungsrichter bei dem Urteil über den Angeklagten aus dem Grunde nicht als erkennender Richter mitwirken, weil dieser seine Überzeugung von der Schuld oder Unschuld des Angeklagten erst und allein aus der Hauptverhandlung schöpfen darf, der Untersuchungsrichter jedoch durch die Führung der Voruntersuchung eine vorgefaßte Meinung gewonnen haben kann (BG Rspr. 3, 155; RGSt 28, 358; 60, 322, 324; 68, 375; BGHSt 9, 233, 234) [BGH 04.06.1956 - 2 StR 22/56].

  • RG, 03.12.1883 - 2764/83

    Erstreckt sich das Verbot des §. 23 Abs. 2 St.P.O. auch auf denjenigen

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61
    Die bloße Eröffnung der Voruntersuchung hat die Rechtsprechung niemals als einen Ausschlußgrund in diesem Sinne gelten lassen (BG Bspr. 3, 155; RGSt 9, 285; 61, 415; BG HRR 1932, 688; vgl. BGHSt 9, 233, 234) [BGH 04.06.1956 - 2 StR 22/56].

    Demgemäß hat die Rechtsprechung von jeher nicht in jeder Handlung des Untersuchungsrichters, sondern nur in seinen Untersuchungshandlungen, in wesentlichen Verfahrensmaßnahmen, einen Ausschlußgrund gemäß § 23 Abs. 2 StPO gefunden (RGSt 9, 285, 287; 21, 285, 286; RG JW 1933, 1663 Nr. 23; RG GA 39, 63; BGHSt 9, 193, 194 [BGH 25.05.1956 - 2 StR 96/56] und 233, 234 f).

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61
    Die Revision führt insoweit keine Beweismittel an, deren sich das Landgericht hätte bedienen können und sollen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61
    Daß sie nicht vollständig befragt worden seien, kann mit der Aufklärungsrüge nicht beanstandet werden (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
  • BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56
    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61
    Demgemäß hat die Rechtsprechung von jeher nicht in jeder Handlung des Untersuchungsrichters, sondern nur in seinen Untersuchungshandlungen, in wesentlichen Verfahrensmaßnahmen, einen Ausschlußgrund gemäß § 23 Abs. 2 StPO gefunden (RGSt 9, 285, 287; 21, 285, 286; RG JW 1933, 1663 Nr. 23; RG GA 39, 63; BGHSt 9, 193, 194 [BGH 25.05.1956 - 2 StR 96/56] und 233, 234 f).
  • RG, 23.07.1926 - III 541/26

    1. Ist das Mitglied der mit der Eröffnung des Hauptverfahrens befaßten Kammer,

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61
    Danach soll der Untersuchungsrichter bei dem Urteil über den Angeklagten aus dem Grunde nicht als erkennender Richter mitwirken, weil dieser seine Überzeugung von der Schuld oder Unschuld des Angeklagten erst und allein aus der Hauptverhandlung schöpfen darf, der Untersuchungsrichter jedoch durch die Führung der Voruntersuchung eine vorgefaßte Meinung gewonnen haben kann (BG Rspr. 3, 155; RGSt 28, 358; 60, 322, 324; 68, 375; BGHSt 9, 233, 234) [BGH 04.06.1956 - 2 StR 22/56].
  • RG, 15.01.1891 - 3626/90

    Kann der Untersuchungsrichter in einer Sache, in welcher er die Voruntersuchung

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61
    Demgemäß hat die Rechtsprechung von jeher nicht in jeder Handlung des Untersuchungsrichters, sondern nur in seinen Untersuchungshandlungen, in wesentlichen Verfahrensmaßnahmen, einen Ausschlußgrund gemäß § 23 Abs. 2 StPO gefunden (RGSt 9, 285, 287; 21, 285, 286; RG JW 1933, 1663 Nr. 23; RG GA 39, 63; BGHSt 9, 193, 194 [BGH 25.05.1956 - 2 StR 96/56] und 233, 234 f).
  • RG, 13.12.1927 - I 924/27

    1. Darf ein Richter, der in Vertretung des Untersuchungsrichters die

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61
    Die bloße Eröffnung der Voruntersuchung hat die Rechtsprechung niemals als einen Ausschlußgrund in diesem Sinne gelten lassen (BG Bspr. 3, 155; RGSt 9, 285; 61, 415; BG HRR 1932, 688; vgl. BGHSt 9, 233, 234) [BGH 04.06.1956 - 2 StR 22/56].
  • RG, 26.10.1934 - 4 D 1149/34

    Sind der Untersuchungsrichter oder sein Stellvertreter gemäß § 23 Abs. 2 StPO.

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61
    Danach soll der Untersuchungsrichter bei dem Urteil über den Angeklagten aus dem Grunde nicht als erkennender Richter mitwirken, weil dieser seine Überzeugung von der Schuld oder Unschuld des Angeklagten erst und allein aus der Hauptverhandlung schöpfen darf, der Untersuchungsrichter jedoch durch die Führung der Voruntersuchung eine vorgefaßte Meinung gewonnen haben kann (BG Rspr. 3, 155; RGSt 28, 358; 60, 322, 324; 68, 375; BGHSt 9, 233, 234) [BGH 04.06.1956 - 2 StR 22/56].
  • RG, 08.05.1896 - 1451/96

    Zum Begriffe "Führung der Voruntersuchung" in § 23 Abs. 2 St.P.O.

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61
    Danach soll der Untersuchungsrichter bei dem Urteil über den Angeklagten aus dem Grunde nicht als erkennender Richter mitwirken, weil dieser seine Überzeugung von der Schuld oder Unschuld des Angeklagten erst und allein aus der Hauptverhandlung schöpfen darf, der Untersuchungsrichter jedoch durch die Führung der Voruntersuchung eine vorgefaßte Meinung gewonnen haben kann (BG Rspr. 3, 155; RGSt 28, 358; 60, 322, 324; 68, 375; BGHSt 9, 233, 234) [BGH 04.06.1956 - 2 StR 22/56].
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