Rechtsprechung
RG, 15.01.1891 - 3626/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Untersuchungsrichter in einer Sache, in welcher er die Voruntersuchung zwar nicht geführt, aber den Schluß derselben nach §. 195 St.P.O. verfügt hat, Mitglied des erkennenden Gerichtes sein?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 21, 285
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56
Besorgnis der Befangenheit bei Mitwirkung erkennender Richter an richterlichen …
So begründen die bloße Eröffnung der Voruntersuchung, der Ausspruch über ihren Schluß, die Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft, die Anordnung von Ladungen und ähnliche Handlungen, die Ausschließung nicht (vgl. RGSt 2, 314; 9, 285; 21, 285; 61, 415). - BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die …
Demgemäß hat die Rechtsprechung von jeher nicht in jeder Handlung des Untersuchungsrichters, sondern nur in seinen Untersuchungshandlungen, in wesentlichen Verfahrensmaßnahmen, einen Ausschlußgrund gemäß § 23 Abs. 2 StPO gefunden (RGSt 9, 285, 287; 21, 285, 286; RG JW 1933, 1663 Nr. 23;… RG GA 39, 63; BGHSt 9, 193, 194 [BGH 25.05.1956 - 2 StR 96/56] und 233, 234 f).