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   BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20   

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https://dejure.org/2020,22899
BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20 (https://dejure.org/2020,22899)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2020 - 6 StR 43/20 (https://dejure.org/2020,22899)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20 (https://dejure.org/2020,22899)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten Mordes zum Nachteil eines Geschädigten (hier: Zurennen mit einer Machete auf den nur noch wenige Meter entfernten Nebenkläger); Haftung der Nebentäter nach allgemeinen Zurechnungsregeln als ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Versuchsbeginn bei Zurennen auf das potenzielle Tatopfer mit einer Machete; strafbefreiender Rücktritt bei Dazwischengehen eines Dritten; bedingter Tötungsvorsatz bei Gleichgültigkeit hinsichtlich des Todeserfolgs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22 ; BGB § 840 Abs. 1
    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten Mordes zum Nachteil eines Geschädigten (hier: Zurennen mit einer Machete auf den nur noch wenige Meter entfernten Nebenkläger); Haftung der Nebentäter nach allgemeinen Zurechnungsregeln als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 618
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (42)

  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 468/14

    Beschränkung der Revision (Auslegung der Revisionsbegründung durch das

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Zwar kann aus einem unbeschränkt gestellten Aufhebungsantrag noch nicht gefolgert werden, dass sich die Sachrüge auch tatsächlich auf sämtliche Urteilsteile erstreckt oder auf einzelne, zum Beispiel den Rechtsfolgenausspruch, beschränkt wird (vgl. BGH, Urteile vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88; vom 8. Januar 1954 - 2 StR 572/53, NJW 1954, 441; RGSt 45, 149, 150).

    Eine Beschränkung muss sich jedoch - zumindest durch Auslegung - hinreichend deutlich aus der Revisionsbegründung ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88; vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 Rn. 4, StV 2013, 699; vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09 Rn. 5).

  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00

    Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Hinsichtlich der Konkurrenzen wird zu berücksichtigen sein, dass die Annahme von Tateinheit bei Verletzungen höchstpersönlicher Rechtsgüter nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05 Rn. 24; vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 Rn. 12; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 300/18), etwa wenn eine Aufspaltung in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2019 . 2 StR 85/19, NStZ 2020, 355 Rn. 8), beispielsweise bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04; Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00).
  • BGH, 29.08.2019 - 2 StR 85/19

    Raub (raubspezifische Einheit zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme:

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Hinsichtlich der Konkurrenzen wird zu berücksichtigen sein, dass die Annahme von Tateinheit bei Verletzungen höchstpersönlicher Rechtsgüter nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05 Rn. 24; vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 Rn. 12; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 300/18), etwa wenn eine Aufspaltung in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2019 . 2 StR 85/19, NStZ 2020, 355 Rn. 8), beispielsweise bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04; Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Hinsichtlich der Konkurrenzen wird zu berücksichtigen sein, dass die Annahme von Tateinheit bei Verletzungen höchstpersönlicher Rechtsgüter nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05 Rn. 24; vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 Rn. 12; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 300/18), etwa wenn eine Aufspaltung in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2019 . 2 StR 85/19, NStZ 2020, 355 Rn. 8), beispielsweise bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04; Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00).
  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04

    Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Hinsichtlich der Konkurrenzen wird zu berücksichtigen sein, dass die Annahme von Tateinheit bei Verletzungen höchstpersönlicher Rechtsgüter nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05 Rn. 24; vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 Rn. 12; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 300/18), etwa wenn eine Aufspaltung in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2019 . 2 StR 85/19, NStZ 2020, 355 Rn. 8), beispielsweise bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04; Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 300/18

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit)

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Hinsichtlich der Konkurrenzen wird zu berücksichtigen sein, dass die Annahme von Tateinheit bei Verletzungen höchstpersönlicher Rechtsgüter nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05 Rn. 24; vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 Rn. 12; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 300/18), etwa wenn eine Aufspaltung in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2019 . 2 StR 85/19, NStZ 2020, 355 Rn. 8), beispielsweise bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04; Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00).
  • BGH, 19.09.2019 - 3 StR 180/19

    Keine schwere Körperverletzung durch dauernde Entstellung bei Narbe am Bauch

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Hinsichtlich der Konkurrenzen wird zu berücksichtigen sein, dass die Annahme von Tateinheit bei Verletzungen höchstpersönlicher Rechtsgüter nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05 Rn. 24; vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 Rn. 12; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 300/18), etwa wenn eine Aufspaltung in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2019 . 2 StR 85/19, NStZ 2020, 355 Rn. 8), beispielsweise bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04; Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Es hat auch gesehen, dass das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolgs regelmäßig dann zu verneinen ist, wenn der vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahekommt, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 188; vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, 208; vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; und vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 2018 . 5 StR 379/18, NStZ 2019, 206 Rn. 16; vom 20. Februar 2002 - 5 StR 545/01, NStZ 2002, 368 Rn. 3; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NStZ 2006, 286, 287 mwN).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Sowohl die an die Verantwortlichkeit mehrerer Täter anknüpfende Vorschrift des § 840 Abs. 1 BGB als auch die auf die Überwindung von Beweisschwierigkeiten des Geschädigten bei Urheber- oder Anteilszweifeln ausgerichtete Vorschrift des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 2006 - VI ZR 259/04, NJW 2006, 2399 mwN) setzen schon nach ihrem Wortlaut ("den Schaden") die Entstehung eines einheitlichen Schadens voraus (vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83, NJW 1985, 1617, 1619; und vom 14. Mai 2009 - I ZR 98/06; BGHZ 181, 98 Rn. 68; jeweils mwN; BeckOGK-BGB/Förster, Stand 4/2020, § 840 Rn. 10; Staudinger/Vieweg, BGB, 2015, § 840 Rn. 19).
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04

    Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

  • BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen

  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt:

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12

    Berufsverbot (Voraussetzungen: insbesondere bei erstmaliger Straffälligkeit);

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 397/19

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbestand des

  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18

    Plauener Mordfall von 1987

  • BGH, 23.06.2009 - 1 StR 191/09

    Beweiswürdigung und Anforderungen an den bedingten Vorsatz (Eventualvorsatz;

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 545/01

    Mord (niedrige Beweggründe - Wut; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit;

  • BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19

    Wut, Ärger, Hass und Rache als niedrige Beweggründe (Gesamtwürdigung; niedrige

  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06

    Bedingter Tötungsvorsatz (Darlegung; Urteilsgründe; Beweiswürdigung;

  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18

    Niedrige Beweggründe (Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik

  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive;

  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 248/16

    Überspannte Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts bei der

  • BGH, 11.11.2004 - 4 StR 349/04

    Versuchter Mord (Heimtücke; Bewusstsein der Ausnutzung der Arglosigkeit und der

  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 260/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch)

  • BGH, 01.10.2013 - 1 StR 403/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringere

  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 151/87

    Haftung aus fahrlässiger Nebentäterschaft

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 304/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab einer wertenden Gesamtbetrachtung;

  • BGH, 11.01.2000 - 1 StR 505/99

    Totschlag; Mord; Auslieferungsrechtlicher Grundsatz der Spezialität; Niedrige

  • BGH, 29.01.2020 - 1 StR 637/19

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Rücktrittshorizont, maßgeblicher

  • BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09

    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Strafausspruch;

  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 411/12

    Unzureichende Feststellungen zum möglichen strafbefreienden Rücktritt vom

  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 393/19

    Mord (niedrige Beweggründe: Rache, Motivbündel)

  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53

    Rechtsmittel

  • RG, 19.09.1911 - V 538/11

    Kann die Anfechtung eines Urteils auf die Straffrage, auch soweit es sich um die

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Eine Beschränkung muss sich jedoch hinreichend deutlich aus der Revisionsbegründung ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20 Rn. 15 und vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14 Rn. 8).
  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 142/20

    Verurteilung des Angeklagten im Fall einer tödlich endenden Polizeiflucht durch

    Das Landgericht hat insoweit rechtlich beanstandungsfrei auf das Vorgehen des Angeklagten bei dem Versuch seiner Festnahme (Freirammen, lebensgefährliches Fahrmanöver für einen der eingesetzten Polizeibeamten) wie auch seine anschließende Flucht auf der Gegenfahrbahn ohne Rücksicht auf möglichen Gegenverkehr und seinen Fluchtversuch nach den Kollisionen abgestellt und hieraus auf ein außerordentliches Maß an Gleichgültigkeit gegenüber den Interessen anderer geschlossen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 ? 6 StR 43/20, NStZ 2020, 618 Rn. 18; Urteil vom 25. April 2019 ? 4 StR 442/18, NStZ 2019, 608 Rn. 17 f. mwN).
  • BGH, 08.02.2024 - 6 StR 533/23

    Beschränkung der Revision auf die Einziehungsentscheidung

    Insbesondere hat es versäumt, die insofern allein maßgebliche subjektive Sicht des Angeklagten nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung darzustellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20, Rn. 9; Beschluss vom 5. September 2019 - 4 StR 394/19, NStZ 2020, 82, Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 29.02.2024 - 4 StR 350/23

    Urteil des Landgerichts Hannover wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit

    Bei dieser Würdigung handelt es sich zwar für sich genommen um einen möglichen tatrichterlichen Schluss, den der Senat unabhängig davon, ob er ihn selbst gezogen hätte oder nicht, grundsätzlich hinzunehmen hat (BGH, Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 12; Urteil vom 15. März 2023 - 2 StR 462/21 Rn. 18; Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20 Rn. 5).
  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 431/21

    Versuchter Mord (Rücktritt vom Versuch: beendeter Versuch, unbeendeter Versuch;

    Auch in diesen Fällen kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts allein darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20, NStZ 2020, 618 mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 29/20

    Eilantrag auf Fortsetzung der Laufbahnausbildung zur Polizeikommissaranwärterin

    Dies deutet darauf hin, dass F mit bedingtem Tötungsvorsatzes gehandelt hat, obwohl die objektiven Tatumstände - hier: die Art und Weise der Tatbegehung - (welcher Täter macht sich über den Tod des Opfers Gedanken, wenn er ihn (nur) einmal mit der Faust ins Gesicht boxt) damit schon nicht in Einklang zu bringen sind (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20 -, juris, Rn. 18 mwN).
  • BGH, 02.11.2021 - 6 StR 485/21

    Sexueller Übergriff; Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte

    Das Landgericht hätte die insofern allein maßgebliche subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung feststellen müssen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20, Rn. 9; Beschluss vom 5. September 2019 ? 4 StR 394/19, NStZ 2020, 82, Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23

    Beweiswürdigung zum Rücktritt vom Vorwurf des versuchten Mordes; Handeln des

    Der Rechtsfehler zieht die Aufhebung der Verurteilung der Angeklagten wegen der tateinheitlich begangenen gefährlichen Körperverletzung nach sich (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20, NStZ 2020, 618; Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 3 StR 185/22; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 353 Rn. 7a).
  • BGH, 20.09.2023 - 1 StR 152/23

    Wahrung der notwendigen Identität zwischen dem von der Anklageschrift umfassten

    a) Eine Beschränkung auf den Teilfreispruch ist der Revisionsbegründung mit dem Generalbundesanwalt nicht mit der gebotenen Deutlichkeit zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20 Rn. 15 mwN; Nr. 156 Abs. 2 RiStBV).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 32/20

    Vorläufiger Rechtsschutz: Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach

    Dies deutet darauf hin, dass F mit bedingtem Tötungsvorsatzes gehandelt hat, obwohl die objektiven Tatumstände - hier: die Art und Weise der Tatbegehung - (welcher Täter macht sich über den Tod des Opfers Gedanken, wenn er ihn (nur) einmal mit der Faust ins Gesicht boxt) damit schon nicht in Einklang zu bringen sind (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20 -, juris, Rn. 18 mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 31/20

    Vorläufiger Rechtsschutz: Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach

  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

  • BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch:

  • BGH, 18.10.2022 - 6 StR 379/22

    Versuchte räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont)

  • BGH, 20.04.2021 - 6 StR 134/21

    Rücktritt vom Versuch (Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild;

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