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   BGH, 15.09.2020 - 3 StR 237/20   

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https://dejure.org/2020,30239
BGH, 15.09.2020 - 3 StR 237/20 (https://dejure.org/2020,30239)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2020 - 3 StR 237/20 (https://dejure.org/2020,30239)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2020 - 3 StR 237/20 (https://dejure.org/2020,30239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Jugendstrafe: Ausspruch über die obligatorische Anrechnung von vollstrecktem Jugendarrest

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 739
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.1995 - 1 StR 483/95

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines früheren Urteils

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - 3 StR 237/20
    Allerdings ist ein Ausspruch über die obligatorische Anrechnung gemäß § 31 Abs. 2 Satz 3, § 26 Abs. 3 Satz 3 JGG (s. BT-Drucks. 17/9389 S. 15) entbehrlich, da sich diese ohne Weiteres aus dem Gesetz ergibt und dem Gericht anders als bei § 31 Abs. 2 Satz 2 JGG ein Ermessen nicht zusteht (vgl. entsprechend zur zwingend anzurechnenden Jugendstrafe BGH, Urteil vom 14. November 1995 - 1 StR 483/95, BGHSt 41, 315; s. auch Diemer/ Schatz/Sonnen, JGG, 8. Aufl., § 31 Rn. 43, § 54 Rn. 23; Ostendorf/Schady, JGG, 10. Aufl., § 54 Rn. 11; Meier/Rössner/Trüg/Wulf/Buhr, JGG, 2. Aufl., § 54 Rn. 29).
  • BGH, 22.02.2024 - 3 StR 385/23
    Mithin bedarf es insofern keines gerichtlichen Ausspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2020 - 3 StR 237/20, BGHR JGG § 31 Abs. 2; Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 54 Rn. 17).
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