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   BGH, 16.03.1966 - Ib ZB 11/64   

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BGH, 16.03.1966 - Ib ZB 11/64 (https://dejure.org/1966,861)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1966 - Ib ZB 11/64 (https://dejure.org/1966,861)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1966 - Ib ZB 11/64 (https://dejure.org/1966,861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 573
  • GRUR 1966, 493
  • DB 1966, 815
  • DB 1966, 816
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 16.03.1966 - Ib ZB 11/64
    Eine nach Wort oder Klang bestehende Verwechslungsgefahr kann zwar ausnahmsweise dadurch ausgeschaltet werden, daß einem oder beiden Vergleichszeichen ein klar erkennbarer eindeutiger Sinngehalt innewohnt (BGHZ 28, 320 - Quick; einschränkend GRüR 1961, 232, 234 - Hobby; GRUR 1966, 38 - Centra).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1966 - Ib ZB 11/64
    Allein mit der Berufung auf die Lebenserfahrung, die der Anraelderin in der Rechtsbesehwerdeinstanz mangels anderweitiger tatsächlicher Feststellungen noch übrig bleibt, läßt sich indessen nicht dartun, daß die starke Benutzung der Bezeichnung "Liebig" auf dem entfernt liegenden Gebiet der Fleischextrakte die Kennzeichnungs kraft des Widerspruchszeichens für Speiseeis tatsächlich geschwächt habe, zumal die ebenfalls starke Benutzung des Widerspruchszeiehens für die mit Speiseeis wesentlich näher verwandte Ware Milch einer solchen Schwächung entgegengerichtet ist (vgl. BGH GRUR 1955, 484, 486 - Luxor; GRUB 1956, 179, 182 - Ettaler Klosterliquer).
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62

    Widerspruch gegen Warenzeicheneintragung

    Auszug aus BGH, 16.03.1966 - Ib ZB 11/64
    Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof schon verschiedentlich in Pallen erfolgreicher Rechtsbeschwerden ausgesprochen (vgl. GRUR 1963, 626, 669 - Sunsweet; BPatGE 3, 246, 256 - Polymar).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Denn der Verbraucher hat keine Hilfe, die ihn zu einem Auseinanderhalten von klanglich ähnlichen Zeichen hinreichend zuverlässig veranlassen würde, wenn der Begriffsinhalt in einem Personennamen besteht, der keinen sachlichen Bezug zu dem mit ihm bezeichneten Produkt besitzt (vgl. BGH, Beschl. v. 16.3.1966 - Ib ZB 11/64, GRUR 1966, 493, 494 - Lili).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 9/09

    IGEL PLUS/ PLUS - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "IGEL

    In diese Richtung tendiert wohl auch der Bundesgerichtshof, der im Zusammenhang mit patentgerichtlichen Kostenentscheidungen, die eine vergleichbare Billigkeitsentscheidung vorsehen (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG), eine Prüfung lediglich im Hinblick auf Ermessensfehler vorzusehen scheint (vgl. BGH GRUR 1966, 493 (495) - Lili; BGH GRUR 1977, 559 zu § 9 Abs. 3 Satz 3 GebrMG, § 33 Abs. 2 Satz 3 PatG, wo es heißt, dass dem Bundespatentgericht ein Beurteilungsspielraum zugebilligt werde, weshalb die Ausübung dieses Ermessens in Rechtsbeschwerdeverfahren nur beschränkt darauf hin überprüft werden könne, ob das Beschwerdegericht die dadurch gezogenen Grenzen überschritten habe).

    Ein Verstoß gegen die prozessuale Sorgfaltspflicht kann nach h. M. vorliegen, wenn eine Partei in einer erkennbar aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation versucht, ihr eigenes rechtliches Interesse durchzusetzen (st. Rspr. BGH GRUR 1966, 493 - Lili; BPatG 33 W (pat) 187/03 - FOCCUS/FOCUS; BPatG 29 W (pat) 97/03 - SYLT/SYLT; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 63 Rd. 4; Bücher/Dittmer/Schiwy; Gewerbl.

  • OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 1/05

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen der deutschen Wortmarke "EVIAN" für

    Aber auch in klanglicher Hinsicht besteht durchaus die Gefahr, dass das "s" am Ende nicht beachtet oder sogar verschluckt wird ( vgl. BGH GRUR 66, 493: Verwechslungsgefahr in klanglicher Hinsicht zwischen "Lili" und "Libby's" bejaht ).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 38/09

    Plus 2/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "Plus

    In diese Richtung tendiert wohl auch der Bundesgerichtshof, der im Zusammenhang mit patentgerichtlichen Kostenentscheidungen, die eine vergleichbare Billigkeitsentscheidung vorsehen (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG), eine Prüfung lediglich im Hinblick auf Ermessensfehler vorzusehen scheint (vgl. BGH GRUR 1966, 493 (495) - Lili; BGH GRUR 1977, 559 zu § 9 Abs. 3 Satz 3 GebrMG, § 33 Abs. 2 Satz 3 PatG, wo es heißt, dass dem Bundespatentgericht ein Beurteilungsspielraum zugebilligt werde, weshalb die Ausübung dieses Ermessens in Rechtsbeschwerdeverfahren nur beschränkt darauf hin überprüft werden könne, ob das Beschwerdegericht die dadurch gezogenen Grenzen überschritten habe).

    Ein Verstoß gegen die prozessuale Sorgfaltspflicht kann nach h.M. vorliegen, wenn eine Partei in einer erkennbar aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation versucht, ihr eigenes rechtliches Interesse durchzusetzen (st. Rspr. BGH GRUR 1966, 493 - Lili; BPatG 33 W (pat) 187/03 - FOCCUS/FOCUS; BPatG 29 W (pat) 97/03 - SYLT/SYLT; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 63 Rd. 4; Bücher/Dittmer/Schiwy; Gewerbl.

  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 20/09

    Limit Plus/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "Limit

    In diese Richtung tendiert wohl auch der Bundesgerichtshof, der im Zusammenhang mit patentgerichtlichen Kostenentscheidungen, die eine vergleichbare Billigkeitsentscheidung vorsehen (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG), eine Prüfung lediglich im Hinblick auf Ermessensfehler vorzusehen scheint (vgl. BGH GRUR 1966, 493 (495) - Lili; BGH GRUR 1977, 559 zu § 9 Abs. 3 Satz 3 GebrMG, § 33 Abs. 2 Satz 3 PatG, wo es heißt, dass dem Bundespatentgericht ein Beurteilungsspielraum zugebilligt werde, weshalb die Ausübung dieses Ermessens in Rechtsbeschwerdeverfahren nur beschränkt darauf hin überprüft werden könne, ob das Beschwerdegericht die dadurch gezogenen Grenzen überschritten habe).

    Ein Verstoß gegen die prozessuale Sorgfaltspflicht kann nach h.M. vorliegen, wenn eine Partei in einer erkennbar aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation versucht, ihr eigenes rechtliches Interesse durchzusetzen (st. Rspr. BGH GRUR 1966, 493 - Lili; BPatG 33 W (pat) 187/03 - FOCCUS/FOCUS; BPatG 29 W (pat) 97/03 - SYLT/SYLT; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 63 Rd. 4; Bücher/Dittmer/Schiwy; Gewerbl.

  • BPatG, 28.09.2010 - 33 W (pat) 42/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "finaPLUS (Wort-Bild-Marke)/Plus (Wort-Bild-Marke)" -

    In diese Richtung tendiert wohl auch der Bundesgerichtshof, der im Zusammenhang mit patentgerichtlichen Kostenentscheidungen, die eine vergleichbare Billigkeitsentscheidung vorsehen (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG), eine Prüfung lediglich im Hinblick auf Ermessensfehler vorzusehen scheint (vgl. BGH GRUR 1966, 493 (495) - Lili; BGH GRUR 1977, 559 zu § 9 Abs. 3 Satz 3 GebrMG, § 33 Abs. 2 Satz 3 PatG, wo es heißt, dass dem Bundespatentgericht ein Beurteilungsspielraum zugebilligt werde, weshalb die Ausübung dieses Ermessens in Rechtsbeschwerdeverfahren nur beschränkt darauf hin überprüft werden könne, ob das Beschwerdegericht die dadurch gezogenen Grenzen überschritten habe).

    Ein Verstoß gegen die prozessuale Sorgfaltspflicht kann nach h. M. vorliegen, wenn eine Partei in einer erkennbar aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation versucht, ihr eigenes rechtliches Interesse durchzusetzen (st. Rspr. BGH GRUR 1966, 493 - Lili; BPatG 33 W (pat) 187/03; BPatG 29 W (pat) 97/03; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 2. Aufl., § 63 Rd. 4; Bücher/Dittmer/Schiwy; Gewerbl.

  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 43/09

    REISE plus/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "REISE

    In diese Richtung tendiert wohl auch der Bundesgerichtshof, der im Zusammenhang mit patentgerichtlichen Kostenentscheidungen, die eine vergleichbare Billigkeitsentscheidung vorsehen (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG), eine Prüfung lediglich im Hinblick auf Ermessensfehler vorzusehen scheint (vgl. BGH GRUR 1966, 493 (495) - Lili; BGH GRUR 1977, 559 zu § 9 Abs. 3 Satz 3 GebrMG, § 33 Abs. 2 Satz 3 PatG, wo es heißt, dass dem Bundespatentgericht ein Beurteilungsspielraum zugebilligt werde, weshalb die Ausübung dieses Ermessens in Rechtsbeschwerdeverfahren nur beschränkt darauf hin überprüft werden könne, ob das Beschwerdegericht die dadurch gezogenen Grenzen überschritten habe).

    Ein Verstoß gegen die prozessuale Sorgfaltspflicht kann nach h.M. vorliegen, wenn eine Partei in einer erkennbar aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation versucht, ihr eigenes rechtliches Interesse durchzusetzen (st. Rspr. BGH GRUR 1966, 493 - Lili; BPatG 33 W (pat) 187/03 - FOCCUS/FOCUS; BPatG 29 W (pat) 97/03 - SYLT/SYLT; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 63 Rd. 4; Bücher/Dittmer/Schiwy; Gewerbl.

  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 44/09

    Z.plus/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde -

    In diese Richtung tendiert wohl auch der Bundesgerichtshof, der im Zusammenhang mit patentgerichtlichen Kostenentscheidungen, die eine vergleichbare Billigkeitsentscheidung vorsehen (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG), eine Prüfung lediglich im Hinblick auf Ermessensfehler vorzusehen scheint (vgl. BGH GRUR 1966, 493 (495) - Lili; BGH GRUR 1977, 559 zu § 9 Abs. 3 Satz 3 GebrMG, § 33 Abs. 2 Satz 3 PatG, wo es heißt, dass dem Bundespatentgericht ein Beurteilungsspielraum zugebilligt werde, weshalb die Ausübung dieses Ermessens in Rechtsbeschwerdeverfahren nur beschränkt darauf hin überprüft werden könne, ob das Beschwerdegericht die dadurch gezogenen Grenzen überschritten habe).

    Ein Verstoß gegen die prozessuale Sorgfaltspflicht kann nach h.M. vorliegen, wenn eine Partei in einer erkennbar aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation versucht, ihr eigenes rechtliches Interesse durchzusetzen (st. Rspr. BGH GRUR 1966, 493 - Lili; BPatG 33 W (pat) 187/03 - FOCCUS/FOCUS; BPatG 29 W (pat) 97/03 - SYLT/SYLT; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 63 Rd. 4; Bücher/Dittmer/Schiwy; Gewerbl.

  • LG Düsseldorf, 18.04.2018 - 2a O 289/16
    Denn der Verbraucher hat keine Veranlassung zu einem Auseinanderhalten von klanglich ähnlichen Zeichen, wenn der Begriffsinhalt in einem Personennamen besteht, der keinen sachlichen Bezug zu dem mit ihm bezeichneten Produkt besitzt (vgl. BGH a.a.O.; BGH GRUR 1966, 493 - Lili ).
  • BPatG, 29.07.2015 - 26 W (pat) 57/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Theodor (Wort-Bild-Marke)/THEODOR maison fondée à

    Davon ist auszugehen, wenn ein Verfahrensbeteiligter in einer nach anerkannten Beurteilungsgesichtspunkten aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation sein Interesse an dem Erhalt oder dem Erlöschen des Markenschutzes durchzusetzen versucht (st. Rspr.: BGH GRUR 1966, 493 - Lili; BPatG 29 W (pat) 97/03; 33 W (pat) 42/10; 28 W (pat) 7/12).
  • BGH, 13.06.1980 - I ZB 11/78

    Zeichenrechtliche Übereinstimmung von Vergleichszeichen bei der Beurteilung einer

  • BGH, 21.02.1969 - I ZR 40/67

    Verwechselungsgefahr von Waren (Damenstrümpfe) - Unterlassung der Vertreibung der

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