Rechtsprechung
   BGH, 16.04.2021 - V ZR 17/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,17312
BGH, 16.04.2021 - V ZR 17/20 (https://dejure.org/2021,17312)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2021 - V ZR 17/20 (https://dejure.org/2021,17312)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2021 - V ZR 17/20 (https://dejure.org/2021,17312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,17312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1004 Abs. 1 S. 2, 1020 Abs. 1
    Wegerecht; Einfriedungsinteresse des Eigentümers des dienenden Grundstücks

  • Wolters Kluwer

    Einfriedung eines mit einem Wegerecht belasteten Grundstücks durch den Eigentümer; Anspruch gegen den dienstbarkeitsberechtigten Nachbarn zur Schließung eines auf dem Weg an der gemeinsamen Grundstücksgrenze angebrachten Tores nach jeder Durchfahrt

  • rewis.io

    Grunddienstbarkeit: Verpflichtung des dienstbarkeitsberechtigten Nachbarn zum Verschließen eines Tors auf einem Weg an der gemeinsamen Grundstücksgrenze nach jeder Durchfahrt

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 1020 Abs. 1
    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grunddienstbarkeitsberechtigten auf regelmäßiges Schließen einer Toreinfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; BGB § 1020 Abs. 1
    Einfriedung eines mit einem Wegerecht belasteten Grundstücks durch den Eigentümer; Anspruch gegen den dienstbarkeitsberechtigten Nachbarn zur Schließung eines auf dem Weg an der gemeinsamen Grundstücksgrenze angebrachten Tores nach jeder Durchfahrt

  • rechtsportal.de

    BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; BGB § 1020 Abs. 1
    Einfriedung eines mit einem Wegerecht belasteten Grundstücks durch den Eigentümer; Anspruch gegen den dienstbarkeitsberechtigten Nachbarn zur Schließung eines auf dem Weg an der gemeinsamen Grundstücksgrenze angebrachten Tores nach jeder Durchfahrt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einfriedungsinteresse vs. Wegerechtsausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gartentor statt Wegerecht

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einfriedungsinteresse vs. Wegerechtsausübung (IMR 2021, 423)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstück mit Wegerecht belastet: Tor auf oder Tor zu? (IBR 2021, 491)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3060
  • MDR 2021, 926
  • DNotZ 2022, 285
  • NZM 2021, 700
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.01.2015 - V ZR 184/14

    Ausübung eines Wegerechts: Pflicht des Eigentümers des herrschenden Grundstücks

    Auszug aus BGH, 16.04.2021 - V ZR 17/20
    Verstößt er gegen diese Pflicht, stellt dies eine Eigentumsbeeinträchtigung im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB dar (zum Ganzen Senat, Urteil vom 23. Januar 2015 - V ZR 184/14, NJW-RR 2015, 785 Rn. 7 ff. mwN).

    Richtig ist auch, dass der Kläger als Miteigentümer nach § 1011 BGB befugt ist, einen sich aus einem solchen Verstoß gegen die Beklagten ergebenden Anspruch allein geltend zu machen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Januar 2015 - V ZR 184/14, aaO Rn. 7).

    Das Ergebnis hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; hierzu zählen auch individuelle, in der Person des Dienstbarkeitsberechtigten bzw. des Dienstbarkeitsverpflichteten begründete Gegebenheiten (vgl. Senat, Urteil vom 23. Januar 2015 - V ZR 184/14, NJW-RR 2015, 785 Rn. 10 mwN).

    Die Abwägung ist daher eine Frage der tatrichterlichen Würdigung und revisionsrechtlich nur darauf überprüfbar, ob der Tatrichter wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder von der Revision gerügte Verfahrensfehler begangen hat (Senat, Urteil vom 23. Januar 2015 - V ZR 184/14, aaO Rn. 11).

    a) Wie der Senat bereits entschieden hat, sind berechtigte Sicherungsinteressen in die Abwägung einzustellen, wobei das Sicherungsinteresse des Grundstückseigentümers höher zu bewerten ist, wenn es etwa auf seinem Grundstück oder jedenfalls im räumlichen Umfeld bereits zu Einbrüchen oder ähnlichen Vorkommnissen gekommen ist, als wenn es um die stets gegebene, allgemeine Gefahr von Einbrüchen geht; ein solches Sicherungsinteresse kann auch tageszeitlich begrenzt sein (vgl. Senat, Urteil vom 23. Januar 2015 - V ZR 184/14, NJW-RR 2015, 785 Rn. 13 zum Abschließen eines Tores zwischen 22 und 7 Uhr).

  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17

    Trompetenspiel in einem Reihenhaus

    Auszug aus BGH, 16.04.2021 - V ZR 17/20
    Dieser Umstand allein bietet keine ausreichende Grundlage dafür, die Drittwiderbeklagte als (mittelbare) Handlungsstörerin (vgl. zu den Voraussetzungen Senat, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 143/17, NJW 2019, 773 Rn. 4; Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 8 mwN) oder als Zustandsstörerin (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 29. Februar 2008 - V ZR 31/07, NJW-RR 2008, 827 Rn. 6; Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NZM 2015, 256 Rn. 13 f. mwN) anzusehen.
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19

    1. Es stellt eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung eines Geh- und Fahrrechts

    Auszug aus BGH, 16.04.2021 - V ZR 17/20
    Sollte danach ein berechtigtes Interesse des Klägers und seiner Ehefrau an dem Schließen des Tores nicht zu erkennen sein, hätten die Beklagten die hiermit für sie notwendig verbundenen Erschwernisse bei der Ausübung des Wegerechts nicht hinzunehmen (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2020, 141).
  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    Auszug aus BGH, 16.04.2021 - V ZR 17/20
    Dieser Umstand allein bietet keine ausreichende Grundlage dafür, die Drittwiderbeklagte als (mittelbare) Handlungsstörerin (vgl. zu den Voraussetzungen Senat, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 143/17, NJW 2019, 773 Rn. 4; Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 8 mwN) oder als Zustandsstörerin (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 29. Februar 2008 - V ZR 31/07, NJW-RR 2008, 827 Rn. 6; Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NZM 2015, 256 Rn. 13 f. mwN) anzusehen.
  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 131/13

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

    Auszug aus BGH, 16.04.2021 - V ZR 17/20
    Dieser Umstand allein bietet keine ausreichende Grundlage dafür, die Drittwiderbeklagte als (mittelbare) Handlungsstörerin (vgl. zu den Voraussetzungen Senat, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 143/17, NJW 2019, 773 Rn. 4; Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 8 mwN) oder als Zustandsstörerin (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 29. Februar 2008 - V ZR 31/07, NJW-RR 2008, 827 Rn. 6; Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NZM 2015, 256 Rn. 13 f. mwN) anzusehen.
  • BGH, 11.10.1996 - V ZR 3/96

    Duldung einer Einfriedigung

    Auszug aus BGH, 16.04.2021 - V ZR 17/20
    Richtig ist zwar im Ausgangspunkt, dass der Eigentümer eines Grundstücks, weil er nach § 903 BGB befugt ist, andere von jeder Einwirkung auszuschließen, das Recht hat, sein Grundstück einzufrieden (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 1996 - V ZR 3/96, NJW-RR 1997, 16 unter 2.a).
  • BGH, 29.02.2008 - V ZR 31/07

    Bindung des Erwerbers eines Grundstücks an die vom Voreigentümer ausgesprochene

    Auszug aus BGH, 16.04.2021 - V ZR 17/20
    Dieser Umstand allein bietet keine ausreichende Grundlage dafür, die Drittwiderbeklagte als (mittelbare) Handlungsstörerin (vgl. zu den Voraussetzungen Senat, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 143/17, NJW 2019, 773 Rn. 4; Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 8 mwN) oder als Zustandsstörerin (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 29. Februar 2008 - V ZR 31/07, NJW-RR 2008, 827 Rn. 6; Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NZM 2015, 256 Rn. 13 f. mwN) anzusehen.
  • BGH, 21.07.2023 - V ZR 112/22

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Suchmeldung von Kulturgut in der Lost

    Diese ist revisionsrechtlich nur darauf überprüfbar, ob der Tatrichter wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder von der Revision gerügte Verfahrensfehler begangen hat (vgl. Senat, Urteil vom 16. April 2021 - V ZR 17/20, NJW 2021, 3060 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 13.05.2022 - V ZR 7/21

    Darlegungs- und Beweislast bei Einwirkung auf Eigentum; Mobilfunkinfrastruktur

    Die Würdigung der vorgetragenen Tatsachen durch das Berufungsgericht hat der Senat revisionsrechtlich nur darauf zu überprüfen, ob das Berufungsgericht wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder von der Revision gerügte Verfahrensfehler begangen hat (vgl. allgemein Senat, Urteil vom 16. April 2021 - V ZR 17/20, NJW 2021, 3060 Rn. 8).
  • OLG München, 15.09.2021 - 7 U 3198/18

    Ausgestaltung eines Geh- und Fahrrechts

    Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, liegt aber im Rahmen der gebotenen umfassenden Abwägung aller betroffenen Belange (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16.04.2021 - V ZR 17/20) - insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die landwirtschaftliche Nutzung des Flurstücks ....., anders als im Falle der Wohnnutzung eines Hinterliegers, nur eine Zufahrt an einzelnen Tagen im Jahr erfordert, im ländlichen Bereich ein Bedürfnis zur Umfriedung privat genutzten Grundes schutzwürdig erscheint und die Zuweisung nicht unerheblicher (weiterer) Fläche zum nicht umzäunten Bereich einen nicht unerheblichen Wertverlust bedeutet, überdies die 2014 errichtete Umfriedung der jahrzehntelang (weit mehr als 30 Jahre lang) tatsächlich genutzten Wegung folgt - nicht fern anzunehmen, dass selbst ein händisch verschließbares, vom Berechtigten mittels ausgehändigtem Schlüssel jederzeit zu öffnendes Tor keine hindernde Anlage darstellt, gegen die ein Beseitigungsanspruch aus §§ 1027, 1004 BGB erhoben werden könnte.
  • BGH, 20.10.2023 - V ZR 205/22

    Verjährung des Heimfallanspruchs

    Sie kann von dem Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder von der Revision gerügte Verfahrensfehler begangen hat (vgl. Senat, Urteil vom 16. April 2021 - V ZR 17/20, NJW 2021, 3060 Rn. 8 mwN).
  • OLG München, 30.06.2021 - 7 U 3198/18

    Zum Anspruch auf Beseitigung einer ein grundbuchrechtlich eingetragenes Geh- und

    Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, liegt aber im Rahmen der gebotenen umfassenden Abwägung aller betroffenen Belange (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16.04.2021 - V ZR 17/20) - insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die landwirtschaftliche Nutzung des Flurstücks, anders als im Falle der Wohnnutzung eines Hinterliegers, nur eine Zufahrt an einzelnen Tagen im Jahr erfordert, im ländlichen Bereich ein Bedürfnis zur Umfriedung privat genutzten Grundes schutzwürdig erscheint und die Zuweisung nicht unerheblicher (weiterer) Fläche zum nicht umzäunten Bereich einen nicht unerheblichen Wertverlust bedeutet, überdies die 2014 errichtete Umfriedung der jahrzehntelang (weit mehr als 30 Jahre lang) tatsächlich genutzten Wegung folgt - nicht fern anzunehmen, dass selbst ein händisch verschließbares, vom Berechtigten mittels ausgehändigtem Schlüssel jederzeit zu öffnendes Tor keine hindernde Anlage darstellt, gegen die ein Beseitigungsanspruch aus §§ 1027, 1004 BGB erhoben werden könnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht