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Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296)   
   Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten (§§ 1018 - 1093)   
   Titel 1 - Grunddienstbarkeiten (§§ 1018 - 1029)   
Gliederung
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__paste_bez__ __paste_norm__ BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 1027
Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit

Wird eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigt, so stehen dem Berechtigten die in § 1004 bestimmten Rechte zu.

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Rechtsprechung zu § 1027 BGB

274 Entscheidungen zu § 1027 BGB in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 1027 BGB verweisen folgende Vorschriften:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Sachenrecht
        Dienstbarkeiten
          Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
            § 1090 (Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit)

Redaktionelle Querverweise zu § 1027 BGB:

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