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   BGH, 16.06.2021 - 3 StR 50/21   

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https://dejure.org/2021,33687
BGH, 16.06.2021 - 3 StR 50/21 (https://dejure.org/2021,33687)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2021 - 3 StR 50/21 (https://dejure.org/2021,33687)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 3 StR 50/21 (https://dejure.org/2021,33687)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 145a StGB; § 68b Abs. 1 StGB
    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit; klare und unmissverständliche Strafbewehrung; Unzulässigkeit der mündlichen Belehrung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68b Abs 1 StGB, § 145a S 1 StGB, Art 103 Abs 2 GG, § 268a StPO, § 453a StPO
    Strafverurteilung wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Bestimmtheit der Weisungen hinsichtlich ihres strafbewehrten Charakters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 308
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.2015 - 5 StR 275/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift;

    Auszug aus BGH, 16.06.2021 - 3 StR 50/21
    Dafür ist zwar einerseits eine ausdrückliche Bezugnahme auf § 68b Abs. 1 StGB nicht erforderlich; andererseits reicht eine solche ohne weitere Erläuterungen regelhaft aber auch nicht aus (BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15 -, juris Rdn. 6).
  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 362/20

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (unmissverständliche

    Auszug aus BGH, 16.06.2021 - 3 StR 50/21
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterfällt ein Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht wegen des verfassungsrechtlich verankerten Bestimmtheitsgebots (Art. 103 Abs. 2 GG) nur dann dem Straftatbestand des § 145a StGB, wenn sich aus dem Wortlaut des führungsaufsichtsgerichtlichen Beschlusses klar und unmissverständlich ergibt, dass es sich bei der in Rede stehenden Weisung um eine solche nach § 68b Abs. 1 StGB handelt, die gemäß § 145a Satz 1 StGB strafbewehrt ist (zuletzt: Senat, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 362/20 -, juris Rdn. 11; Senat, Urteil vom 24. Juni 2020 - 3 StR 287/19 -, juris Rdn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19

    Prozessuale Tat (Einheitlichkeit des Lebensvorgangs; in der Hauptverhandlung zu

    Auszug aus BGH, 16.06.2021 - 3 StR 50/21
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterfällt ein Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht wegen des verfassungsrechtlich verankerten Bestimmtheitsgebots (Art. 103 Abs. 2 GG) nur dann dem Straftatbestand des § 145a StGB, wenn sich aus dem Wortlaut des führungsaufsichtsgerichtlichen Beschlusses klar und unmissverständlich ergibt, dass es sich bei der in Rede stehenden Weisung um eine solche nach § 68b Abs. 1 StGB handelt, die gemäß § 145a Satz 1 StGB strafbewehrt ist (zuletzt: Senat, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 362/20 -, juris Rdn. 11; Senat, Urteil vom 24. Juni 2020 - 3 StR 287/19 -, juris Rdn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.2023 - 3 StR 151/23

    Erforderlichkeit eines unmissverständlichen Hinweises im

    Ein solcher unmissverständlicher Hinweis im Führungsaufsichtsbeschluss ist jedoch erforderlich, damit dieser in Ausfüllung des Blankettstraftatbestandes des § 145a Satz 1 StGB die Strafbarkeit eines Weisungsverstoßes begründen kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2023 - 4 StR 312/22, juris Rn. 17; vom 16. Juni 2021 - 3 StR 50/21, juris Rn. 3; vom 12. Januar 2021 - 3 StR 362/20, NStZ 2021, 733 Rn. 11; Urteil vom 24. Juni 2020 - 3 StR 287/19, NStZ-RR 2021, 44, 45).
  • BayObLG, 03.07.2023 - 206 StRR 159/23

    Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung - Verhältnismäßigkeit einer

    Im Hinblick darauf, dass § 68b Abs. 2 StGB auch nicht strafbewehrte Weisungen zulässt, muss sich zudem aus dem Wortlaut des Führungsaufsichtsbeschlusses selbst klar und unmissverständlich ergeben, dass es sich bei der in Rede stehenden Weisung um eine solche nach § 68b Abs. 1 StGB handelt, die gemäß § 145a Satz 1 StGB strafbewehrt ist (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021, 3 StR 50/21, BeckRS 2021, 22700 Rn. 3; Beschluss vom 8. September 2016, 1 StR 377/16, BeckRS 2016, 18882 Rn. 3; BGH BeckRS 2015, 15770, Rn. 6; BayObLG, Beschluss vom 24. Oktober 2022, 206 StRR 280/22 [n.v.]); vgl. Fischer, a.a.O. Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2023 - 2 Ws 76/23

    Unbefristete Verlängerung einer Führungsaufsicht über gesetzliche Höchstdauer

    Allein der Hinweis auf den Gesetzestext reicht nicht aus (BGH, Beschluss vom 16.06.2021 - 3 StR 50/21 - bei juris).".
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