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   BGH, 17.07.2013 - IV ZR 309/12   

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https://dejure.org/2013,23493
BGH, 17.07.2013 - IV ZR 309/12 (https://dejure.org/2013,23493)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2013 - IV ZR 309/12 (https://dejure.org/2013,23493)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - IV ZR 309/12 (https://dejure.org/2013,23493)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung bei Leistung von Geld auf Grund eines Versprechens der späteren Einräumung von Miteigentum und späterer Nichteinhaltung des Versprechens; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung von entscheidungserheblichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1
    Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung bei Leistung von Geld auf Grund eines Versprechens der späteren Einräumung von Miteigentum und späterer Nichteinhaltung des Versprechens; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung von entscheidungserheblichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - IV ZR 309/12
    Dies schließt nicht aus, dass seinen Leistungen die Erwartung einer Heilung des Formmangels durch Erfüllung des Versprechens zugrunde lag, § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1989 - VIII ZR 286/88, BGHZ 108, 256, 261; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 1548, jeweils m. w. N.).

    Sofern sich das Klägervorbringen als richtig erweisen sollte, ist auch keine Verjährung eingetreten, weil der Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung erst entsteht, wenn der Nichteintritt des bezweckten Erfolges feststeht (BGH, Urteil vom 12. Juli 1989 aaO 266 m. w. N.).

  • BGH, 10.11.2003 - II ZR 250/01

    Rückforderung von Ausbildungskosten des Mitarbeiters eines Steuerberaters

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - IV ZR 309/12
    Diese kann angenommen werden, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt und der andere Teil dies erkennt und die Leistung entgegennimmt, ohne zu widersprechen (BGH, Urteile vom 6. Juli 2011 - XII ZR 190/08, NJW 2011, 2880 Rn. 31; vom 10. November 2003 - II ZR 250/01, NJW 2004, 512 unter II 2, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - IV ZR 309/12
    Die Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048 f.).
  • BGH, 06.07.2011 - XII ZR 190/08

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - IV ZR 309/12
    Diese kann angenommen werden, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt und der andere Teil dies erkennt und die Leistung entgegennimmt, ohne zu widersprechen (BGH, Urteile vom 6. Juli 2011 - XII ZR 190/08, NJW 2011, 2880 Rn. 31; vom 10. November 2003 - II ZR 250/01, NJW 2004, 512 unter II 2, jeweils m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 18.06.2007 - 12 U 1799/05

    Anwendung des 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB bei Rückforderung von Leistungen in

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - IV ZR 309/12
    Dies schließt nicht aus, dass seinen Leistungen die Erwartung einer Heilung des Formmangels durch Erfüllung des Versprechens zugrunde lag, § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1989 - VIII ZR 286/88, BGHZ 108, 256, 261; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 1548, jeweils m. w. N.).
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