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BGH, 18.07.2007 - 5 StR 271/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 337 StPO
Strafzumessung (Ausschluss des Beruhens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafzumessung im Falle einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.06.2004 - 5 StR 554/03
Schmuggel und Steuerhehlerei (Berechnungsdarstellung; Schätzung); …
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 5 StR 271/07
Ergänzend bemerkt der Senat zum Strafausspruch: Angesichts der moderaten Strafzumessung des Landgerichts kann der Senat ausschließen, dass die Strafkammer selbst auf der Grundlage eines um einige Cent geringeren Kleinverkaufspreises und einer daraus etwa folgenden etwas geringeren Steuerhinterziehungssumme (vgl. zur Berechnung hinterzogener Tabaksteuer BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 4, 11) bei dem einschlägig vorbestraften Angeklagten, der die Tat innerhalb der Bewährungszeit begangen hat, zu einer noch geringeren Freiheitsstrafe als einer solchen von einem Jahr und sechs Monaten gelangt wäre. - BGH, 03.01.1990 - 3 StR 399/89
Steuerhinterziehung - Urteilsgründe
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 5 StR 271/07
Ergänzend bemerkt der Senat zum Strafausspruch: Angesichts der moderaten Strafzumessung des Landgerichts kann der Senat ausschließen, dass die Strafkammer selbst auf der Grundlage eines um einige Cent geringeren Kleinverkaufspreises und einer daraus etwa folgenden etwas geringeren Steuerhinterziehungssumme (vgl. zur Berechnung hinterzogener Tabaksteuer BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 4, 11) bei dem einschlägig vorbestraften Angeklagten, der die Tat innerhalb der Bewährungszeit begangen hat, zu einer noch geringeren Freiheitsstrafe als einer solchen von einem Jahr und sechs Monaten gelangt wäre.