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BGH, 18.11.1994 - 2 StR 172/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Staatsanwaltschaft - Amtsvorrichtungen - Urteilsabsetzungsfrist - Verhandlungsdauer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 204
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.04.1988 - 5 StR 94/88
Berechnung der Urteilsabsetzungsfrist
Auszug aus BGH, 18.11.1994 - 2 StR 172/94
Diese Frist beträgt bei der festgestellten Dauer der Hauptverhandlung neun Wochen (vgl. BGHSt 35, 259; Beschl. des Senatsvom 23. September 1992 - 2 StR 447/92) und war am 8. Oktober 1993, als das Urteil zu den Akten gelangte, verstrichen (Ablauf der Frist: 4. Oktober 1993). - RG, 11.10.1910 - IV 644/10
1. Wird die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft dadurch ausgeschlossen, …
- BGH, 17.01.1989 - 5 StR 8/89
Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes aus § 338 Nr. 7 Strafprozessrecht (StPO) …
Auszug aus BGH, 18.11.1994 - 2 StR 172/94
Die unrichtige Berechnung der Urteilsabsetzungsfrist selbst ist kein unabwendbarer Umstand im Sinne von § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 3 m.w.N.). - BGH, 23.09.1992 - 2 StR 447/92
Ablauf der zwingend vorgeschriebenen Frist für die Fertigstellung eines Urteils - …
Auszug aus BGH, 18.11.1994 - 2 StR 172/94
Diese Frist beträgt bei der festgestellten Dauer der Hauptverhandlung neun Wochen (vgl. BGHSt 35, 259; Beschl. des Senatsvom 23. September 1992 - 2 StR 447/92) und war am 8. Oktober 1993, als das Urteil zu den Akten gelangte, verstrichen (Ablauf der Frist: 4. Oktober 1993). - RG, 14.03.1924 - IV 704/23
Kann ein Staatsanwalt für mehrere Gerichte bestellt werden? Kann dies unter …
Auszug aus BGH, 18.11.1994 - 2 StR 172/94
Dieser Staatsanwalt war durch die der Strafkammer ordnungsgemäß zur Kenntnis gebrachte Verfügung des Generalstaatsanwalts beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 6. Dezember 1990 gemäß § 145 Abs. 1 GVG wirksam zusätzlich mit der "Wahrnehmung der Amtsvorrichtungen der Staatsanwaltschaft für das vorliegende Strafverfahren beauftragt" worden (vgl. RGSt 58, 105, 106;… Schäfer/Boll in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. Rdn. 5;… Schoreit in KK-StPO 3. Aufl. Rdn. 3 jeweils zu § 145 GVG).
- BGH, 03.12.1997 - 5 StR 267/97
Betrug wegen des Vertriebes von Schlankheitspillen ohne schlankmachende Wirkung - …
Nach § 145 Abs. 1 GVG kann nicht nur ein einzelner Staatsanwalt (vgl. BGHR StPO § 296 Zuständigkeit 1), sondern auch eine andere Staatsanwaltschaft beauftragt werden.Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1994 (BGHR StPO § 296 Zuständigkeit 1) befaßt sich nur mit der Frage, welcher Behörde der nach § 145 Abs. 1 GVG beauftragte Staatsanwalt einer anderen Behörde für die ihm zugewiesene Aufgabe angehört.
In den Fällen der Betroffenheit der zunächst zuständigen Behörde würde die Beauftragung eines behördenfremden Staatsanwalts nicht viel nützen, weil seine Beauftragung im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgabe seine Zugehörigkeit zu der eigentlich zuständigen Behörde bewirkt (BGHR StPO § 296 Zuständigkeit 1), er also insoweit nach § 146 GVG dem Weisungsrecht des Behördenleiters der "befangenen" Staatsanwaltschaft unterliegt.
- BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12
Anwaltsgerichtliche Maßnahme: Tatrichterliches Ermessen beim Ausschluss aus der …
Nach allgemeiner Meinung ist bei Urteilen anfechtungsberechtigt die Staatsanwaltschaft bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (§ 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO, § 296 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1994 - 2 StR 172/94, NStZ 1995, 204;… Urteil vom 3. Dezember 1997 - 5 StR 267/97, BGHR GVG § 145 Ersetzungsbefugnis 1;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 296 Rn. 2;… Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 296 Rn. 8;… Radtke/Hohmann, StPO, § 296 Rn. 44; Loh, MDR 1970, 812, 813). - OLG Stuttgart, 21.02.1997 - 1 Ws 20/97
Fehlen der örtlichen Zuständigkeit einer Staatsanwaltschaft; Möglichkeit der …
Dementsprechend beschäftigen sich die veröffentlichten höchstrichterlichen Entscheidungen auch nur mit der Wirksamkeit der Beauftragung eines einzelnen Staatsanwalts, nicht jedoch einer Staatsanwaltschaft als Behörde (vgl. BGHR StPO § 296 Zuständigkeit 1; RGSt 44, 75, 78).Denn die im Gesetz vorgesehene Beauftragung eines Staatsanwalts durch den ersten Beamten der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht (Generalstaatsanwalt) bewirkt im Rahmen der zugewiesenen Aufgabe dessen durch die Abordnung begründete Zugehörigkeit zu der nach § 143 Abs. 1 GVG örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft (vgl. BGHR StPO § 296 Zuständigkeit 1; RGSt 44, 75, 78;… Kissel, GVG , 2. Auflage, § 145 Rdnr. 2;… Schäfer/Boll in LR, StPO , 24. Auflage, § 145 GVG Rdnr. 4;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. § 145 GVG Rdnr. 3).
- OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 69/15
Klageerzwingungsverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei …
Zwar ist für den Fall, dass durch Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft oder des Landesjustizministeriums nach §§ 145 Abs. 1, 147 Nr. 2 GVG mit der Wahrnehmung der Amtsverrichtungen ein einzelner Staatsanwalt einer anderen als der eigentlich örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft beauftragt wird, dieser als der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft zugehörig anzusehen (BGH NStZ 1995, 204;… KK-Mayer, StPO, 7. Aufl., § 143 GVG Rn. 3). - OLG Jena, 08.12.2011 - 1 Ws 474/11
Strafverfahrensrecht: Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine …
Zuständig für die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung ist grundsätzlich die Staatsanwaltschaft bei demjenigen Gericht, das die anzufechtende Entscheidung erlassen hat, sofern nicht eine Beauftragung nach § 145 Abs. 1 GVG vorliegt, was im hiesigen Verfahren nicht der Fall ist (BGH NStZ 1998, 309 und NStZ 1995, 204;… Paul in: KK-StPO, 6. Aufl., § 296 Rdz. 4;… Plöd in: KMR, StPO, 51. Ergänzungslieferung, § 296 Rdz. 2). - OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15
Darlegungs- und Begründungsanforderungen in § 172 Abs. 3 S. 1 StPO
Zwar ist für den Fall, dass durch Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft oder des Landesjustizministeriums nach §§ 145 Abs. 1, 147 Nr. 2 GVG mit der Wahrnehmung der Amtsverrichtungen ein einzelner Staatsanwalt einer anderen als der eigentlich örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft beauftragt wird, dieser als der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft zugehörig anzusehen (BGH NStZ 1995, 204 ;… KK-Mayer, StPO , 7. Aufl., § 143 GVG Rn. 3).