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   BGH, 18.11.2021 - I ZR 195/20   

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https://dejure.org/2021,57424
BGH, 18.11.2021 - I ZR 195/20 (https://dejure.org/2021,57424)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2021 - I ZR 195/20 (https://dejure.org/2021,57424)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2021 - I ZR 195/20 (https://dejure.org/2021,57424)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 3 Abs 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 312a Abs 4 Nr 1 BGB
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Formularmäßige Vereinbarung eines Servicepauschale für Zahlungsarten in einem Flugbuchungsportal

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 100... 8/2008, § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB, § 543 Abs. 2 ZPO, § 552a ZPO, Richtlinie 2011/83/EU, § 312a Abs. 4 Nr. 2 BGB, Art. 19 der Richtlinie 2011/83/EU, Art. 62 Abs. 5 der Richtlinie (EU) 2015/2366, § 8 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1, § 3a UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 4 UKlaG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 312k Abs. 1 Satz 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Darstellen einer erhobenen Servicepauschale als ein verdecktes Zahlungsmittelentgelt i.R.d. Vermittlung von Buchungen für Flüge im Internet; Spürbarkeit der Beeinträchtigung der Interessen von Verbrauchern durch Verstoß gegen die Marktverhaltensregelung

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung des Angebots von Flügen zur Buchung im Internet unter Angabe von Endpreisen als Vermittler gegenüber Verbrauchern ohne Berücksichtigung einer "Servicepauschale" und eines "Zahlungsentgelts"; Ansehen der Zahlungsmittel "Visa Entropay" oder "Viabuy Prepaid ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darstellen einer erhobenen Servicepauschale als ein verdecktes Zahlungsmittelentgelt i.R.d. Vermittlung von Buchungen für Flüge im Internet; Spürbarkeit der Beeinträchtigung der Interessen von Verbrauchern durch Verstoß gegen die Marktverhaltensregelung

  • rechtsportal.de

    Darstellen einer erhobenen Servicepauschale als ein verdecktes Zahlungsmittelentgelt i.R.d. Vermittlung von Buchungen für Flüge im Internet; Spürbarkeit der Beeinträchtigung der Interessen von Verbrauchern durch Verstoß gegen die Marktverhaltensregelung

  • rechtsportal.de

    BGB § 312a Abs. 4 Nr. 1 ; UWG § 3a
    Darstellen einer erhobenen Servicepauschale als ein verdecktes Zahlungsmittelentgelt i.R.d. Vermittlung von Buchungen für Flüge im Internet; Spürbarkeit der Beeinträchtigung der Interessen von Verbrauchern durch Verstoß gegen die Marktverhaltensregelung

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Formularmäßige Vereinbarung eines Servicepauschale für Zahlungsarten in einem Flugbuchungsportal

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 390
  • K&R 2022, 446
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.08.2021 - X ZR 23/20

    Flugbuchung im Internet: Erhebung eines zusätzlichen Entgelts für die Nutzung

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - I ZR 195/20
    b) Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. August 2021 (X ZR 23/20, WRP 2021, 1600) entfallen, mit dem er die Revision gegen die vom (hiesigen) Berufungsgericht erwähnte Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 11. Februar 2020 (GRUR-RS 2020, 6067) zurückgewiesen hat.

    Hierin hat der Bundesgerichtshof einen Verstoß gegen § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB gesehen, weil die voreingestellte Kreditkarte nicht gängig war und die Beklagte für die Nutzung aller anderen Zahlungsmittel ein zusätzliches Entgelt erhob (BGH, WRP 2021, 1600 Rn. 15 bis 25).

    Der Bundesgerichtshof hat die Anwendung dieser Vorschrift im genannten Urteil für mit dem Unionsrecht vereinbar gehalten (BGH, WRP 2021, 1600 Rn. 12 bis 14 und 26 f.).

    Denn nach Erwägungsgrund 14 der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher bleibt das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Regelungsbereich der Richtlinie unberührt (BGH, WRP 2021, 1600 Rn. 13).

    Werden die abstrakten und für eine Vielzahl von Vertragsschlüssen konzipierten Regeln beanstandet, die einem Buchungsvorgang zugrunde liegen, fällt auch dies in den Anwendungsbereich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (BGH, WRP 2021, 1600 Rn. 14).

    (1) Der Bundesgerichtshof hat den Entgeltcharakter der "ServiceFee" damit begründet, dass sich der Preis erhöhte, sobald der Kunde ein anderes als das voreingestellte Zahlungsmittel wählte (BGH, WRP 2021, 1600 Rn. 16), und die Gegenüberstellung von Servicegebühr und Rabatt bei der voreingestellten Kreditkarte dem Kunden den Eindruck vermittelte, der höhere Preis sei nicht die Folge von - nicht näher spezifizierten - Serviceleistungen, sondern beruhe allein auf der Auswahl eines anderen Zahlungsmittels (BGH, WRP 2021, 1600 Rn. 18).

    c) Der Bedarf, die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, ist durch das genannte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, WRP 2021, 1600) ebenfalls entfallen.

    Die Beurteilung des Bundesgerichtshofs steht zudem - wie ausgeführt (Rn. 17) - im Einklang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. August 2021 (WRP 2021, 1600) zu einer unter vergleichbaren Umständen erhobenen "ServiceFee".

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - I ZR 195/20
    Der Klägerin ist es nicht verwehrt, die konkrete Verletzungsform unter verschiedenen Aspekten anzugreifen und diese im Wege der kumulativen Klagehäufung zu jeweils getrennten Klagezielen zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 Rn. 24 f. - Biomineralwasser).
  • BGH, 18.07.2017 - KZR 39/16

    Sofortüberweisung - Allgemeine Geschäftsbedingung einer

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - I ZR 195/20
    (1) Der Bundesgerichtshof hat unter Verweis auf ein früheres Urteil (vom 18. Juli 2017 - KZR 39/16, NJW 2017, 3289 Rn. 19 - Sofortüberweisung) bekräftigt, dass die in der Literatur umstrittene Frage, ob § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB auf alle Arten von Verbraucherverträgen Anwendung findet, zumindest dann dahingestellt bleiben kann, wenn die in Streit befindliche Zahlungsentgeltvereinbarung in den Anwendungsbereich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fällt.
  • OLG Hamburg, 12.11.2020 - 15 U 79/19

    Zahlungsmittelrabatt - Unlauterer Wettbewerb: Erhebung eines erhöhten Entgelts

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - I ZR 195/20
    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg, GRUR-RR 2021, 162).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 173/20

    Revision in einem Verfahren um das illegale Anbieten von Spielen in einer

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - I ZR 195/20
    Der Regelungsbereich des § 552a ZPO erfasst danach auch den Fall, dass die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts vorgelegen haben, aber bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts entfallen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - I ZR 173/20, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 28.07.2022 - I ZR 205/20

    Flugbuchung im Internet: Erhebung eines zusätzlichen Entgelts für die Nutzung

    aa) Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, dass die Vorschrift des § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 aF (§ 3a UWG nF) darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 195/20, MMR 2022, 390 [juris Rn. 28]).

    bb) Ohne Erfolg rügt die Revision, dass das Berufungsgericht einen Verstoß der Beklagten gegen § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB bejaht hat (zu einem ähnlich gelagerten Fall vgl. bereits BGH, MMR 2022, 390 [juris Rn. 16 bis 18]).

    cc) Die Anwendung des § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB im Streitfall steht mit dem Unionsrecht im Einklang (zu einem ähnlich gelagerten Fall vgl. bereits BGH, MMR 2022, 390 [juris Rn. 12 bis 15]).

    Hiergegen wendet sich die Revision nicht (zu einem ähnlich gelagerten Fall vgl. bereits BGH, MMR 2022, 390 [juris Rn. 32]).

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