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   BGH, 18.12.2008 - V ZR 110/08   

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https://dejure.org/2008,8648
BGH, 18.12.2008 - V ZR 110/08 (https://dejure.org/2008,8648)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2008 - V ZR 110/08 (https://dejure.org/2008,8648)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - V ZR 110/08 (https://dejure.org/2008,8648)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Zurückweisens eines neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch einen unterlassenen richterlichen Hinweis; Voraussetzungen für eine Duldungspflicht des Nachbarn für einen Bau im Grenzbereich

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 912 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Zurückweisens eines neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch einen unterlassenen richterlichen Hinweis; Voraussetzungen für eine Duldungspflicht des Nachbarn für einen Bau im Grenzbereich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - V ZR 110/08
    Der Wert der Beschwer der Beklagten aus der Verurteilung zur Beseitigung eines Bauwerks bestimmt sich nach dem Kostenaufwand, der ihnen aus der Befolgung des Urteils entsteht (Senat, BGHZ 124, 313, 319 ; BGH, Beschl. v. 29. April 2004, III ZB 72/03, WuM 2004, 352).

    Bei der Beseitigungsklage ist der Gebührenstreitwert - abweichend von dem Wert der Beschwer der verurteilten Beklagten - gemäß § 3 ZPO nach den Anträgen der Klägerin und dem mit diesem verfolgten Interesse (vgl. Senat, BGHZ 124, 313, 317) zu bestimmen, die von dem Berufungsgericht nach den Angaben der Klägerin über die Wertminderung ihres Grundstücks durch die grenznahe Bebauung auf 2.500,98 EUR bestimmt worden ist.

  • BGH, 01.02.2007 - V ZR 200/06

    Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts im

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - V ZR 110/08
    Ein solcher Verfahrensfehler des erstinstanzlichen Gerichts liegt dann vor, wenn dieses in seinem Urteil den Rechtsstreit anders als nach seinen vorherigen Hinweisen entschieden hat und die davon betroffene Partei auch bei gewissenhafter Vorbereitung der mündlichen Verhandlung mit einer solchen Wendung des Prozesses nicht rechnen konnte (vgl. Senat , Beschl. v. 1. Juli 2007, V ZR 200/06, NJW-RR 2007, 1221, 1222).

    Ein Gericht, dass den Parteien seine Rechtsansicht kundgetan hat, dann aber zu einer anderen Ansicht gelangt, muss die Parteien darauf hinweisen und ihnen vor seiner Endentscheidung durch Urteil Gelegenheit zur Stellungnahme und zu einem der geänderten Rechtsauffassung des Gerichts Rechnung tragenden Sachvortrag geben (Senat , Beschl. v. 9. November 2006, V ZR 16/06, BeckRS 2006 14709; Beschl. v. 1. Juli 2007, V ZR 200/06, aaO).

  • BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - V ZR 110/08
    Die Zurückweisung neuen Vorbringens nach § 531 Abs. 2 ZPO verletzt das Gebot zur Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn der Umstand, dass der Vortrag erst in der Berufungsinstanz erfolgt, auf unzulänglicher Verfahrensleitung oder Verletzung richterlicher Fürsorgepflicht durch Unterlassen eines nach der Prozesslage gebotenen richterlichen Hinweises zurückzuführen ist (Senat , Beschl. v. 9. Juni 2005, V ZR 271/04, NJW 2005, 2624).
  • BGH, 29.04.2004 - III ZB 72/03

    Rechtsmittelbeschwer bei Anspruch auf Beseitigung von Aufbauten auf einem

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - V ZR 110/08
    Der Wert der Beschwer der Beklagten aus der Verurteilung zur Beseitigung eines Bauwerks bestimmt sich nach dem Kostenaufwand, der ihnen aus der Befolgung des Urteils entsteht (Senat, BGHZ 124, 313, 319 ; BGH, Beschl. v. 29. April 2004, III ZB 72/03, WuM 2004, 352).
  • BGH, 22.02.1974 - V ZR 103/73

    Eigentumsverhältnisse nach rechtmäßigem Überbau

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - V ZR 110/08
    Ein Bau im Grenzbereich ist von dem Nachbarn zu dulden, wenn der Eigentümer mangels Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit entschuldigt ist und der Nachbar nicht sofort nach Baubeginn im Grenzbereich Widerspruch erhoben hat (analog § 912 Abs. 1 BGB - sog. entschuldigter Überbau) oder aber wenn der Nachbar sein Einverständnis mit dieser Bebauung erklärt hat (vgl. Senat BGHZ 62, 141, 145 - sog. rechtmäßiger Überbau).
  • BGH, 09.11.2006 - V ZR 16/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - V ZR 110/08
    Ein Gericht, dass den Parteien seine Rechtsansicht kundgetan hat, dann aber zu einer anderen Ansicht gelangt, muss die Parteien darauf hinweisen und ihnen vor seiner Endentscheidung durch Urteil Gelegenheit zur Stellungnahme und zu einem der geänderten Rechtsauffassung des Gerichts Rechnung tragenden Sachvortrag geben (Senat , Beschl. v. 9. November 2006, V ZR 16/06, BeckRS 2006 14709; Beschl. v. 1. Juli 2007, V ZR 200/06, aaO).
  • BGH, 09.12.2021 - I ZB 21/21

    Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs: Perpetuierung der

    Unterbleibt dies, perpetuiert das übergeordnete Gericht die dem nachgeordneten Gericht unterlaufene Gehörsrechtsverletzung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 BvR 2355/08, juris Rn. 20; Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10, juris Rn. 14; Beschluss vom 15. September 2014 - 2 BvR 2192/13, juris Rn. 17; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - V ZR 110/08, juris Rn. 11; Beschluss vom 15. Juli 2014 - VI ZR 145/14, juris Rn. 9 f.; Beschluss vom 14. Mai 2019 - X ZR 94/18, WM 2019, 1926 Rn. 7; Beschluss vom 24. September 2019 - VIII ZR 289/18, juris Rn. 15 f.).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZR 40/10

    Bemessung der Beschwer einer Partei nach dem sich aus der Befolgung des Urteils

    Inwieweit diese Kosten bei der Ermittlung der Beschwer zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - V ZR 110/08, juris für die Kosten der Wiederherstellung eines überbauten und deshalb teilweise abzureißenden Bungalows), kann offen bleiben.
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