Rechtsprechung
BGH, 19.03.1974 - VI ZR 216/72 |
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BGB § 249
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BGB § 249
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fremdverschulden - KFZ-Unfall - Mietwagen - Vollkaskoversicherung - Hohes wirtschaftliches Risiko
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BGB § 249; ZPO § 287
Umfang des Schadensersatzes bei Anmietung eines Ersatzwagens
Papierfundstellen
- VersR 1974, 657
- VersR 1974, 901
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72
Ersatzfähigkeit des Aufwandes für die Haftungsfreistellung bei Inanspruchnahme …
Auszug aus BGH, 19.03.1974 - VI ZR 216/72
Demgegenüber hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 6. November 1973 (BGHZ 61, 325) ausgesprochen: Die Gefahr, dem Wagenvermieter aufgrund eines selbst verschuldeten oder zufälligen Unfalls haftpflichtig zu werden, ist an sich eine zurechenbare Folge des ersten Unfalls.
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann der durch einen fremdverschuldeten Unfall geschädigte Kfz-Eigentümer bei Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechende Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war (Senatsurteil BGHZ 61, 325, 331 ff. und vom 19. März 1974 - VI ZR 216/72 - VersR 1974, 657). - BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann der durch einen fremdverschuldeten Unfall Geschädigte bei Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechende Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 325, 331 ff.; vom 19. März 1974 - VI ZR 216/72 - VersR 1974, 657 …und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - aaO). - OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht ; Anscheinsbeweis bei …
Der Umfang der Streupflicht muss zudem in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen (BGH VersR 1974, 901, 911 l. Sp.; ähnlich OLG Hamm VersR 1982, 1081).
- OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 91/07
Nutzungsausfall - Am Ende doch Kredit aufgenommen
Der durch einen fremdverschuldeten Unfall Geschädigte kann bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechende Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war (…BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 61, 325, 331 ff.; BGH VersR 1974, 657; BGH NJW 2005, 1041).Er kann deshalb die Aufwendungen zur Haftungsfreistellung nur insoweit dem Schädiger in Rechnung stellen, als das abgewendete Haftpflichtrisiko das Eigenrisiko übersteigt (…BGH a.a.O.; BGH VersR 1974, 657).
Anders kann zu entscheiden sein, wenn der Geschädigte trotz zumutbarer Suche nur Vermieter findet, die von ihm die Versicherung gegen den Unfall fordern (BGH VersR 1974, 657).
- LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2011 - 8 S 4302/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Grundlage für die …
i) Die Kosten für die Haftungsbefreiung hat das Amtsgericht zutreffend berücksichtigt: Besteht für das beschädigte Fahrzeug Vollkaskoversicherungsschutz, ist ein entsprechender Schutz für den Mietwagen grundsätzlich erstattungsfähig (BGH VersR 1974, 657). - LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2011 - 2 S 185/11
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten
d) Die Kosten für die Haftungsbefreiung sind zu 50 % zu berücksichtigen: Besteht für das beschädigte Fahrzeug Vollkaskoversicherungsschutz, ist ein entsprechender Schutz für den Mietwagen grundsätzlich erstattungsfähig (BGH, VersR 1974, 657). - LG Nürnberg-Fürth, 31.08.2011 - 8 S 1322/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die Ermittlung objektiv …
g) Die Kosten für die Haftungsbefreiung hat das Amtsgericht zutreffend berücksichtigt: Besteht für das beschädigte Fahrzeug Vollkaskoversicherungsschutz, ist ein entsprechender Schutz für den Mietwagen grundsätzlich erstattungsfähig (BGH VersR 1974, 657). - LG Osnabrück, 02.07.2019 - 6 S 40/19
Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten und Schmerzensgeld
Der durch einen fremdverschuldeten Unfall geschädigte Kfz-Eigentümer kann bei Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechende Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war (BGH VersR 1974, 657). - AG Achern, 17.05.2019 - 3 C 245/18
Verkehrsunfall - unwirtschaftliche oder unsachgemäße Maßnahmen der beauftragten …
Maßgeblich ist dabei jeweils das Modell des beschädigten Fahrzeugs (BGH, VersR 1970, 547; BGH, VersR 1974, 657; BGH, NJW 1982, 1518; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802). - LG Ansbach, 05.01.2011 - 1 S 730/10
Schadenersatz in Form von Mietwagenkosten infolge eines Verkehrsunfalls; Wegfall …
Die Höhe der Selbstbeteiligung obliegt danach der tatrichterlichen Würdigung (vgl. BGH v. 19.03.1974, VersR 1974, 657 ). - LG Gera, 21.11.2007 - 1 S 223/07
- LG Wiesbaden, 21.06.2012 - 2 S 40/11
Zur Schätzung von erstattungsfähigen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall, hier …
- OLG Celle, 17.02.1977 - 5 U 74/76
Urlaub; Unfall; Fahrzeug
- OLG München, 13.06.1989 - 5 U 2429/89
Vollkaskoversicherung ; Mietwagen; Anspruch des Geschädigten; HUK-Empfehlung; …
- LG Zwickau, 19.12.2003 - 3 O 749/03
- AG Bergheim, 13.10.2010 - 27 C 186/10
- AG Chemnitz, 19.01.2005 - 17 C 1339/04
- OLG Hamburg, 07.01.1975 - 7 U 71/74