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   BGH, 19.04.2016 - II ZR 276/15   

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https://dejure.org/2016,12345
BGH, 19.04.2016 - II ZR 276/15 (https://dejure.org/2016,12345)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2016 - II ZR 276/15 (https://dejure.org/2016,12345)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2016 - II ZR 276/15 (https://dejure.org/2016,12345)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erstattungsbegehren ein Kommanditisten gegenüber der Gesellschaft bei der Erbringung eines Sonderopfers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 543 Abs. 2 ; HGB § 110
    Erstattungsbegehren ein Kommanditisten gegenüber der Gesellschaft bei der Erbringung eines Sonderopfers

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 252/03

    Erstattung von Zahlungen zum Ausgleich des negativen Kapitalkontos in der Krise

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - II ZR 276/15
    Zwar kann ein Kommanditist bei der Erbringung eines Sonderopfers gehindert sein, Erstattung von der Gesellschaft zu verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2005 - II ZR 252/03, ZIP 2005, 1552, 1553).
  • LG Hamburg, 07.06.2017 - 331 O 401/16

    Erstattungsanspruch der Kommanditisten gegen die Gesellschaft: Sonderopfer durch

    Die von der Beklagten gegen diesen Beschluss erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19.04.2016 (Az. II ZR 276/15) zurückgewiesen.

    Die gegen diesen Beschluss gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19.04.2016, Az. II ZR 276/15 zurückgewiesen.

  • LG Hamburg, 16.08.2016 - 333 O 333/15

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 110 HGB hinsichtlich der Ansprüche des

    3) Der BGH hat mit Beschluss vom 19.04.2016, Az.: II ZR 276/15, die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten zurückgewiesen und u.a. ausgeführt:.
  • LG Hamburg, 07.09.2017 - 313 O 379/16

    Erstattungsanspruch der Kommanditisten gegen die Gesellschaft: Sonderopfer durch

    Diese Einordnung entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgericht für den hier gegenständlichen Fonds (vgl. Hans. OLG, Beschluss vom 13.8.2015, Az. 11 U 25/15, BeckRS 2016, 10161), welche vom BGH nicht beanstandet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.4.2016, Az. II ZR 276/15, BeckRS 2016, 10111, sowie BGH, Beschluss vom 25.7.2017, Az. II ZR 227/16).
  • LG Hamburg, 13.07.2017 - 322 O 595/16
    Die Rechtsprechung des HansOLG zum Nichtverstoß gegen die Treuepflicht hat der BGH nicht beanstandet (Beschluss vom 19.04.2016 - II ZR 276/15).
  • LG Hamburg, 16.08.2016 - 333 O 332/15

    Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsrechtliche Ansprüche aus einer Kapitalanlage in

    3) Der BGH hat mit Beschluss vom 19.04.2016, Az.: II ZR 276/15, die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten zurückgewiesen und u.a. ausgeführt:.
  • LG Hamburg, 13.07.2017 - 322 O 594/16

    Verurteilung eines Kommanditisten zur Rückzahlung von Ausschüttungen an einen

    Die Rechtsprechung des HansOLG zum Nichtverstoß gegen die Treuepflicht hat der BGH nicht beanstandet (Beschluss vom 19.04.2016 - II ZR 276/15).
  • LG Hamburg, 16.08.2016 - 333 O 285/15

    Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsrechtliche Ansprüche aus einer Kapitalanlage in

    3) Der BGH hat mit Beschluss vom 19.04.2016, Az.: II ZR 276/15, die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten zurückgewiesen und u.a. ausgeführt:.
  • LG Hamburg, 09.08.2016 - 322 O 80/16

    Gesellschaftsrechtlicher Aufwendungsersatzanspruch: Begleichung einer

    Die Rechtsprechung des HansOLG zum Nichtverstoß gegen die Treuepflicht hat der BGH nicht beanstandet (Beschluss vom 19.04.2016 - II ZR 276/15).
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