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   BGH, 19.05.1993 - XII ARZ 13/93   

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BGH, 19.05.1993 - XII ARZ 13/93 (https://dejure.org/1993,1750)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1993 - XII ARZ 13/93 (https://dejure.org/1993,1750)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - XII ARZ 13/93 (https://dejure.org/1993,1750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit - Verweisung - Bindungswirkung - Rechtfertigung - Rechtliches Gehör - Isoliertes Verfahren - Versorgungsausgleiches

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs nach den FGG -Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1091
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - XII ARZ 13/93
    Zuständig ist das Amtsgericht Bamberg; denn es ist aufgrund der Bindungswirkung, die die Verweisung auch im Verfahren der vorliegenden Art. nach § 281 Abs. 2 S. 5 ZPO entfaltet, nunmehr zur Entscheidung der Sache berufen (BGH Beschluß vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78 - FamRZ 1978, 402, 403; Senatsbeschluß vom 24. Juli 1992 aaO.).

    Im Interesse einer raschen Beendigung der Zuständigkeitsfrage entfällt eine Bindung nur ganz ausnahmsweise, nämlich wenn die Verweisung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, willkürlich ist oder unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGHZ 71, 69, 72 und ständige Rechtsprechung, vgl. auchSenatsbeschluß vom 2. März 1988 - IVb ARZ 6/88 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 S. 2, Verweisung, fehlerhafte 1).

  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - XII ARZ 13/93
    nur die Abgabe kennen, steht der Bindungswirkung nicht entgegen, da eine sinngemäße Auslegung des § 621a Abs. 1 S. 2 ZPO ergibt, daß anstelle der FGG-Vorschriften insoweit § 281 ZPO Anwendung findet (BGHZ 71, 15, 16; Senatsbeschluß vom 15. Mai 1991 BGHR § 281 Abs. 2 S. 2 Bindungswirkung 4).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ARZ 1/92

    Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - XII ARZ 13/93
    1. Der Bundesgerichtshof ist zur Entscheidung berufen, da es sich um eine Familiensache im Sinne von § 621 Abs. 1 Nr. 6 ZPO i.V. mit § 1587f BGB handelt und sich das Verfahren zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts gemäß § 621a Abs. 1 ZPO nicht nach § 5 FGG, sondern nach § 36 Nr. 6 ZPO richtet(Senatsbeschluß vom 29. Januar 1992 - XII ARZ 1/92 - FamRZ 1992, 664 = BGHR § 36 Nr. 6 ZPO Unzuständigerklärung, rechtskräftige 4;Senatsbeschluß vom 24. Juli 1992 - XII ARZ 19/92).
  • BGH, 24.07.1992 - XII ARZ 19/92

    Örtliche Zuständigkeit für eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - XII ARZ 13/93
    1. Der Bundesgerichtshof ist zur Entscheidung berufen, da es sich um eine Familiensache im Sinne von § 621 Abs. 1 Nr. 6 ZPO i.V. mit § 1587f BGB handelt und sich das Verfahren zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts gemäß § 621a Abs. 1 ZPO nicht nach § 5 FGG, sondern nach § 36 Nr. 6 ZPO richtet(Senatsbeschluß vom 29. Januar 1992 - XII ARZ 1/92 - FamRZ 1992, 664 = BGHR § 36 Nr. 6 ZPO Unzuständigerklärung, rechtskräftige 4;Senatsbeschluß vom 24. Juli 1992 - XII ARZ 19/92).
  • BGH, 02.03.1988 - IVb ARZ 6/88
    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - XII ARZ 13/93
    Im Interesse einer raschen Beendigung der Zuständigkeitsfrage entfällt eine Bindung nur ganz ausnahmsweise, nämlich wenn die Verweisung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, willkürlich ist oder unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGHZ 71, 69, 72 und ständige Rechtsprechung, vgl. auchSenatsbeschluß vom 2. März 1988 - IVb ARZ 6/88 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 S. 2, Verweisung, fehlerhafte 1).
  • OLG München, 08.08.2016 - 34 AR 92/16

    Streitwertbemessung bei Verlangen nach Beseitigung an der Grundstücksgrenze

    a) Der Gesetzgeber hat in § 281 Abs. 2 Sätze 2 und 4 ZPO die grundsätzliche Unanfechtbarkeit von Verweisungsbeschlüssen und deren Bindungswirkung angeordnet, was im Bestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO fortwirkt und demnach vom Senat zu beachten ist (BGH NJW-RR 1993, 1091; 1994, 126/127; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 28).
  • BayObLG, 19.09.2002 - 1Z AR 120/02

    Zuständigkeitsstreit in isolierter Familiensache

    Demnach richtet sich bei einem Zuständigkeitsstreit die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 ZPO (BGH FamRZ 1988, 1256, 1259/1260; 1992, 664; 1997, 173; NJW-RR 1993, 1091; 1994, 646; 1995, 514; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 24. Aufl. § 621a Rn 20 Keidel/Kuntze FGG 14. Aufl. Vorb. § 64 Rn. 5e).

    Dies wird aus § 5 FGG gefolgert, der aber in den in § 621a Abs. 1 Satz 1 ZPO bezeichneten Familiensachen nicht gilt; an seine Stellen treten vielmehr die §§ 36, 37 und § 281 ZPO (BGHZ 71, 15/16 ff.; NJW-RR 1993, 1091).

    Eine Bindung entfällt nur ausnahmsweise, nämlich wenn die Verweisung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, willkürlich ist oder unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGH NJW-RR 1993, 1091).

  • OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13

    Zuständigkeitabgrenzung zwischen Amts- und Landgericht: Bestimmung des

    Regelmäßig ist daher das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch bindenden Verweisungsbeschluss gelangt ist (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012, Az. 2 AR 6/12; BGH NJW-RR 1993, 1091).
  • OLG Naumburg, 25.10.2006 - 1 AR 35/06

    Zur Bindungswirkung eines wegen Willkürlichkeit unwirksamen

    Die Bindungswirkung des ersten wirksamen Verweisungsbeschlusses wirkt daher grundsätzlich im Bestimmungsverfahren fort (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1091; 1994, 126; BayObLG, NJW-RR 2001, 646, 647).
  • OLG Hamburg, 18.01.2008 - 13 AR 37/07

    Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Anwendung des § 38 Abs.

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entfällt die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - abgesehen von dem hier nicht relevanten Fall der Verletzung des rechtlichen Gehörs - erst dann, wenn die Verweisung jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, willkürlich erscheint und deshalb aus rechtsstaatlichen Gründen nicht mehr hingenommen werden kann (siehe etwa BGH NJW 1984, S. 740; BGH NJW-RR 1993, S. 1091; BGH NJW 1993, S. 1273).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2007 - 8 AR 1/07

    Adoptionsverfahren: Zuständigkeitskonzentration bei Annahme eines minderjährigen

    Zwar ist maßgebender Zeitpunkt für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit grundsätzlich derjenige, in dem das angegangene Gericht erstmals mit der Angelegenheit befasst wird, also in Adoptionsverfahren ein Antrag auf Ersetzung einer Einwilligung, auf Ausspruch der Annahme oder auf Aufhebung des Annahmeverhältnisses usw. bei dem sachlich zuständigen Gericht eingereicht wird (Engelhardt in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl. 2003/2005, § 43b Rdnr. 15 m. w. N.; BGH NJW-RR 1993, 1091).
  • OLG München, 02.03.2016 - 34 AR 30/16

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Aufgebotsverfahren zur

    a) Der Gesetzgeber hat in § 3 Abs. 3 FamFG die grundsätzliche Unanfechtbarkeit solcher Verweisungsbeschlüsse und deren Bindungswirkung angeordnet, was im Bestimmungsverfahren fortwirkt und demnach vom Senat zu beachten ist (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1091; 1994, 126/127; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 28 zu § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2010 - 9 AR 9/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: örtliche Zuständigkeit bei ab dem 1. September

    Die einmal begründete Zuständigkeit bleibt also bestehen und kann nicht mehr nachträglich entfallen (vgl. auch bereits BGH, NJW-RR 1993, 1091).
  • OLG Naumburg, 25.02.2008 - 1 AR 2/08

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Konflikt zwischen Zivilkammer und

    Die Bindungswirkung des ersten wirksamen Verweisungsbeschlusses wirkt daher grundsätzlich im Bestimmungsverfahren fort (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1091; 1994, 126; BayObLG, NJW-RR 2001, 646, 647).
  • OLG Jena, 01.03.2011 - 11 Sa 1/11

    Versorgungsausgleichssache: Erhalt der ursprünglichen örtlichen

    Danach wird bestimmt, dass es auf die örtliche Zuständigkeit keinen Einfluss hat, wenn sich die sie begründenden Umstände ändern (Prütting/Helms, a.a.O., § 2 Rn. 29) Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichtes bleibt auf bei Veränderung der sie begründenden Umstände erhalten und kann nicht mehr nachträglich entfallen (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1091).
  • OLG Naumburg, 09.11.2015 - 1 AR 23/15

    Ausschließlicher Gerichtsstand bei Prospekthaftungsansprüchen aus unrichtigen

  • OLG Naumburg, 02.02.2010 - 1 AR 39/09

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Entfallende Bindungswirkung einer

  • OLG Frankfurt, 07.07.2000 - 21 AR 34/00

    Zuständigkeitsbestimmung für ein Insolvenzverfahren: Bindungswirkung eines

  • OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Wohnungseigentumsgericht in

  • OLG Naumburg, 02.05.2014 - 1 AR 4/14

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines

  • OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10

    Zuständigkeitsbestimmung: Wiederaufnahme eines ausgesetzten

  • KG, 06.08.2010 - 18 AR 37/10

    Zuständigkeitsbestimmung: Verweisung eines ausgesetzten

  • KG, 06.08.2010 - 18 AR 41/10

    Versorgungsausgleich: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach

  • OLG Koblenz, 21.07.1999 - 11 UF 158/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

  • OLG Stuttgart, 25.01.2019 - 15 AR 2/19

    Zuständigkeitsbestimmung in einer Familienstreitsache

  • OLG Saarbrücken, 15.12.1999 - 6 UF 166/99

    Überprüfung von zuständigkeitswidrig getroffenen Entscheidungen des

  • OLG Stuttgart, 30.01.2019 - 15 AR 2/19

    Verweisungsbeschluss bei grenzübergreifendem Verfahrenskostenhilfeverfahren

  • OLG Dresden, 22.04.1997 - 10 ARF 6/97

    Örtliche Zuständigkeit - Änderung von Landkreisgrenzen sind in Sachsen

  • OLG Brandenburg, 11.06.2012 - 1 (Z) Sa 15/12

    Zivilprozessrecht: Örtliche Zuständigkeit einer Zahlungsklage; Umfang der

  • OLG Koblenz, 11.08.2006 - 4 SmA 31/06

    Verfahrensrecht - Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen

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